Der Bund muss immer höhere Summen für seine Beamtinnen und Beamten reservieren. Die Rückstellungen für Pensionsleistungen wuchsen im Jahr 2018 von 520,47 Milliarden auf 567,01 Milliarden Euro an. Auch die Rückstellungen für Beihilfen in der privaten Krankenversicherung legten deutlich zu: von 167,46 Milliarden auf 190,75 Milliarden Euro. Das geht aus der aktuellen Vermögensrechnung des Bundes hervor, die das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Zuerst berichtete die FAZ am Montag über die Zahlen.

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Hintergrund der aktuellen Zahlen ist, dass auch der Bund verpflichtet ist, für seine Beamtinnen und Beamte künftige Verpflichtungen aus Pensions- und Beihilfeleistungen mit einer Art kapitalgedeckter Reserve abzusichern. Auf Basis versicherungsmathematischer Verfahren werden jeweils die Beträge für Rückstellungen ermittelt, wie sie in einer handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesen werden müssten.

Brisant: Bei den aktuellen Daten handelt es sich allein um Rückstellungen des Bundes. Die Bundesländer müssen in Summe teils noch höhere Summen zurückhalten, da sie auch mehr Beamtinnen und Beamte beschäftigen. Zahlen hierzu hat das Bundesfinanzministerium nicht veröffentlicht.

Schulden für Pensionsrückstellungen wuchsen um 46,54 Milliarden Euro

Die Pensionsrückstellungen für das Jahr 2018 wurden durch das Statistische Bundesamt ermittelt. Dabei gilt es zu beachten, dass sich die Pensionen an der Entwicklung der Löhne orientieren: entsprechende Lohnanstiege müssen folglich auch bei den Ruhestandsgeldern eingerechnet werden. Für das Jahr 2019 und 2020 werden Lohnsteigerungen von 3,1 Prozent erwartet sowie für die Folgejahre ein Anstieg um 3,0 Prozent. Für den erwarteten Lohnanstieg wurde der Rentenversicherungsbericht 2018 ausgewertet.

Vom 31. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2018 stiegen diese Pensionsrückstellungen von 520,47 Milliarden auf 567,01 Milliarden Euro Barwert an. Das bedeutet ein Plus von 46,54 Milliarden Euro bzw. 8,9 Prozent binnen Jahresfrist.

Rückstellungen für Pensionsleistungen - VerteilungBundesfinanzministerium / Vermögensrechnung des Bundes 2018

Mehr als die Hälfte der Reserve wird dabei für die sogenannte Kernverwaltung aufgewendet: stark vereinfacht fallen darunter alle Staatsdienerinnen und -diener, die nicht bei Post oder Deutscher Bahn aktiv sind bzw. waren. Für diese Gruppe mussten 301,80 Milliarden Euro zurückgehalten werden. Zu ihnen zählen Beamtinnen und Beamte des Bundes, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Richterinnen und Richter.

Für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bahn AG wurden 75,20 Milliarden Euro für Pensionen reserviert und für die Post und Nachfolgeunternehmen 190,01 Milliarden Euro.

Bund erzielt weniger Zins, Löhne steigen

Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die zukünftigen Pensionszahlungen an die zum Stichtag aktiven Beamtinnen und Beamten ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts in den Ruhestand sowie die aktuellen Pensionäre. Stark vereinfacht wurde für den aktuellen Bericht von einem Barwert der angesparten Gelder zum 1. Januar 2018 ausgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass künftige Zahlungen auf den diesen Barwert umgerechnet werden müssen: unter Annahmen dazu, wie sich die Pensionen künftig entwickeln werden, wie sich der Zins entwickelt, die Sterblichkeit etc. Folgende Faktoren tragen dazu bei, dass die erwartete Pensionslast des Bundes steigt:

Entwicklung der Rückstellungen für Pensionsleistungen 2018 in Milliarden EuroVermögensrechnung Bundesfinanzministerium 2018

  • Beamtinnen und Beamte haben mehr Ansprüche erworben: In der Tabelle mit „Dienstzeitaufwand“ angegebene Werte geben an, welche Versorgungsansprüche im Kalenderjahr neu erworben werden. Sie erhöhen die später zu erwartenden Pensionszahlungen des Bundes und damit die erforderlichen Rückstellungen.
  • Auch der Bund erzielt weniger Zins: Ein weiterer Faktor, der bei der Entwicklung der notwendigen Rückstellungen eine Rolle spielt, ist der Zins, den der Bund mit Bundeswertpapieren erzielen kann. Werden hohe Renditen erwirtschaftet, steigert dies den gegenwärtigen Barwert zukünftiger Zahlungen. Dies ist mit den Diskontsätzen in der Tabelle angegeben.

    Stark vereinfacht rechnet das Bundesfinanzministerium mit zwei verschiedenen Standards der Zinsrechnung (nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes (VV-ReVuS) und einer Änderung § 253 HGB vom 11. März 2016):

    • Der erste Diskontsatz (1,47 Prozent) orientiert sich am 7-jährigen Durchschnitt der Umlaufsrenditen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 15- bis 30-jähriger Restlaufzeit. Er ist der entscheidende für die aktuellen Zahlen.
    • Der zweite Diskontsatz (2,11 Prozent) gibt einen Zinssatz vor, der dem 10-jährigen Durchschnitt dieser Umlaufsrenditen entspricht.

    Fakt ist: Der Abzinsungssatz sank in beiden Fällen, um 0,33 Prozentpunkte bei siebenjährigem Schnitt und um 0,36 Prozentpunkte im zehnjährigen Schnitt. Weil der Bund 2018 weniger Gelder aus seinen ausgegebenen Kapitalanlagen erzielt, muss er höhere Rückstellungen ansparen.

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  • Steigende Löhne führen zu steigenden Pensionen, die Lebenserwartung steigt: Darüber hinaus relevant für die erforderlichen Rückstellungen sind unter anderem Annahmen zur Lebenserwartung der Beamtinnen und Beamten bzw. zur Sterblichkeit: Werden die Ruheständler immer älter, müssen auch länger Pensionen gezahlt werden. Die steigenden Löhne lassen zugleich die Pensionsansprüche anwachsen.

191 Milliarden Euro Rückstellungen: auch Beihilfen immer teurer

Ebenfalls deutlich mehr Geld muss der Bund für Beihilfen in der privaten Krankenvollversicherung zurückstellen. Der Hintergrund: Wenn sich Beamte für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, übernimmt der Dienstherr einen Großteil der Kosten. Sie bekommen – je nach Familienstand und Status – zwischen 50 Prozent und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen über staatliche Beihilfen ersetzt. Nur den Rest der Kosten müssen die Staatsdiener über die private Krankenversicherung abdecken.

Die Beihilferückstellungen des Bundes werden durch das Bundesministerium der Finanzen ermittelt. Sie errechnen sich aus den erwarteten zukünftigen Beihilfezahlungen an die zum Stichtag aktiven Beamtinnen und Beamten (einschließlich ihrer beihilfeberechtigten Angehörigen) ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts in den Ruhestand sowie an die aktuellen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Laufende Beihilfezahlungen an aktive Beamtinnen und Beamte werden hingegen nicht berücksichtigt.

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Bei den Beihilfen des Bundes ist ein Plus von 23 Milliarden Euro für die Rückstellungen binnen Jahresfrist zu beobachten. Das wurde anhand steigender Gesundheitskosten von 2,78 Prozent errechnet. Insgesamt wurden für das Jahresende Beihilfs-Schulden von 191 Milliarden Euro für aktive und angehende Pensionäre eingeplant.