Eine zunehmende Zahl an Rentnern verbringt den Lebensabend im Ausland. Das geht aus neuen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hervor. Wie die DRV in einem Pressetext mitteilt, hat die Rentenkasse zuletzt rund 240.000 Renten an Deutsche mit ausländischem Wohnsitz überwiesen.

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„Dies ist ein neuer Rekord“, kommentiert Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. „Allein in den letzten zehn Jahren sind rund 50 000 Auslandszahlungen hinzugekommen.“ Insgesamt werden rund 22,9 Millionen Renten an deutsche Rentner gezahlt.

Unter den beliebtesten Zielen deutscher Rentner seien die Österreich, die Schweiz, Spanien, die USA und Australien, heißt es weiter im Pressetext. Zunehmend beliebt seien auch die Staaten Südosteuropas: etwa Griechenland, Bulgarien oder Rumänien. Dort habe sich die Zahl der deutschen Rentner binnen zehn Jahren auf mehr als 10.000 verdoppelt.

Karibik nicht unter beliebten Zielen

Einen Boom zur Rente ins Ausland lässt sich jedoch nicht beobachten. Lediglich rund 1,05 Prozent der Deutschen mit Anspruch auf Rente wählt einen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik. Als Klischee entpuppt sich auch der Lebensabend in der Südsee. So leben weniger als 50 deutsche Rentner auf den Trauminseln im Pazifik wie Fidschi oder Samoa, berichtet die DRV.

"Seine Altersrente im Ausland zu beziehen, ist in aller Regel jederzeit problemlos möglich. Die DRV überweist die Rente weltweit“, kommentiert Manthey.

Allerdings gibt es beim Umzug ins Ausland einiges zu beachten. Zwar werde das Geld in voller Höhe gezahlt — allerdings können Erwerbsminderungsrenten gekürzt werden. Auch bei Bezügen nach dem Fremdrentengesetz für Vertriebene und Spätaussiedler drohen Einschnitte.

Lebensbescheinigung: Kontrolle, ob der Rentner noch lebt

Auch müssen Rentner einmal pro Jahr per Formular nachweisen, dass sie noch im Ausland leben: mittels einer sogenannten Lebensbescheinigung. Damit will die Rentenkasse verhindern, dass Renten weiter gezahlt werden, wenn eine Person schon verstorben ist. Wichtig: Die aktuelle Anschrift muss dem Rententräger immer bekannt sein.

Wenn bei Fremdwährungen der Kurs schwankt oder das ausländische Bankkonto Gebühren für die Rentenzahlung erhebt, bekommen die Rentner keinen Ersatz. Man sollte sich vor dem Umzug zudem informieren, ob Deutschland ein Sozialversicherungs-Abkommen mit dem Zielland abgeschlossen hat: Ohne ein solches kann es zusätzliche Hürden geben. Vor dem Wechsel ins Ausland sollten sich Rentner beraten lassen.

Steuern: Es ist kompliziert

Zusätzlich sollten sich Rentner informieren, in welchem Land sie steuerpflichtig sind. Denn bei entsprechend hohem Einkommen erlischt die Steuerpflicht auf Renten auch im Ausland nicht, Stichwort: nachgelagerte Besteuerung. Ruheständler im Ausland gelten in Deutschland nur noch als beschränkt steuerpflichtig: klingt gut, bedeutet aber eine Mehrlast. Dann fällt nämlich der Grundfreibetrag weg und es muss schon der erste Cent Rente besteuert werden. Mit einem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann hier entgegengewirkt werden.

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Grundsätzlich sollte man sich vor dem Wechsel beraten lassen, in welchem Land die Steuer anfällt. Hat die Bundesrepublik ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat, wird so verhindert, dass der Rentner auch tatsächlich seine Bezüge in beiden Staaten versteuern muss und doppelt zur Kasse gebeten wird. Wer in bestimmten Staaten wie Griechenland oder den USA wohnt, zahlt seine Steuern dort und nicht hierzulande: auch das ist in den Abkommen geregelt.