Policenmodell: "82 Prozent der Lebensversicherungen fehlerhaft"
Das Legal-Tech-Unternehmen Helpcheck hat sich auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert, bei denen Kundinnen und Kunden fehlerhaft über ihr Widerrufs- und Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden. In einem Interview verrät nun Gründer Peer Schulz, bei welchen Versicherern die Juristen besonders häufig Fehler beobachten — und warum ihm nicht bange wird, dass Helpcheck die Themen ausgehen.
Vom Tech-Boom in der Versicherungsbranche wollen auch Anbieter profitieren, die sich auf Rechtsthemen spezialisiert haben. Eines der erfolgreichsten Start-Ups der letzten Jahre ist das Düsseldorfer Legal-Tech Helpcheck. Schon 16 Millionen Euro konnte das Webportal seit seiner Gründung 2016 einsammeln.
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Dem Erfolg stand nicht im Wege, dass die Rheinstädter auf einem sehr engen Themenfeld unterwegs sind: bisher zumindest. Spezialisiert haben sie sich auf den Widerruf von Lebensversicherungen, die in den Jahren 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen wurden. Bei diesen Verträgen erhielt der Kunde seine vollständigen Vertragsbedingungen erst zugesandt, nachdem er bereits den Vertrag unterschrieben hatte und er in Kraft getreten war. Oft wurde dann auch erst die Widerspruchsbelehrung übergeben. Mit der Konsequenz, dass die Frist zum Widerspruch mitunter nicht mehr eingehalten werden konnte. Ein Vertriebsmodell, das der Bundesgerichtshof 2008 untersagte, müssen doch die Verbraucher vor Vertragsabschluss über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Doch der BGH gestand den Versicherungsnehmern weitere Rechte zu. Kann die Kundin oder der Kunde nachweisen, dass er falsch oder gar nicht über den Widerspruch aufgeklärt wurde, muss der Versicherer den Vertrag rückabwickeln. Der Vorteil gegenüber einer Kündigung: Der Sparer erhält dann nicht nur sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungszinsen. Auch die Verwaltungs- und Vertriebskosten muss der Versicherer zurückerstatten. Lediglich die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Kunden selbst und, bei einer fondsgebundenen Leben-Police, das Verlustrisiko aus den Fonds. Auf der Webseite von Helpcheck heißt es hierzu: „Durch den Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Selbst bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge können widerrufen werden“.
“82 Prozent der Verträge fehlerhaft“
Am Montag hat nun einer der beiden Gründer des Legal-Techs, Peer Schulz, in einem Interview mit capital.de Einblicke in das Geschäftsmodell gegeben. Und zugleich verraten, welche Anbieter nach ihrer Erfahrung besonders oft fehlerhaft über den Widerruf belehrt haben, so dass große Chancen auf erfolgreiche Rückabwicklung bestehen. Schulz hat Helpcheck gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Phil Sokowicz ins Leben gerufen.
“Von über 10.000 Verträgen, die wir schon geprüft haben, waren 82 Prozent fehlerhaft“, sagte Peer Schulz capital.de. „Besonders oft finden wir gemeinsam mit unseren Anwälten Fehler bei Versicherungsverträgen der Aachen Münchener, dem britischen Versicherer Clerical Medical und der ehemaligen Volksfürsorge“. Dem entgegen würden sie bei Leben-Verträgen der Zurich fast nie fündig.
Bei erfolgreichem Widerruf berechnet Helpcheck 39 Prozent Provision vom erzielten Mehrwert. Trotz der hohen Zahl an betreuten Verträgen kommen die Düsseldorfer dabei mit 15 Angestellten und sieben Anwälten aus. Und vertraut auf gesammelte Daten: Eine Datenbank versammle Urteile von 600 Oberlandesgerichten und höheren Instanzen, alle auf mit Bezug auf den Widerruf von Lebensversicherungen. „Unser System filtert daraus passende Urteile heraus und verfasst vollautomatisch eine Anklageschrift. Das dauert fünf Minuten. Ein Anwalt braucht dafür im Schnitt drei Stunden“, so Schulz. Zudem habe man zahlreiche Daten zur Rendite von Lebensversicherern gesammelt, so dass man nun ausrechnen könne, wie viel Geld ein Versicherer mit den Beiträgen der Kunden erwirtschaftet hat.
Beim Erfolg des Geschäftsmodells hilft laut Schulz nicht nur Big Data, sondern auch, dass man sich bereits einen Namen bei Versicherern machen konnte. Würden Kunden den Vertrag eigenhändig widerrufen, so würden viele Versicherer das einfach aussitzen und leugnen, Fehler gemacht zu haben. „Uns kennen die Versicherer schon. Deshalb können wir mittlerweile 20 Prozent der Fälle außergerichtlich klären“, so der junge Gründer.
Angst, dass dem Legal Tech die Arbeit ausgehe, habe er nicht: Selbst die Allianz schätze 108 Millionen aktuelle und bereits ausgelaufene Verträge als fehlerhaft ein. Dennoch wolle Helpcheck nun auch nach anderen Themen Ausschau halten, die dann im großen Stil bearbeitet werden können.
Geschäftsmodell auch umstritten
Unumstritten ist das Geschäftsmodell aber nicht. Gerade bei Verträgen, die nach dem Policenmodell vermittelt wurden, handelt es sich oft um hochverzinste Altverträge, die den Kundinnen und Kunden weit höhere Garantien zusichern als aktuelle Policen im Niedrigzins-Umfeld. Gutes Geld verdient das Legal Tech aber vor allem dann, wenn sich die Kundin oder der Kunde von seinem Vertrag trennt. Hier kann ein Fehlanreiz bestehen, dass die Sparer auch zur Kündigung vergleichsweise attraktiver Verträge verleitet werden, statt sie durchzuhalten. Schon durch die Werbung auf der Webseite von Helpcheck: „Durchschnittlich 10.200 Euro zusätzlich pro Vertrag“, verspricht das Start-up.
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Bevor man sich von einer Lebensversicherung trennt, sollte man deshalb genau nachrechnen, ob es nicht besser wäre sie doch zu behalten. Und sich notfalls unabhängig dazu beraten lassen: auch aus einer weiteren Quelle.