Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bis dahin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.

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Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 zählte das Register bereits 22.180 Personen. Zwei Jahre später waren es bereits 51.652 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet.

Nach dem die Vermittlerzahl im ersten Quartal 2019 auf 51.264 Personen gefallen war, hat sich die Tendenz wieder umgekehrt. Demnach sind aktuell 52.343 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. In den vergangenen drei Monaten kletterte die Zahl um immerhin 1.079 Personen.

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Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 660 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahresbeginn um 16 vergrößert. Im Januar 2018 waren es sogar noch 627 Personen.