Das Portal Finanztip hat eine Licht- und eine Schattenseite. Zum einen versteht es das Portal, Leser über Themen wie Geldanlage, Versicherungen und Altersvorsorge aufklärend zu informieren. Mehrfach wurde Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen hierfür schon zum „Wirtschaftsjournalisten des Jahres“ gewählt.

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Jedoch: An der Unabhängigkeit des Portals bestehen Zweifel, der Vorwurf des PR-Journalismus liegt nahe (der Versicherungsbote berichtete). Folgt nämlich der Nutzer einem der so genannten Affiliate-Links, die direkt in oder unter den Berater-Themen verlinkt sind, ist er dem Geschäftsmodell des Portals schon auf den Leim gegangen. Finanztip finanziert sich über derartige Links, generiert dafür Provisionen.

Während sich Finanztip als gemeinnützige und unabhängige Verbraucherschutz-Seite präsentiert und fehlende Transparenz bei Finanzprodukten anprangert, täuscht es Verbraucher zugleich über das eigene Geschäftsmodell. „100 Prozent werbefrei“ sei man, heißt es auf der Webseite. Zudem prangt von den Seiten der Slogan, Werbung „passt nicht zu uns“. Trotz der vielen Affiliate-Links und obwohl Affiliate-Partner in den eigenen Texten auffällig häufig empfohlen werden? Auch der Versicherungsbote tadelte in der Vergangenheit eine solche Geschäftspraxis anhand eines Kommentars als Irreführung der Kunden.

Nun wird der damals durch unsere Redaktion geäußerte Verdacht durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 05.07.2019 bestätigt (Az. 14 U 207/19): Finanztip handelt gegenüber den Verbrauchern „irreführend“, betreibt in diesem Sinne unlauteren Wettbewerb, wie die Richter aus Elbflorenz bestätigten.

"Wir sind vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt worden, unsere Verlinkungen im Zusammenhang mit unseren Strom- und Gasrechnern als kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen. Rechtsgrundlage war das UWG", bestätigte ein Sprecher von Finanztip dem Versicherungsboten. Rechtskräftig ist der Richterspruch noch nicht. "Wir prüfen alle verfügbaren rechtlichen Schritte gegen das Urteil", teilte der Sprecher mit. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, wolle Finanztip auch keine Änderungen beim Geschäftsmodell und auf der Webseite vornehmen.

Irreführend: Affiliate-Links zu Check24 und Verivox

Über das Urteil informiert aktuell der Gas- und Stromversorger BürgerGas GmbH in einer Pressemeldung. Der konzernunabhängige Anbieter von Strom und Gas hatte gegen Finanztip geklagt. Der Grund: Finanztip bietet auf der Webseite einen Vergleichsrechner für Strom und Gas an, stellt dieses Angebot als unabhängigen Tarif-Vergleich dar. Eingebettet in den Rechner sind jedoch Affiliate-Links zu den Vergleichsportalen Check24 und Verivox. Die Bedingungen dieses Geschäfts sind dem Verbraucher nicht ersichtlich: Finanztip erhält für derartige Links Provisionen.

Aus Sicht von BürgerGas handelt es sich bei einer solchen Praxis um wettbewerbsverzerrendes Verhalten. Stellen doch die Links eine Werbetätigkeit für Check24 und Verivox dar. Diese Werbung jedoch werde verschleiert, Links erscheinen als Teil des redaktionellen Service. Mit unlauteren Methoden kurbelt demnach das Portal das Geschäft von Check24 und Verivox an.

Der Sichtweise des klagenden Energieanbieters pflichtete nun, als Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht Dresden bei. Laut Oberlandesgericht verstößt die derzeitige Geschäftspraxis von Finanztip unter anderem gegen Paragraph 5 Absatz 1 und Paragraph 5a des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Vorausgegangen ist dem Urteil ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 21.12.2018 (Az. 50 2367/17), das nun durch das Oberlandesgericht aufgehoben und zugunsten von BürgerGas abgeändert wurde. Mit weitreichenden Folgen für Finanztip.

