Ein weiterer Grund für die Musterfeststellungsklage: Bereits im Vorfeld ist der Versuch gescheitert, den Sachverhalt über eine Schlichtungsstelle der Sparkassen zu regeln. Zwar hätten die Sparer prinzipiell Recht bekommen, berichtet die Verbraucherzentrale gegenüber MDR. Aber die Institute wollten nur 13 Prozent der geforderten Summe zahlen. Auch beharrten sie darauf, dass einige Forderungen bereits verjährt seien. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät davon ab, sich auf den Vergleich einzulassen.

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Die Klage wurde am 27. Mai 2019 beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden eingereicht. Zulässig ist sie bereits. “Der Senat hat die Klage geprüft und an das Bundesamt für Justiz zur Veröffentlichung weitergegeben“, berichtet OLG-Sprecherin Gesine Teews dem MDR.

Drohender Rechtsstreit im Nachgang

Die Musterfeststellungsklage nach deutschem Recht hat aber einen entscheidenden Fehler, zumindest aus Sicht der klagenden Verbraucher. Selbst wenn sich die Verbände im Namen der Verbraucher gegen einen Konzern durchsetzen, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Verbraucher Schadensersatz erhalten. Im Gegenteil: danach muss jeder Verbraucher individuell einzeln klagen, wenn auch unter vereinfachten Bedingungen. Obwohl die Musterfeststellungsklage kostenfrei und verjährungshemmend ist, so drohen danach Anwaltskosten, die der Betroffene zunächst selbst vorschießen muss.

Der Vorteil aus Sicht der Geschädigten: Nach einer Musterfeststellungsklage sind geringere Verfahrenskosten zu erwarten, da keine Gutachten und Zeugen mehr nötig sind, sofern sie schon erhoben wurden. Doch der Gesetzgeber hat, anders als in den USA, hohe Hürden gesetzt. Ist der Eintrag ins Klageregister auch kostenfrei, so doch nicht ganz unkompliziert. Das zeigt auch die Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen:

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Damit der Anschluss an die Klage gelinge, "soll die Eintragung ins Klageregister möglichst aller Teilnehmer rechtssicher erfolgen", heißt es bei der Verbraucherorganisation. "Da die Eintragung ins Klageregister nicht ganz einfach ist, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen umfassende Beratung und Begleitung für betroffene Sparer an". Zum Nulltarif erfolgt das nicht. Die Berechnung des vermeintlichen Fehlbetrages kostet bereits 85 Euro, die Beratung fürs Klageregister weitere 40.

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