Kfz-Versicherung - Rekordtief bei Autodiebstählen
Die Zahl der Autodiebstähle ist 2018 leicht gesunken. Autodiebe haben im letzten Jahr 15.037 kaskoversicherte PKW gestohlen. Dagegen stieg die durchschnittliche Entschädigung pro Diebstahl auf über 19.800 Euro an.
In Deutschland wurden im 2018 knapp 14 Prozent weniger Autos gestohlen als noch ein Jahr zuvor. Für 15.037 kaskoversicherte Fahrzeuge mussten die Versicherer aufgrund Diebstahls zahlen. Mitte der 90er-Jahre hatten die Versicherer noch rund 100.000 Diebstähle pro Jahr registriert. Gleichzeitig stieg aber die durchschnittliche Entschädigung pro geklautem Auto. Im Schnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl mehr als 19.800 Euro. Das ist ein Plus von sieben Prozent. In Summe verursachten Autodiebe im Jahr 2018 einen wirtschaftlichen Schaden von 298 Millionen Euro. Das geht aus dem aktuellen Kfz-Diebstahlreport hervor, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute veröffentlicht hat.
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Hinsichtlich der Frage, welche Automodelle die Diebe am häufigsten entwenden, bestätigte sich der Trend der Vorjahre: die Diebe mögen es groß, schwer und geländegängig. So landen mehrere hochpreisige Geländewagen in der „Hitliste“ der meistgeklauten Modelle ganz oben: Mazda CX-5 2.2 D AWD sowie mehrere X-Modelle von BMW.
Jeder fünfte Diebstahl passiert in Berlin
Wie auch in den Vorjahren werden in Großstädten mehr Autos entwendet als auf dem Land. Die Hauptstadt der Bundesrepublik ist hierbei auch "Hauptstadt der Autodiebe": nirgendwo sonst wurden 2018 so viele PKW gestohlen (2.877). Auch die Zahl der Diebstähle pro 1.000 PKW ist hier am höchsten (3,1 Diebstähle pro 1.000 PKW). Dahinter platzieren sich Leipzig (1,5 Diebstähle je 1.000 PKW), Hamburg (1,4) und Hannover (1,0). Deutlich geringer sei die Diebstahlgefahr in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Hier seien zusammen nicht einmal halb so viele Autos geklaut worden wie in Berlin.
Welche Versicherung zahlt bei Autodiebstahl?
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Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.