Auf Werbung muss „deutlich und unmissverständlich“ hingewiesen werden

So muss es Finanztip von nun ab unterlassen, in einem redaktionellen Zusammenhang einen Vergleichsrechner für Strom- oder Gastarife anzubieten, ohne „deutlich und unmissverständlich“ auf die Werbung durch die Affiliate-Links hinzuweisen. Auch darf Finanztip nicht länger behaupten, der Vergleich würde auf Werbung verzichten. Stellt doch auch das Oberlandesgericht heraus: keineswegs leistet Finanztip einen unabhängigen Tarif-Vergleich. Stattdessen „fördert“ Finanztip mit der Verlinkung „den Absatz der Geschäftspartner gegenüber den anderen Anbietern“, um dafür Provisionen zu kassieren.

Weil das gesamte Geschäftsmodell des Portals auf diesen Provisionen basiert, ist es Finanztip nun ebenfalls verboten, für die Webseite und den Newsletter zu behaupten, das Portal verzichte auf Werbung. Das gilt, solange Affiliate-Marketing das zugrundeliegende Geschäftsmodell des Portals ist und solange zahlende Anbieter durch Links bevorzugt werden.

Bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil der Unterlassungsklage drohen Finanztip ernste Konsequenzen. Demnach können durch das Gericht 250.000,00 Euro Ordnungsgeld verhängt werden. Alternativ droht dem gesetzlich Verantwortlichen für das Portal sogar eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, falls in Zukunft nicht deutlich auf die Werbepraxis hingewiesen wird.

Eine Revision wurde durch das Gericht nicht zugelassen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann jedoch noch abgewendet werden, wenn Finanztip eine Sicherheitsleistung von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags zahlt. Das gilt jedoch nur, falls BürgerGas diese Sicherheitsleistung nicht zuvor aufbringen will, um die Vollstreckung des Urteils zu erwirken.

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Demnach hat es Finanztip bei Zuwiderhandlung – als unterlegene Partei – zumindest laut Oberlandesgericht Dresden nicht mehr in der Hand, ob das Urteil vorläufig vollstreckt wird oder nicht. Trotz eines solch eindeutigen Tenors aber prüft das Unternehmen "alle verfügbaren rechtlichen Schritte gegen das Urteil". Das äußerte Marcus Drost, Leiter Unternehmenskommunikation bei Finanztip, gegenüber dem Versicherungsboten. Auch sind zunächst weder Änderungen der Webseite noch des Geschäftsmodells geplant. Jedoch gestand Dorst zugleich zu: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, werde man sich „natürlich an das Urteil halten“.

Forderung des Klägers: Vergleichsportale sollen Provisionen transparent machen

Der Geschäftsführer von BürgerGas Tilmann Haar hingegen bewertet den Erfolg vor Gericht auch als Erfolg im Kampf für einen transparenten Wettbewerb. Sollte doch ein Unternehmen wie Finanztip, das „den Schwerpunkt seiner Außendarstellung auf seine Gemeinnützigkeit, Unabhängigkeit, Werbefreiheit und Transparenz“ legt, „seine wirtschaftlichen Interessen nicht verschleiern“ dürfen. Auch beruft sich das Unternehmen auf Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Klage hätte auch dazu gedient, dass Vergleichsportale und ebenso Portale wie Finanztip ihre Provisionen transparent machen müssen – im Sinne einer Forderung der Verbraucherschützer.

Keineswegs jedoch, das stellt der Geschäftsführer des Energieunternehmens in der Pressemitteilung ebenfalls heraus, greift das Unternehmen mit der Klage das Geschäftsmodell der Affiliate-Links grundsätzlich an. Aber Bedingungen eines solchen Geschäfts sollen dem Verbraucher „erkennbar“ sein. So nämlich bleibt es letztendlich dem Verbraucher vorbehalten, zu entscheiden: Nutzt er weiter ein solches Portal, um sich zu informieren? Und wie ordnet er die Informationen unter Bedingungen eines solchen Werbegeschäfts letztendlich ein?

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