Hier ein „Gefällt mir“, dort schnell ein Bild geteilt und einen Kommentar geschrieben. Viele Deutsche gehen recht sorglos mit sozialen Netzwerken um. Aktuell lassen sich viele User auch zu unbedachten Äußerungen hinreißen.

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So sind Hasspostings insbesondere in Zusammenhang mit Flüchtlingen mittlerweile keine Ausnahme mehr. Zwar räumt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit ein. Folglich darf jeder seine Meinung frei zu äußern – und zwar auch über die sozialen Medien wie Facebook, Xing, Twitter und Co.

Doch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und kann auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Nämlich dann, wenn gesetzliche Grenzen überschritten werden oder der Ruf des Unternehmens geschädigt wird. Spätestens beim Tatbestand der Volksverhetzung können Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen.

Dies gilt im übrigen auch für ein "Like". Versieht man eine Beleidigung im Internet mit einem „Gefällt mir“, kann das strafrechtliche Folgen haben. Viele Deutsche sind sich dessen aber gar nicht bewusst: 53 Prozent der jungen Mensch unter 30 Jahren weiß nicht, dass es strafbar sein kann, einen beleidigenden Kommentar mit einem „Like“ zu bestätigen. Und 19 Prozent denken sogar, sie dürfen andere Menschen ungestraft beschimpfen oder beleidigen. Das geht aus einer forsa-Umfrage im Auftrag der Generali Deutschland AG und ihres Rechtschutzversicherers Advocard hervor.

Auch im privaten Bereich sind seit Langem auch Rufschädigung oder Mobbing im Internet keine Einzelfälle mehr. Immer mehr Menschen werden Opfer von Webattacken. Rund jeder fünfte Deutsche wurde bereits selbst schon Opfer von Hasskommentaren und Beleidigungen. Erschreckend hoch ist der Anteil der Opfer unter den jungen Internetnutzern im Alter von 18 bis 29 Jahren: Mehr als jeder Dritte von ihnen wurde im Netz bereits selbst beschimpft oder beleidigt.

Derartige ungerechtfertigte Einträge im Internet kann man löschen lassen und auch die Kosten für die Erhebung von Schadensersatzansprüchen in Rechnung stellen. Sind beleidigende Kommentare, Bilder, Videos oder Diffamierungen erst im Internet, dann ist die Hilfe von Profis nötig: Internetexperten, die wissen, wie man Schmähbeiträge auf Facebook, Twitter, Google, Blogs oder Youtube entfernen lässt, und Rechtsanwälte, die dem Täter die rechtlichen Konsequenzen klarmachen.

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Inzwischen gibt es einige Unternehmen, die Privatpersonen diese Art Online-Schutz bieten. Das Leistungsspektrum reicht dann von der Analyse und notfalls Rettung der Reputation im Netz bis zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Identitäts-Missbrauch.