Brodessers Vorschlag: Grundlage einer offenen Diskussion

Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Finanzexperten Carsten Brodesser kennt die Branche aus eigener Tätigkeit, war selbst vor seinem Doktorandenstudium der mittleren und neuen Geschichte viele Jahre in der Vermittler- und Vorsorgebranche tätig. Zudem wirkte Brodesser als Berichterstatter seiner Partei bei der Evaluierung zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Bereits im Dezember des vorigen Jahres sprach sich Brodesser auf dem AfW-Hauptstadtgipfel gegen das geplante Gesetzvorhaben aus, gab sich demnach als einer der ersten Kritiker eines starren Deckels aus den Reihen der CDU zu erkennen (der Versicherungsbote berichtete). Nun also bringt Brodesser, zusammen mit Mitarbeitern seines Büros, einen Alternativvorschlag in die Diskussion um eine Deckelung der Abschlussprovisionen ein – weswegen er einen Handlungsbedarf für die Leben-Branche zwar keineswegs verneint, ein anderes Vorgehen jedoch anmahnt.

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Brodessers Modell: Versicherer in der Rechtfertigungs- aber nicht Kontrollpflicht

Wichtig ist dem Abgeordneten zunächst: Anders als von verschiedenen Medien berichtet, handelt es sich bei diesem Alternativmodell keineswegs um einen abgestimmten Vorschlag der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU, sondern zunächst um den ersten Grundstein des CDU-Politikers für eine ergebnisoffene Diskussion. Demnach sind laut Brodesser Regelungen zu streichen, die einen generellen Provisionsdeckel bei Lebensversicherungsverträgen vorsehen. Stattdessen empfiehlt der Abgeordnete einen Eingriff in Paragraph 143 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Hierdurch soll „die Informationssituation der BaFin“ gestärkt werden.

Carsten Brodesser, Finanzexperte der CDU-Bundestagsfraktioncarsten-brodesser.deSo sollen Anzeigepflichten um eine Pflicht für Lebensversicherer und Unternehmen ergänzt werden unter der Vorgabe: tatsächlich gezahlte maximale Provisionssätze sind „einmalig“ an die BaFin zu melden, ebenso neue oder geänderte Provisionssätze. Die BaFin hingegen erhält die Befugnis, anhand der gelieferten Daten die „tatsächliche Vergütung pro Vermittler“ zu erfassen – und damit die marktübliche Höhe der Provisionszahlungen. Erst Vergütungen, die den Marktdurchschnitt wesentlich übersteigen, führen in der Folge zu einem Eingriffsrecht der BaFin. Darüber hinaus ist zu definieren, dass Abschlussprovisionen nur Kosten sind, die die individuellen Verträge kalkulatorisch belasten.

Der Vorschlag sieht einen Spielraum für die Versicherer bei Abweichungen vom Marktdurchschnitt, um die Heterogenität der Vertriebswege zu berücksichtigen – eine positive Abweichung von bis zu dreißig Prozent von der marktüblichen Provisionshöhe wird laut Entwurf geduldet. Erst darüber hinausgehende Provisionen begründen ein Eingriffsrecht für die Behörde. Mit Blick auf derart konkrete Vorgaben und Zahlen ist freilich zu bedenken: Sie stammen aus einem offenen Vorschlag und leisten eine Diskussionsgrundlage.

Korrigierende Eingriffe der BaFin bei zu hohen Provisionen sollen unter Verweis auf Paragraph 48a Versicherungsaufsichtsgesetz geschehen. Denn alles, was dreißig Prozent übersteigt, gilt als unzulässig, bedarf folglich der Genehmigung der Behörde

Der Vorschlag nimmt demnach die Versicherer und die Unternehmen in die Pflicht, die Transparenz bei Provisionszahlungen zu erhöhen Jedoch werden den Versicherern nicht jene umstrittenen Kontrollrechte und -Pflichten aus dem aktuellen Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen auferlegt, die insbesondere den Status unabhängig agierender Makler gefährden. Auch wird durch Brodessers Vorschlag eine weniger starre Grenze für Provisionen festgelegt, die sich immer wieder neu am Marktgeschehen ausrichtet.

