Das Bundeskabinett hat gestern ihre Blockchain-Strategie verabschiedet. Die Minister Peter Altmaier (Wirtschaft) und Olaf Scholz (Finanzen) sehen in Verbindung mit der Blockchain-Technologie großes Zukunftspotenzial. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten soll im Energiebereich liegen, doch auch im Finanzsektor sollen „Innovationen stimuliert“ werden.

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Hartmut Giesen, zuständig für digitale Geschäftsmodelle sowie das Business Development im Fintech-Bereich bei der Hamburger Sutor BankSutor BankDie vielen Einzelmaßnahmen wirken zwar wie ein Aktivitäten-Bauchladen, es zeigt aber auch, dass die Blockchain nicht nur ein Finanzthema ist, sondern dass wir auf dem Weg in eine tokenisierte Ökonomie sind. Dies reflektiert der Ansatz der Blockchain-Strategie. Jetzt muss man sehen, was davon tatsächlich umgesetzt wird.

Zur Blockchain-Strategie im Finanzsektor

Aus Bankensicht ist die schnelle gesetzliche Umsetzung von elektronischen Wertpapieren in diesem Jahr der wichtigste Teil der Strategie – damit wurde allgemein nicht unbedingt gerechnet. Die Geschwindigkeit ist auf jeden Fall zu begrüßen, weil sich Deutschland damit sehr weit vorn in der Blockchain-Regulierung positioniert und klar zeigt, dass man dieses Feld nicht Liechtenstein oder der Schweiz überlassen möchte.

Für Banken entsteht durch elektronische Wertpapiere natürlich ein hoher Innovationsdruck. Die ersten elektronischen Wertpapiere werden Schuldverschreibungen sein, Aktien und Fondsanteile sollen jedoch folgen. Jede Bank, die im Depotgeschäft aktiv ist, muss sich technologisch dafür rüsten, elektronische Wertpapiere zu verwahren. Auch die Handelsprozesse für elektronische Wertpapiere werden sich ändern, so dass sich auch aus Prozess-Sicht viel ändern muss.

Insgesamt würde man sich wünschen, dass sich die Bundesregierung genauso entschieden für eine einheitliche europäische Krypto-Regulierung einsetzt wie für die Verhinderung von Libra und anderen Stablecoins. Momentan scheint dies genau in eine andere Richtung zu laufen und die einzelnen Länder versuchen sich mit nationaler Regulierung entweder als Innovationsstandort oder als Hüter der finanziellen Stabilität zu differenzieren – auch wenn sie natürlich betonen, dass sie beides wollen.

Im Rahmen der Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie hat die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf aber schon gezeigt, dass die Innovationfreundlichkeit auch ihre Grenzen hat: Der Krypto-Wert als Finanzinstrument wurde ins KWG aufgenommen, die Krypto-Verwahrung, soweit es nicht Wertpapier-Token betrifft, wurde als eigene Finanzdienstleistung definiert, für die eine Lizenz benötigt wird. Besonderheit dabei ist, dass Firmen mit einer Krypto-Verwahrungslizenz keine anderen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. Gleichzeitig wurde in das Geldwäsche-Gesetz aufgenommen, dass Krypto-Verwahrer ihre Kunden wie eine Bank identifizieren müssen. So ist praktisch die gesamt Krypto-Wertschöpfungskette durchgehend reguliert.

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Damit hat die Regierung klar gemacht, dass sie Krypto-Werte als vollwertiges Instrument versteht, deren Behandlung reguliert werden muss. Durch die klare Trennung von Krypto-Verwahrung von allen anderen Finanzdienstleistungen wurde gleichzeitig festgestellt, dass sie hier ein Risiko sieht, das außerhalb der Banken bleiben soll, um deren Stabilität nicht zu gefährden. Hier hat man bei aller Innovationsfreudigkeit der Blockchain-Strategie die Hürden für Startups recht hoch gelegt und Innovationen im Sinne von Anlegerschutz und Stabilisierung des Finanzsystems erschwert.