Vermittler wollen in Prüfprozess involviert werden
Ein weiteres Ergebnis der Vermittler-Umfrage mutet zunächst paradox an, wenn man die BU-Leistungsstudie dagegen hält. Denn auf die Frage, wie ein Versicherer den Kunden beim Ausfüllen des Leistungsantrags am besten unterstützen könne, entschieden sich immerhin 74,32 Prozent der Vermittler (bei möglicher Mehrfachnennung) für eine Antwort, die recht deutlich Rang eins der vorgegebenen Antworten einnimmt: „Der Versicherungsvermittler wird benachrichtigt und involviert“.
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Aufhorchen lässt das Ergebnis deshalb, weil zugleich die Studie zur BU-Leistungsregulierung ergeben hat: In der Praxis bringen sich Vermittler nur selten für die Leistungsregulierung ein. Die Vermittlerumfrage wollte dieser Erkenntnis nun auf den Grund gehen und nutzte den Studien-Befund für eine gesonderte Fragestellung.
Leistungsregulierung: Kein aktives Eingreifen aufgrund von Haftungsrisiken
So wollte man von den Vermittlern durch die Umfrage beantwortet wissen, warum Vermittler nicht in die Leistungsregulierung einbezogen werden wollen. Auch hier gibt es einen deutlichen Sieger bei den Antworten: 74,66 Prozent nennen Haftungsrisiken als Grund. Auch gestehen die Umfrageteilnehmer zu, dass Experten für Versicherungen keine Experten für medizinische Fragen sind – denn 66,52 Prozent geben außerdem an, es fehle die erforderliche Fachkenntnis.
Vermittler-Wunsch nach persönlicher Anteilnahme?
Warum aber dann der Wunsch, dennoch informiert und "involviert" zu werden unter dem Aspekt der Unterstützung? Wenngleich sich die konkrete Frage auf den "Leistungsantrag" bezieht, kann vielleicht dennoch ein Lob der Rating-Experten das Rätsel hinter dem scheinbar paradoxen Befund auflösen und das "Involviert-Sein" in einem anderen Sinne auslegen. Denn obwohl die Experten ausführen, dass sich Vermittler nicht in die Regulierungspraxis einbringen, loben sie dennoch: Drei von vier Vermittlern seien laut Umfrageergebnis bereit, ihre Kunden in dieser schwierigen Phase einer BU-Prüfung "zu begleiten".
Bedenkt man in diesem Kontext noch, dass Beistand in schwierigen Zeiten viele Formen der Teil- und Anteilnahme kennt, könnte hier persönlicher Kontakt zwischen dem Vermittler und dem Kunden auch den Wunsch nach persönlichem Beistand in einer schwierigen Phase bedeuten – und sei es, indem man dem Kunden seine Anteilnahme mitteilt und für Rückfragen zur Verfügung steht. Persönlicher Kundenkontakt führt demgemäß auch zu persönlicher Anteilnahme im Schadenfall.
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Hintergrund:
Ausgewählte Ergebnisse der Vermittlerumfrage Arbeitskraftabsicherung 2019 präsentiert die Ratingagentur Franke und Bornberg aktuell auf ihrer Webseite. Die Rating-Experten nutzen die Präsentation aber auch, um über einen "Faktencheck" auf eine noch nicht veröffentlichte Studie zur BU-Leistungsregulierung neugierig zu machen. Diese BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg erscheint „in Kürze“, wie auf den Seiten der Agentur zu lesen ist.
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