Seit 2014 schraubt die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) an der Europa-Rente PEPP (Pan European Pension Product). Diese solle einheitliche Mindeststandards erfüllen und problemlos in andere EU-Länder mitgenommen werden können. Sie solle einen einheitlichen Rechtsrahmen für Sparpläne abbilden und gleichzeitig als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungieren. Damit würde die Palette der bestehenden gesetzlichen, betrieblichen und nationalen Privat-Produkte ergänzt - aber nicht ersetzt werden.

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Anfang Juli 2017 hatte die EU-Kommission die groben Pläne für die Europa-Rente anhand eines Verordnungsvorschlags konkretisiert und den Entwurf an alle Mitgliedstaaten gesendet. Die nächste große Hürde wurde im Februar 2019 überwunden. Zu diesem Zeitpunkt endete die Widerspruchsfrist für die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Ministerrat und Kommission. Dem vorausgegangen waren zähe Verhandlungen. Während sich beispielsweise das Parlament für strengere Produkt-Vorgaben einsetzte, wollten die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten weniger strikte Regeln durchboxen.

In einem wichtigen Punkt ging das Parlament jedoch als Sieger der Verhandlungen hervor. Denn ein Kostendeckel soll die jährlichen Kosten begrenzen. Das bestätigte nun auch der EU-Ministerrat per Verordnung. Das berichtet das Fachportal "Fondsprofessionell". Die Verwaltungskosten und Provisionen sollen in Summe nicht mehr als ein Prozent der Beiträge eines Jahres betragen dürfen. Freilich gilt der Deckel nur für eine Variante des Produkts, das sogenannte „Basis-PEPP“. Diese Produktvariante muss besonders strenge Regulierungsvorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes erfüllen und soll demzufolge besonders für jene Verbraucher geeignet sein, die ein sicheres privates Vorsorgeprodukt wünschen.

Pepp soll von EU-Versicherungsaufsicht EIOPA kontrolliert werden

Angeboten werden sollen die PEPP-Renten jedoch nicht nur als Basisprodukt. Bei der Anlage sollen Verbraucher zwischen fünf Investment-Varianten, die alle fünf Jahre kostenfrei gewechselt werden können, wählen können. Weiterhin sollen die eingezahlten Beiträge garantiert werden. Dies gelte allerdings nur für die Anlage-Variante mit geringem Risiko. Bei der Ausschüttung der Rente seien mehrere Möglichkeiten erlaubt. So könnten die Renten als Einmalzahlung oder als fortlaufende Rente ausgezahlt werden.

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Generell bedürfen die neuen Produkte einer Erlaubnis von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Überdies müssten sich Anbieter dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, dem sogenannten Prudent Person Principle, unterwerfen und dem entsprechend die Kundengelder anlegen. Die Verordnung zur neuen Standard-Rente solle am 20. Juni im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Genau 20 Tage später werde sie in Kraft treten, heißt es weiter.