Hausratversicherungen sollten auf dem aktuellen Stand sein
Drei von zehn Deutschen haben ihre Hausratversicherung noch nie überprüft. Dabei sollte die Versicherungssumme auch nach Vertragsabschluss regelmäßig überprüft werden oder über die sogenannte Innovationsklausel stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Eine Hausratversicherung schließen Verbraucher oft nur einmal im Leben ab. Vor allem, wer länger nicht mehr umgezogen ist oder keinen Schadenfall hatte, beschäftigt sich kaum mit seiner Police und seinem Hausrat. Das zeigt eine Umfrage des Hamburger Insurtech helden.de. Demnach könnten 70 Prozent der Bundesbürger nach eigener Aussage den Neuwert ihres Hausrats nicht exakt beziffern. Zudem glauben nur 56 Prozent der Deutschen, gegen Schäden am Haus-oder Wohnungsinventar gut versichert zu sein.
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Dass Versicherungssumme und tatsächlicher Wert des Hausrats häufig weit auseinanderliegen, liegt auch an der seltenen Überprüfung der Verträge durch die Versicherungsnehmer. Laut der Umfrage prüft nur gut jeder dritte Bundesbürger seine Verträge mindestens einmal jährlich auf einen möglichen Aktualisierungsbedarf. 29 Prozent der Befragten haben ihre Hausrat-Police noch nie unter die Lupe genommen. Viele notwendige Anpassungen der laufenden Verträge nach oben bleiben somit regelmäßig aus.
Zwar erhöhen Kunden hin und wieder die Versicherungssumme, wenig Rücksicht finden dabei oft Neuanschaffungen oder Wertsachen. Für Wertsachen gelten allerdings besondere Entschädigungsgrenzen. Durch Anhebung der Gesamtversicherungssumme kann es dennoch vorkommen, dass Erstattungsgrenzen für Wertgegenstände zu niedrig liegen. Denn besonders in alten Verträgen sind Wertgegenstände mit rund 20 Prozent der Versicherungssumme zum Teil deutlich unterversichert. Je nach Tarif können die Erstattungsgrenzen bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme betragen.
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Nur durch ein Update des Tarifs können die Grenzen angehoben werden. In vielen neuen Verträgen gibt es mittlerweile sogenannte Innovationsklauseln. Diese sorgen dafür, dass die Policen immer auf dem aktuellsten Stand des jeweiligen Versicherers ist. Wenn sich also innerhalb eines Tarifs Leistungsmerkmale verbessern oder hinzufügt werden, greift diese Klausel und baut die Neuerung automatisch in den bestehenden Vertrag ein - ohne eine Erhöhung der Versicherungsprämie. In älteren Verträgen gibt es diese Klauseln oft noch nicht - so könnte beispielsweise eine Unterversicherung zustande kommen.