Altersarmut: Armutsrisikoquote klettert in 20 Jahren auf über 20 Prozent
Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt, mit welchem Anstieg der Altersarmut in Zukunft zu rechnen ist. Der Versicherungsbote hat sich Ergebnisse der Bertelsmann-Studie „Anstieg der Altersarmut in Deutschland“ angesehen.
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ächzt unter dem demografischen Wandel. Denn die geburtenstarken Jahrgänge – die so genannten Babyboomer – kommen nach und nach ins Rentenalter, und zwar bei steigender Lebenserwartung. Niedrige Geburtenraten jedoch lassen die Bevölkerung schrumpfen. Immer weniger Beitragszahler also müssen für immer mehr langlebige Rentner aufkommen, was zu einem schrittweisen Absinken des Rentenniveaus (und damit des Verhältnisses einer durchschnittlich verfügbaren Rente zum Durchschnittslohn) führt und zu einem grundsätzlichen Problem: Immer mehr Menschen sind von Versorgungslücken im Alter und Altersarmut bedroht.
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Versorgungslücken im Alter: Studie zur drohenden Altersarmut
Wie viele Menschen aber sind in Zukunft von dieser Altersarmut betroffen? Das Bertelsmann Institut wollte es genau wissen und gab eine Studie „Anstieg der Altersarmut in Deutschland“ beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in Auftrag. Aktuelle repräsentative Daten zu Einkünften und Alterseinkünften privater Haushalte, aber auch zum Vermögen flossen in ein Simulationsmodell ein. Die Daten wurden in einem zweiten Schritt genutzt, um verschiedene Zukunftsszenarien zu simulieren. Demnach ging ein Basis-Szenario zum Beispiel davon aus, dass Bruttostundenlöhne um 3,0 Prozent pro Jahr wachsen, der Grundsicherungsbedarf um 2,4 Prozent wächst und Renten aus der GRV um 2,6 Prozent pro Jahr wachsen. Auch weitere Szenarien, zum Beispiel für unterschiedliche Entwicklungen des Arbeitsmarkts, wurden durchgerechnet (was jedoch in diesem Artikel nicht berücksichtigt werden soll).
Für die Studie sollten drei Kennzahlen die Altersarmut anhand von Berechnungen abbilden:
- Die Grundsicherungsquote markiert in den Worten der Studienmacher den „Unterschied zwischen Personen, die zum Sozialamt gehen und sich der Bedürftigkeitsprüfung unterziehen müssen, und anderen, die nicht auf die Fürsorge des Staates angewiesen sind“. In dieser Vorstellung gilt eine Person als arm, wenn sie auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII („Sozialhilfe“) angewiesen ist. Wichtig ist jedoch für die Methodik der Studie: Modellhafte Zahlen weichen von der offiziellen Statistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) ab. Denn als Problem der offiziellen Zahlen erweist sich laut Studie, dass nach aktuellen Schätzungen rund zwei Drittel der Berechtigten ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht wahrnehmen würden. Modell-Zahlen der Studie wollten aber diese Dunkelziffer der Grundsicherungsquote erfassen. So erklärt sich, dass die durch die Studie ausgewiesene aktuelle Grundsicherungsquote von 9 Prozent höher ist als die offizielle Quote, die in der maßgebenden Altersgruppe für 2018 laut Destatis bei 3,1 Prozent lag.
- Die Armutsrisikoquote hingegen gibt die Zahl derer an, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen – denn diese Personen gelten nach der EU-Definition als „armutsgefährdet“.
- Die Armutslücke misst zudem den durchschnittlichen Abstand des verfügbaren Haushaltseinkommens der armutsgefährdeten Bevölkerung zur Armutsrisikoschwelle. Da hieraus abgelesen werden kann, wie weit dieses durchschnittliche Haushaltseinkommen entfernt ist von jenen 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung, offenbart die Armutslücke: Wie stark ist die armutsgefährdete Bevölkerung vom Armutsrisiko betroffen?
