Die Kreditkarte direkt vom Versicherer? Das ist eine Idee, mit der aktuell die Allianz durchstarten will. Die Münchener sind unter die Anbieter von Handy-Apps zum mobilen Bezahlen gegangen, wie der Versicherer am Dienstag mitteilt. Die App mit Namen „Allianz Pay&Protect“ wird auf der Webseite des Versicherers bereits beworben.

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Allianz-App ist ein Gemeinschaftsprodukt

Hinter „Pay&Protect“ versteckt sich eine virtuelle VISA-Card. Für diesen Service haben sich die Münchener eine ganze Reihe Kooperationspartner ins Boot geholt: Apple Pay, VISA und die Wirecard Bank AG sind beteiligt. Den Versicherungsschutz selbst stellt nicht die Allianz Deutschland, sondern eine Auslandstochter der Allianz Gruppe: Allianz Worlwide Partners (AWP), ein weltweit aufgestellter Assistance-Dienstleister der Münchener.

Wer die App nutzen will, muss sie sich zunächst herunterladen. Das funktioniere mit jedem Konto, Mobilfunkanbieter und NFC-fähigen Smartphone. Mit einer Einschränkung: Der Nutzer muss über IOS verfügen, das Betriebssystem von Apple. Je nach Produktversion kann die virtuelle VISA-Karte entweder durch Überweisung aufgeladen oder über ein existierendes Bankkonto abgerechnet werden. Zusätzlich bietet die App einen digitalen Ordner, der alle Transaktionen nach Kategorien zusammenfasst.

Und das Bezahlen? Funktioniert nach Angaben des Versicherers auch problemlos, sofern VISA-Karten im Laden oder online akzeptiert werden. “Informiere den Händler, dass du mit Kreditkarte (VISA) zahlen möchtest. Halte dein Smartphone an das Display des Kartenterminals im Geschäft und autorisiere die Zahlung mit Touch ID, Face ID oder per PIN. Mit der Allianz Pay&Protect Premium Kreditkarte kannst du auch online shoppen“, heißt es auf der Webseite des Versicherers.

Nur die kostenpflichtige Version bietet umfangreiche Features

Alle mit der App abgewickelten Transaktionen seien gegen Liefer- und Zahlungsausfälle versichert, sagte Vorstandsmitglied Bernd Heinemann der Nachrichtenagentur Reuters. „Für uns ist das ein Instrument der Kundenbindung – dafür sind wir auch bereit, Geld auszugeben“, so der Allianz-Manager. Auch Personen, die keine Versicherung bei der Allianz haben, könnten die App nutzen.

Hierbei gilt es aber zu relativieren. Zum einen beinhaltet der Versicherungsschutz recht strenge Ausschlüsse (siehe unten). Zum anderen bietet nur die bezahlpflichtige Premium-Version umfangreiche Features. Sie erlaubt es, Käufe von bis zu 3.000 Euro im Monat über die App abzuwickeln: und zwar weltweit. Auch ist der Versicherungsschutz nur in der Premium-Variante enthalten. Wer sie nutzen will, muss App-Gebühren von 1,25 Euro pro Monat zahlen. Bei einem Transaktionsvolumen von mehr als 5.000 Euro im Jahr entfallen die Gebühren für die nächsten 12 Monate. Maximal lässt sich die Karte bis 10.000 Euro im Monat aufladen.

Die kostenlose Light-Version erlaubt hingegen nur ein Zahllimit von maximal 100 Euro im Monat. Sie ist nur in Deutschland nutzbar und Online bei Geschäften, die mit Apple Pay kooperieren.

Banking-Schutz: 150 Euro je Versicherungsfall

Wer sich die konkreten Vertragsbedingungen durchliest, stellt fest, dass die inkludierte Versicherung durchaus ihre Tücken hat. Den Versicherungsschutz stellt, wie bereits angesprochen, nicht die Allianz Deutschland selbst, sondern die Tochter AWP P&C S.A. mit Sitz in Saint-Ouen, Frankreich. Der Versicherer ist bei der niederländischen Finanzaufsicht AFM registriert und bei der französischen Finanzaufsicht ACPR zugelassen.

Ein Blick in die AGB zeigt: Mitunter sind die Haftungssummen sehr begrenzt. Der Versicherungsschutz umfasst zum Beispiel einen sogenannten Banking-Schutz. Erstattet werden laut Vertragstext „Ihnen anfallende Auslagen bei missbräuchlicher Nutzung Ihrer Konten und Karten“. Zudem werde die „Meldung des finanziellen Schadens an Ihre Bank“ unterstützt. Doch maximal 150 Euro zahlt die Allianz je Versicherungsfall, wenn die Karte widerrechtlich zweckentfremdet wird.

Online-Käuferschutz greift nicht bei Ebay und Co.

Etwas umfangreicher fällt schon der „Online-Käuferschutz“ aus. Er greift laut Vertrag, wenn der Kunde mit Pay&Protect bezahlt — und Waren von gewerblichen Online-Händlern nicht oder mangelhaft geliefert werden. In diesem Fall ist der Ersatz auf 500 Euro gedeckelt, wobei mindestens Waren im Wert von 50 Euro bestellt werden müssen.

Doch auch beim Online-Käuferschutz fallen teils strenge Ausschlusskriterien auf. Nicht gezahlt wird, wenn der Verkauf bei einer sogenannten Peer-to-peer-Plattform wie eBay angeboten wird: also Onlineportale, bei denen bevorzugt Privatkunden miteinander ins Geschäft kommen. Auch greift der Käuferschutz nur, wenn der Geschäftspartner seinen Wohn- oder Geschäftssitz innerhalb der EU, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein hat. Schon, wenn ein Amazon-Händler von China oder der Ukraine aus seine Sachen verkauft, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Erwähnt werden muss zudem, dass die Händler ohnehin für fehlerhafte Lieferungen haften.

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Positiv: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Pay&Protect“ sind auf der Webseite der Allianz einsehbar und herunterladbar: bereits, bevor sich ein Nutzer für die App entscheidet. Doch die vielen Vertragspartner fordern ihren Tribut. So müssen für die Karte und die App zwei verschiedene AGB-Dokumente heruntergeladen werden: der erste Vertrag umfasst als PDF 24 Print-Seiten, der zweite sogar 26. Das bedeutet insgesamt 50 Seiten Vertragsbedingungen für eine App, die mehr Einfachheit verspricht: ein stolzer Wert.

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