Im August 2017 hatten die Gewerkschaft ver.di und die Versicherungsbranche die letzten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Innendienst erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurde eine zweistufige Anhebung der Gehälter beschlossen. Die Löhne stiegen damals im ersten Schritt um zwei Prozent an. Im vergangenen Jahr folgte eine weitere Erhöhung. Um 1,7 Prozent stiegen die Gehälter der Innendienstler.

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Nun steht der nächste Machtkampf zwischen der Gewerkschaft und der Assekuranz an. Morgen sollen die Tarifverhandlungen für die rund 170.000 Beschäftigten im Innendienst der privaten Versicherungswirtschaft starten. Und, es wird sicher wieder ein zäher Kampf. Denn im Tarifstreit vor zwei Jahren hatte es immerhin vier Verhandlungsrunden gebraucht, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ver.di hatte dabei alle Register gezogen. Damals hatte es an mehreren Standorten Warnstreiks gegeben. Nach dem die Tarifverhandlungen in der dritten Verhandlungsrunde gescheitert waren, hatte die Gewerkschaft sogar die Verhandlungen vorzeitig abgebrochen.

Auch in dieser Tarifrunde soll es der Branche wieder ans Geld gehen. Konkret fordert die Tarifkommission von ver.di, dass die Gehälter inklusive Zulagen um sechs Prozent angehoben werden. Nicht über mehrere Jahre gestreckt, wie es oft bei früheren Tarifverträgen der Fall war, sondern binnen einer Zwölfmonats-Frist. Folglich würde im kommenden Jahr wieder neu verhandelt werden. Zudem soll die Auszubildendenvergütung für alle Ausbildungsjahre ebenfalls um 80 Euro steigen. "Es ist an der Zeit, die Kluft zwischen der Nettoeinkommensentwicklung der Beschäftigten und den kräftigen Gewinnen der Unternehmen zu stoppen. Von den Beschäftigten werden immer höhere Leistungen und die Anpassung an die digitalisierungsbedingten Veränderungsprozesse der Branche gefordert. Arbeitsverdichtung und Arbeitsdruck nehmen zu. Diese Leistung verdient eine angemessene Bezahlung", unterstreicht Verhandlungsführerin Martina Grundler.

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Doch nicht nur monetäre Aspekte bringt die Gewerkschaft in die Tarifrunde ein: auch Arbeitszeit und -organisation werden die Gespräche bestimmen. So solle ein Rechtsanspruch auf Umwandlung von Tariferhöhungen in freie Tage ebenso garantiert sein wie ein Rückkehrrecht für heute in Teilzeit arbeitende Beschäftigte auf Vollzeit und die unbefristete Übernahme der Auszubildenden.