Bundesregierung kürzt Verbraucherschützern das Geld
Die Marktwächter Finanzen sollen künftig weniger Geld erhalten: Der Staat kürzt das Budget von 13 Millionen Euro auf 10 Millionen. Auch bei der Struktur wird es Neuigkeiten geben: die fachlichen Schwerpunkte sollen nicht mehr bei einzelnen Verbraucherzentralen angesiedelt sein.
- Bundesregierung kürzt Verbraucherschützern das Geld
- Dezentrale Struktur wird gekippt
Es war ein Vorzeigeprojekt der Bundesregierung: 2015 starteten die Marktwächter. Bei den Verbraucherzentralen angesiedelt, sollte die Watchdog-Organisation ein Frühwarnsystem schaffen, um schwarze Schafe und unseriöse Angebote auf dem Markt zeitig aufzufinden und rechtzeitig Alarm zu schlagen (der Versicherungsbote berichtete). Die Marktwächter für Digitale Welt und Finanzen wurden 2015 gegründet, 2018 kam der kleinere Marktwächter Energie hinzu.
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Doch nun wird den Marktwächtern das Budget gekürzt. Geht es nach dem Willen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, sollen die Marktwächter 2020 mit drei Millionen Euro weniger auskommen und nur noch 10 Millionen Euro erhalten. Das berichtet das Magazin „Euro am Sonntag“ in seiner aktuellen Ausgabe.
Eine Sprecherin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat gegenüber dem Versicherungsboten die Pläne bestätigt. Allerdings wird die tatsächliche Entscheidung erst feststehen, wenn die Ministerien ihren Bundeshaushalt beraten haben.
“Steuerungsdefizite“ — und Auslaufen der Testphase
Für die Marktwächter ist es eine kleine Enttäuschung, dass sie künftig mit weniger Geld auskommen müssen. Laut „Euro am Sonntag“ hatten sie auch für das kommende Jahr mindestens 13 Millionen Euro beantragt, zwischenzeitlich seien sogar 15 Millionen Euro im Gespräch gewesen.
Warum aber setzte das Verbraucherministerium den Rotstift an? Es sei daran erinnert, dass die Marktwächter vor vier Jahren als zeitlich begrenztes Projekt starteten, um ein Frühwarnnetzwerk aufzubauen: als eine Art Testphase. Bisher wurden die Aktivitäten vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin koordiniert, die jeweiligen Schwerpunkte jedoch von fünf regionalen Verbraucherzentralen dezentral bearbeitet. In Hamburg war zum Beispiel der Schwerpunkt Versicherungen bei den Marktwächter Finanzen angesiedelt, in Bremen die Immobilienfinanzierung.
Hier hat das Ressort von Christine Lambrecht (SPD) laut „Euro am Sonntag“ offenbar Möglichkeiten zum Sparen gefunden sowie doppelte Strukturen, die extra Geld verschlingen und nun abgebaut werden sollen. Oder wie es in einem Statement aus dem Ministerium heißt: „Steuerungsdefizite und Redundanzen“. Die Botschaft ist deutlich: Wenn sich die Marktwächter effizienter organisieren, kommen sie auch mit weniger Geld aus.
“Dass sich im Verlauf von so inhaltlichen und technischen komplexen Modellprojekten mit einer großen Vielzahl von Beteiligten Verbesserungsmöglichkeiten ergeben, ist ganz normal“, positioniert sich nun auch eine Sprecherin des vzbv gegenüber dem Versicherungsboten. Sie erklärt: In einer Projektphase habe zunächst ein Frühwarnnetzwerk mit weiteren Instrumenten aufgebaut werden sollen. Dabei sollte auch erprobt werden, wie die Marktwächter öffentliche Warnungen aussprechen können, mit Aufsichtsbehörden kooperieren, Abmahnungen aussprechen und Gesetzesänderungen anstoßen. Es sei darum gegangen, „den Verbraucherschutz präziser und schlagkräftiger zu machen“: unter dem Vorbehalt, dass mögliche Fehlentwicklungen eben korrigiert werden.
50.000 Beschwerden ausgewertet, 150 Abmahnungen
Die Arbeit der Marktwächter werdet der koordinierende Dachverband vzbv dennoch als Erfolg. Mehr als 50.000 Verbraucherbeschwerden seien seit dem Start im Mai 2015 ausgewertet worden. Sie mündeten in 60 explizite Warnungen vor vermeintlich unseriösen Anbietern, knapp 50 Untersuchungsberichte und über 150 Abmahnungen.
So wird auch die jetzige Kürzung der Mittel beim Dachverband der Verbraucherzentralen mit einem lachenden und weinenden Auge betrachtet. Denn: Die Testphase ist für die Marktwächter abgeschlossen. Ihre Arbeit soll unbefristet fortgeführt werden, so wie es bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen ist. Das zeitlich begrenzte Modellprojekt wird in eine dauerhafte Institution des Verbraucherschutzes überführt.
"Entscheidend für die Verbraucher ist, dass sie das Frühwarnnetzwerk weiterhin wie gewohnt nutzen und von ihm profitieren können", positioniert sich die vzbv-Sprecherin. Und bedauert dennoch: "Die Marktbeobachtung könnte mit dem höheren Budget umfassender arbeiten."
Die Aufgaben der Marktwächter sind gewaltig, gerade mit Blick auf Finanzdienstleister. Die beteiligten Verbraucherzentralen sollen nicht nur Prospekte von Finanzprodukten prüfen, sondern auch Risiken von Geldanlagen einschätzen und bewerten. Zudem sollen sie warnen, wenn ein Anbieter unseriöse Geschäftsmodelle verfolgt. Quelle für die Marktbeobachtung sind Anfragen und Beschwerden in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.
