Kfz-Versicherung: Wildunfälle kosten im Schnitt über 2.800 Euro
Die Zahl der Wildunfälle ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Insgesamt wurden 2018 knapp 268.000 Unfälle mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild gemeldet. Die Höhe der geleisteten Schäden stieg um rund zwei Prozent auf nun 757 Millionen Euro.
Wenn hübsche Rehlein am Wegesrand stehen, ist Vorsicht geboten. Das zeigt die aktuelle Schadenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im vergangenen Jahr kam es rein rechnerisch täglich zu rund 720 Kollisionen mit einem Wildtier. Damit kollidierte alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. In der Summe sind das rund 268.000 Unfälle im Jahr.
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Nach dem die Zahl der Wildunfälle in 2017 auf einen neuen Rekordwert gestiegen war, hat sich die Lage in 2018 leicht entspannt. Denn im Vergleich zu 2017 sank der Wert um 7.000 Unfälle. Weiter nach oben gehen die geleisteten Schäden der deutschen Kfz-Versicherer. Diese waren schon in den letzten Jahren deutlich angstiegen. Während die regulierten Schäden 2016 noch knapp 682 Millionen Euro betrugen, waren es 2017 bereit fast 744 Millionen Euro. In 2018 wuchs der Wert auf 757 Millionen Euro an. Das ist ein Zuwachs von zwei Prozent. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer pro Fall rund 2.825 Euro. 2017 lag der durchschnittlich geleistete Betrag noch bei 2.700 Euro pro Wildunfall.
Über das Jahr gesehen ist die Gefahr von Wildunfällen in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember am höchsten. Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es dagegen zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.
Welche Versicherung zahlt, wenn es kracht?
Welche Versicherung leistet, wenn ein Tier vor das Auto läuft? Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben. Zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wildschweine, Füchse, Hasen oder Marder.
Wird der Unfall hingegen durch einen großen Vogel oder gar eine entlaufene Ziege verursacht, ist in der Regel eine Vollkasko-Police erforderlich. Jedoch kann man bei vielen Kfz-Teilkasko-Tarifen mittlerweile eine Vertragserweiterung vereinbart werden, durch die auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde oder Schafe abgedeckt sind. Hierfür müssen aber explizit Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren laut Vertrag vereinbart sein.
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Die Teilkasko zahlt auch, wenn man aufgrund eines Tieres auf der Straße ausweichen musste und dabei der Unfall entstand. Allerdings muss der Fahrer dann nachweisen, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand. Gerade bei kleineren Tieren empfiehlt es sich deshalb, nicht auszuweichen: so bitter das für den Tierfreund auch sein mag.
Verhaltenstipps nach einem Wildunfall
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.