Ursprünglich sollte in der neuen Fassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung auch das sogenannte Taping verbaut sein. Wie andere Wertpapierdienstleister sollen auch ungebundene Finanzanlagenvermittler Telefongespräche aufzeichnen. Das Gleiche gilt für Kommunikation über moderne elektronische Kanäle, etwa Online-Chats oder Videotelefonie.

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Mit dieser Regel sollten missbräuchliche Verhaltensweisen bei Finanzdienstleistern aufgedeckt oder bereits im Vorfeld unterbunden werden. So soll zum Beispiel dokumentiert werden, ob und wie der Kunde über Chancen und Risiken des empfohlenen Geschäfts beziehungsweise über die Eigenschaften der empfohlenen Finanzinstrumente informiert wurde. Für Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Gewerbeordnung (und damit der KWG-Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8) galt eine solche Aufzeichnungspflicht bisher jedoch nicht.

Für die Pläne hatte es derbe Kritik aus der Branche gehagelt. Bei den Taping-Pflichten für "34f-Vermittler" würde der Entwurf über Forderungen des Wertpapierhandelsgesetzes hinausgehen und strengere Regeln vorgeben als für Banken, bemängelte beispielsweise Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth: „Dass auch aufgezeichnet und gespeichert werden muss, wenn es nicht zum Geschäftsabschluss kommt, halten wir für überflüssig“.

Nun meldet sich erneut der Vermittlerverband AfW zu Wort. Anlass dafür ist ein Positionspapier des Bundesfinanzministeriums. Darin fordert das Ministerium, dass der Kunde die Aufzeichnung ablehnen können muss. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und das alternativlose Taping aus dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der FinVermV so lange aufzuschieben, bis über diese MiFID-Regelung in Brüssel erneut beraten wurde“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

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Bei der Thematik ist durchaus Eile geboten. Denn die FinVermV befindet sich auf den Weg in den Bundesrat und dort soll sie inklusive einer Verpflichtung zum Taping am 20. September verabschiedet werden. „Taping ist ein Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht. Die FinVermV ist nun bereits 1 Jahr und 9 Monate zu spät dran. Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagenvermittlern auch zu keinen weiteren Problemen“, begründet Rottenbacher die Aufforderung des AfW. Schließlich könnten so auch zahlreiche Probleme entschärft werden, die mit dem Taping einhergehen. Dies betrifft beispielsweise Fragen rund um den Datenschutz oder die Problematik, welche Stellen eines Telefonats aufgezeichnet werden müssten.