Deckel: Sogar doppelt für die Restschuldversicherung

Auch wenn Brodesser einen starren Deckel bei Lebensversicherungsverträgen ablehnt, so sieht er doch Handlungsbedarf auf anderen Feldern:Das zeigt das Beispiel der Restschuldversicherung bei der Vergabe von Krediten : Mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie zahlen viele Versicherer in Deutschland an Banken für die Vermittlung einer solchen Police. Vereinzelt werden sogar mehr als 70 Prozent als Provision für Banken gezahlt. Das ergab eine "Marktuntersuchung Restschuldversicherungen“ der BaFin mit Stand vom 21.06.2017 (der Versicherungsbote berichtete).

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Dass bei solchen Provisionshöhen das Provisionsgeschäft schnell zum Selbstzweck wird, veranschaulichte der „PPI-Skandal“ in Großbritannien – als bekannt wurde, dass britische Banken ihren Kunden reihenweise überteuerte und nutzlose Policen verkauften, um sich an hohen Provisionen zu bereichern. Fehlentwicklungen im Bereich der Restschuldversicherung begründen sich aber durch besondere Vertriebsbedingungen, da die Produkte überwiegend bei Kreditabschluss vertrieben werden, zumal überproportional häufig auf Basis von Gruppenversicherungsverträgen. Dass für den Markt hier Handlungsbedarf besteht, wird auch durch den CDU-Vertriebsexperten anerkannt und ist parteiübergreifend Konsens.

Der "Doppeldeckel" für die Restschuldversicherung

Denn anders als bei anderen Produkten empfiehlt auch Brodesser einen strengeren Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung. Mehr noch: Empfohlen wird sogar ein „Doppeldeckel“. Dieser soll auf zweierlei Weise gegen Fehlentwicklungen wirken.

Zum einen sollen künftig nur noch drei Prozent der Darlehenssumme als Provision gezahlt werden dürfen. Zum anderen soll der Provisionsanteil 50 Prozent der Gesamtprämie nicht übersteigen dürfen, damit eine “Aushöhlung von Leistungen bei gleichbleibendem Preis“ verhindert wird. Dieser „Doppeldeckel“ würde in der Folge Abschlusskosten senken, ohne den „Fortbestand eines wichtigen Absicherungsinstruments“ zu gefährden, wie es aus dem Büro des CDU-Abgeordneten heißt. Nicht gegen die Restschuldversicherung will man demnach vorgehen, sondern gegen zu hohe Abschlusskosten aufgrund spezifischer Vertriebsbedingungen der Produkte.

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Die Zukunft des Deckels: alles scheint offen, nichts sicher

Wie aber geht es nun weiter mit dem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung? Sicher ist: Nichts ist sicher. Denn zwar treten auch in der SPD mittlerweile vermehrt Gegner des Deckels hervor – genannt sei der Bundestagsabgeordnete René Röspel (der Versicherungsbote berichtete). Auch heißt es aus Reihen der Parteien, erst im Herbst werde das Thema wieder auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts erscheinen, wie verschiedene Portale übereinstimmend berichten. Jedoch: Da offizielle Verlautbarungen ausbleiben, muss sich die Branche notgedrungen mit Meldungen aus zweiter Hand zufrieden geben. Entsprechend groß ist die Unsicherheit mit Blick auf das geplante Gesetzvorhaben.

So bleibt Gegnern des Deckels nur, an der Kritik festzuhalten und alternative Vorschläge wie jenen Brodessers in die Diskussion einzubringen. Ob freilich dahinter stehende Appelle ebenso ungehört verhallen wie die Kritikpunkte aus Stellungnahmen der Verbände, ist leider nach jetzigem Stand ebenfalls offen. Dennoch zeigen alternative Vorschläge: Kritiker eines starren Deckels sind nicht bereit, sich mit dem Status Quo des jetzigen Resort-Entwurfs aus dem Bundesministerium abzufinden.

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