*Korrektur: Ursprünglich hatten wir über eine deutliche Senkung der Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater berichtet. Dies ist nicht richtig. Wir sind dabei auf ein falsches PDF der DIHK hereingefallen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 und in den ersten drei Monaten 2019 war die Zahl leicht zurückgegangen.

Nach dem die Zahl der Finanzanlagenvermittler im ersten Quartalen 2019 von 37.874 auf 37.784 Personen gefallen war, konnte der Wert von April bis Juni wieder zulegen. So ist die Zahl der zugelassenen Vermittler in diesem Zeitraum um 81 auf 37.865 Personen angestiegen. Das sind allerdings immer noch neun Vermittler weniger als zu Beginn des Jahres. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.386 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von einem halben Jahr ist das ein Zuwachs von genau zwei Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Juli 8.940 Vermittlern erlaubt. Zum Jahresbeginn waren es noch 143 mehr.

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Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar 2017 noch 6.320 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.975. Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten ein kleines Plus. Hier sind 196 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn waren es noch 191 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.