Auch mahnten die Marktwächter erfolgreich Lebensversicherer ab, die sich weigerten, nach mehreren Urteilssprüchen des Bundesgerichtshofs (BGH) Verträge nach dem Policenmodell rückabzuwickeln. Der BGH hatte entschieden, dass die Betroffenen hier einen Anspruch auf deutlich mehr Geld haben, wenn sie nachweisen, fehlerhaft auf ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt worden zu sein. Dann muss der Versicherer nicht nur den aktuellen Rückkaufswert des Vertrages erstatten, sondern die gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen sowie Vertriebs- und Abschlusskosten. Für die Versicherer oft ein Minusgeschäft: Mehrere Anbieter behaupteten in Anschreiben an ihre Kunden, dass es ein solches Recht nicht gebe.

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Dennoch wird die Arbeit des Verbandes in der Versicherungsbranche auch kritisch gesehen. Wiederholt kritisierten Branchenvertreter auf den Social-Media-Kanälen des Versicherungsboten, dass Vertrieb und Versicherer oft pauschal in ein negatives Licht gerückt werden, folglich Stereotype bedient und verstärkt. Auch Fragen zu einer möglichen Haftung und der Expertise der Marktwächter-Mitarbeiter wurden wiederholt kontrovers diskutiert. Wer entschädigt etwa ein Unternehmen, wenn die Marktwächter zu früh und unrechtmäßig behaupten, dieses sei nicht seriös? Welche Mindestqualifikation müssen Marktwächter-Mitarbeiter erfüllen? Fragen, die auch künftig diskutiert werden.

Dezentrale Struktur muss wegen strengerer Finanzierung aufgegeben werden

Die Marktwächter müssen sich ab 2020 neu organisieren. Das bedeutet vor allem: Ihre dezentrale Struktur aufgeben. Ein Grund sind striktere Vorgaben bei der Finanzierung dauerhafter Projekte, die sich von zeitlich befristeten unterscheiden:

Bisher koordinierte der Dachverband vzbv die Arbeit der Marktwächter und reichte auch die Gelder an die beteiligten fünf Verbraucherzentralen mit ihrem jeweiligen Schwerpunkt weiter: für Versicherungsthemen folglich an die Verbraucherzentrale Hamburg. Das war aber nur erlaubt, weil es sich zunächst um ein zeitlich befristetes Projekt handelte. Denn im Rahmen der Projektförderung können mit sogenannten Weiterleitungsverträgen auch Dritte eingebunden werden. Allerdings galt das nur für die 2015 gegründeten Projekte "Digitale Welt" und "Finanzen". Der kleinere Marktwächter Energie kam im August 2018 hinzu und arbeitete bereits, ohne seinen Schwerpunkt bei einer bestimmten Zentrale zu haben.

Nun, da aber die Marktwächter dauerhaft ihre Arbeit weiterführen sollen, ist dieses Finanzierungsmodell vakant. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz berichtet: "Eine institutionelle Förderung, die ja - anders als ein notwendig zeitlich begrenztes Projekt - eine längerfristige Verpflichtung des staatlichen Zuwendungsgebers mit sich bringt, unterliegt demgegenüber strengeren Anforderungen in Bezug auf die Mittelverwendung. Da die Marktbeobachtungstätigkeit künftig Teil der institutionell geförderten satzungsgemäßen Aufgaben des vzbv ist, können Fördermittel an Dritte in dieser Form nicht mehr weitergeleitet werden."

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"Kurzum kann das bisherige System der bundesweit verteilten Schwerpunkt-Verbraucherzentralen im Rahmen der Überführung der Marktwächter in die institutionelle Förderung des vzbv aus haushalts- bzw. zuwendungsrechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden", berichtet der Sprecher weiter. "Dies macht eine Konzentration der inhaltlichen Marktbeobachtungstätigkeit beim vzbv selbst erforderlich. Auch künftig werden die Erkenntnisse und das Know-how der Verbraucherzentralen aus den bei ihnen durchgeführten Beratungen jedoch die Grundlage der Marktbeobachtungstätigkeit des vzbv bilden".

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