Wenn Unternehmen in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben wollen, brauchen sie hierfür die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): So schreibt es das Kreditwesengesetz (KWG) vor. Das gilt auch für das Einlagengeschäft. Stark vereinfacht fällt darunter das Kerngeschäft vieler Banken: Private und institutionelle Geldgeber werden angeworben, ihr Geld verzinst oder unverzinst der Bank als Einlage zu überlassen, damit sie mit den Geldern arbeiten kann. Hier wacht die BaFin darüber, dass der Betreiber auch ausreichend solvent ist und die Geschäfte transparent. Details zur Erlaubnispflicht des Einlagengeschäfts hat die BaFin in einem Merkblatt zusammengestellt.

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Prämiendepot als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft

Die Aufsichtspraxis der BaFin wurde nun einem Ergo-Vertreter zum Verhängnis, der selbst Gelder seiner Kundinnen und Kunden einsammelte. Michael Bauschke ist sein Name und die Agentur betreibt er in Markredwitz: einer 17.000-Seelen-Gemeinde in Oberfranken. Bauschke bot seinen Kunden ein sogenanntes Prämiendepot an: ein Kapitalanlageprodukt, welches für gewöhnlich in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden kann.

Derartige Prämiendepots dienen dazu, bei einer Einmalzahlung der Beiträge oder einer verkürzten Beitragsdauer die Laufzeit des Vertrages derart zu dehnen, dass die Mindestbedingungen für eine steuerliche Begünstigung erreicht sind: zum Beispiel, um von Steuervorteilen bei zwölfjähriger Laufzeit des Vertrages zu profitieren. Hierfür leistet der Versicherte die Zahlung im voraus und die Prämien werden zur jeweiligen Fälligkeit vom Versicherer aus dem Depot entnommen.

"Sofort einstellen und unverzüglich abwickeln!"

Während Versicherungen und Bausparkassen derartige Prämiendepots in ihrem Schaukasten haben und damit um Kunden werben, dürfen Vermittler diese Anlageprodukte ohne Erlaubnis nicht betreiben. Das ist die Botschaft hinter der BaFin-Meldung, könnten doch tatsächlich Vermittler geneigt sein, nach alternativen Finanzierungsmodellen für ihre Kundinnen und Kunden zu suchen, wenn sie Leben-Policen vermitteln. „Die BaFin hat Herrn Michael Bauschke, Marktredwitz, mit Bescheid vom 31. Mai 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln“, berichtet die Aufsichtsbehörde.

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Weiter schreibt die BaFin: „Herr Bauschke nahm Gelder auf der Grundlage von Vereinbarungen über ein „Prämiendepot“ entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er versprach. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen“. Der Bescheid der BaFin sei von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.