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Marktstudien sollen darüber hinaus Aufschluss darüber geben, ob eventuell Fehlentwicklungen am Markt zu beobachten sind und der Gesetzgeber handeln muss, weil Gesetzeslücken bestehen. Neben dem Finanzmarkt soll auch der Online- und Energiemarkt beleuchtet werden. Ein Budget von 10 Millionen Euro scheint ob dieser Aufgaben eher bescheiden. Zum Vergleich: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte 2017 rund 285,5 Millionen Euro zur Verfügung, davon 209,3 Millionen allein für Personal.
Dezentrale Struktur wird gekippt
Beim Blick auf ihre konkrete Arbeit haben die Watchdogs durchaus Ergebnisse vorzuweisen. Beispiele aus der Versicherungsbranche: Als der Gesetzgeber die Lebensversicherer zwang, in ihren jährlich verschickten Standmitteilungen den Wert und die Kosten des Vertrages transparenter auszuweisen, flossen hier die Ergebnisse einer Marktwächter-Studie ein: Die Wächter hatten branchenweit fehlende Transparenz bemängelt. Paragraf 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde zum Juli 2018 entsprechend überarbeitet. Einige Versicherer nennen seitdem erstmals automatisch einen Rückkaufswert und eine Todesfallleistung.
Auch mahnten die Marktwächter erfolgreich Lebensversicherer ab, die sich weigerten, nach mehreren Urteilssprüchen des Bundesgerichtshofs (BGH) Verträge nach dem Policenmodell rückabzuwickeln. Der BGH hatte entschieden, dass die Betroffenen hier einen Anspruch auf deutlich mehr Geld haben, wenn sie nachweisen, fehlerhaft auf ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden zu sein. Dann muss der Versicherer nicht nur den aktuellen Rückkaufswert des Vertrages erstatten, sondern die gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen sowie Vertriebs- und Abschlusskosten. Für die Versicherer oft ein Minusgeschäft: Mehrere Anbieter behaupteten in Anschreiben an ihre Kunden, dass es ein solches Recht nicht gebe.
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Dennoch wird die Arbeit des Verbandes in der Versicherungsbranche auch kritisch gesehen. Wiederholt kritisierten Branchenvertreter auf den Social-Media-Kanälen des Versicherungsboten, dass Vertrieb und Versicherer oft pauschal in ein negatives Licht gerückt werden, folglich Stereotype bedient und verstärkt. Auch Fragen zu einer möglichen Haftung und der Expertise der Marktwächter-Mitarbeiter wurden wiederholt kontrovers diskutiert. Wer entschädigt etwa ein Unternehmen, wenn die Marktwächter zu früh und unrechtmäßig behaupten, dieses sei nicht seriös? Welche Mindestqualifikation müssen Marktwächter-Mitarbeiter erfüllen? Fragen, die auch künftig diskutiert werden.
Dezentrale Struktur muss wegen strengerer Finanzierung aufgegeben werden
Die Marktwächter müssen sich ab 2020 neu organisieren. Das bedeutet vor allem: Ihre dezentrale Struktur aufgeben. Ein Grund sind striktere Vorgaben bei der Finanzierung dauerhafter Projekte, die sich von zeitlich befristeten unterscheiden:
Bisher koordinierte der Dachverband vzbv die Arbeit der Marktwächter und reichte auch die Gelder an die beteiligten fünf Verbraucherzentralen mit ihrem jeweiligen Schwerpunkt weiter: für Versicherungsthemen folglich an die Verbraucherzentrale Hamburg. Das war aber nur erlaubt, weil es sich zunächst um ein zeitlich befristetes Projekt handelte. Denn im Rahmen der Projektförderung können mit sogenannten Weiterleitungsverträgen auch Dritte eingebunden werden. Allerdings galt das nur für die 2015 gegründeten Projekte "Digitale Welt" und "Finanzen". Der kleinere Marktwächter Energie kam im August 2018 hinzu und arbeitete bereits, ohne seinen Schwerpunkt bei einer bestimmten Zentrale zu haben.
Nun, da aber die Marktwächter dauerhaft ihre Arbeit weiterführen sollen, ist dieses Finanzierungsmodell vakant. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz berichtet: "Eine institutionelle Förderung, die ja - anders als ein notwendig zeitlich begrenztes Projekt - eine längerfristige Verpflichtung des staatlichen Zuwendungsgebers mit sich bringt, unterliegt demgegenüber strengeren Anforderungen in Bezug auf die Mittelverwendung. Da die Marktbeobachtungstätigkeit künftig Teil der institutionell geförderten satzungsgemäßen Aufgaben des vzbv ist, können Fördermittel an Dritte in dieser Form nicht mehr weitergeleitet werden."
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"Kurzum kann das bisherige System der bundesweit verteilten Schwerpunkt-Verbraucherzentralen im Rahmen der Überführung der Marktwächter in die institutionelle Förderung des vzbv aus haushalts- bzw. zuwendungsrechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden", berichtet der Sprecher weiter. "Dies macht eine Konzentration der inhaltlichen Marktbeobachtungstätigkeit beim vzbv selbst erforderlich. Auch künftig werden die Erkenntnisse und das Know-how der Verbraucherzentralen aus den bei ihnen durchgeführten Beratungen jedoch die Grundlage der Marktbeobachtungstätigkeit des vzbv bilden".
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