Die ausgewiesenen Quoten der Studie beziehen sich stets auf den Anteil der von Armut betroffenen Rentnerinnen und Rentner an allen Rentnern. Prozente geben also an, wie hoch der Anteil der von Armut Betroffenen an allen Rentnerinnen und Rentnern zu einem Zeitpunkt ist.
Studie warnt (wenig überraschend): Die Altersarmut wird steigen
Was aber errechneten die Studienmacher für ein Basis-Szenario, das mit dem derzeitigen Rechtsstand und einer kontinuierlichen Entwicklung des Arbeitsmarkts zukünftige Jahre abbilden will? Wenig verwunderlich wird gemäß der Studie die Altersarmut in den kommenden Jahren zunehmen. So würde aktuell die unter Maßgaben des Modells errechnete Grundsicherungsquote etwa neun Prozent betragen: Neun Prozent der Bevölkerung im Rentenalter hätten demnach derzeit Anspruch auf Grundsicherung, falls sie einen Antrag auch wirklich stellen würden. Bis in die 2030er Jahre jedoch steigt nicht nur die Zahl der Rentner, sondern es steigt auch der Anteil jener Rentner an dieser Gesamtzahl, denen der Gang zum Sozialamt nicht verwehrt wird. So würde die Grundsicherungsquote zum Ende der 2030er Jahre bei etwa 12 Prozent liegen.
Auch die durchschnittliche Armutsrisikoquote steigt von etwa 16,8 Prozent in den Jahren 2015 bis 2019 auf etwa 21,6 Prozent bis Ende der 2030er-Jahre. Demnach hätten Ende der 2030er Jahre 21,6 Prozent aller Rentner*innen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung. Die durchschnittliche Armutslücke steigt im selben Zeitraum außerdem von 19,2 Prozent (2015–2019) auf 21 Prozent in den 2030er-Jahren.
Da die Armutslücke umso größer ist, je weiter die Einkommen von der Risikoschwelle des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung entfernt sind, nimmt demnach auch das Ausmaß der Armut zu: Es bleibt immer weniger für jene, die durch das Armutsrisiko bedroht sind.
Rentenbeiträge steigen, das Rentenniveau sinkt
Derzeit sichert eine „doppelte Haltelinie für den Rentenbeitrag und das Rentenniveau“ einen Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, bei maximal 20 Prozent des Bruttoeinkommens. Das Rentenniveau und damit das Verhältnis einer durchschnittlich verfügbaren Rente zum Durchschnittslohn wird zudem derzeit stabilisiert bzw. eingefroren bei 48 Prozent. Jedoch: In 2025 fällt diese Haltelinie nach jetzigem Stand weg. Was aber errechnet die Studie für die Entwicklung des Rentenbeitrags und des Rentenniveaus ab dieser Zeit?
Würde man – ausgehend vom aktuellen rentengesetzlichen Status Quo – für den Arbeitsmarkt und weitere Bedingungen (Zinsentwicklung etc.) Kontinuität simulieren, ergeben sich laut Studie folgende Werte: Demnach müsste ab 2025 „der Beitragssatz deutlich erhöht werden“. Im Jahr 2028 wird ein Beitragssatz von 21,3 Prozent erreicht. Bis zum Jahre 2035 klettert der Beitrag weiter auf etwa 23 Prozent. Immerhin: Ab 2035 steigt der dann hohe Beitragssatz geringer und soll im Jahre 2050 gut 24 Prozent betragen.
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Absinken hingegen wird voraussehbar das Rentenniveau und damit das Verhältnis einer durchschnittlich verfügbaren Rente zum Durchschnittslohn. Das Simulationsmodell aus der Studie liefert folgende Daten: Im Jahr 2029 wird ein mageres Sicherungsniveau von 46,3 Prozent erreicht. Bis zum Jahr 2050 sinkt das Rentenniveau jedoch immer noch weiter auf 42,6 Prozent.