Aussagekraft aber besitzen die Zahlen für die Jahre der Gesetzreform. So verändert sich ab 2010 auffallend die Zusammensetzung des vererbten und des geschenkten Vermögens. Dominiert bei Erbschaften über all die Jahre die Vermögensart Übriges Vermögen die Übergänge, zeigt sich bei Schenkungen ab 2010 eine auffallende Dominanz des Betriebsvermögens. Ein hoher Wert von 39,0 Milliarden Euro lässt sich für 2010 konstatieren. Dem stehen ein Grundvermögen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro, ein Land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Höhe von 0,3 Milliarden Euro und Übriges Vermögen in Höhe von 8,4 Milliarden Euro gegenüber. Weil Betriebsvermögen ab 2009 steuerlich besonders begünstigt wurde, wurde mehr Betriebsvermögen verschenkt.

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Allein im Oktober 2012: Sagenhafte 39,6 Milliarden Euro Vermögen durch Schenkungen übertragen

In 2012 jedoch schnellt der Wert erneut in die Höhe: 55,9 Milliarden Euro werden nun für Schenkungen bei der Vermögensgruppe Betriebsvermögen erfasst. Kann dieser Anstieg auf die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen sein, obwohl dieser Schritt erst im September durch den Bundesfinanzhof erfolgte? Wurden nun also Schenkungen von Betriebsvermögen vorgezogen, um noch schnell von eventuell verfassungswidrigen Regelungen zu profitieren? Eine Destatis-Studie bestätigt den Verdacht. Demnach wären, wenngleich für alle Vermögensgruppen, allein im Oktober 2012 sagenhafte 39,6 Milliarden Euro Vermögen durch Schenkungen übertragen worden. Auch in den nun folgenden Jahren liegen Zahlen der Vermögensgruppe Betriebsvermögen bei Schenkungen auffallend hoch. Eine Normalisierung setzt 2015 ein, wie die Tabellle des Statistischen Bundesamts veranschaulicht:

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Wie die Steuergesetzgebung Schenkungen beeinflussteErbschafts- und Schenkungssteuer: Wie die Steuergesetzgebung Schenkungen beeinflusste@Destatis

Und damit nicht genug: Weitere Destatis-Zahlen bestätigen den Befund, dass plötzlich Schenkungen von Betriebsvermögen schnell vorgezogen wurden. So verringerte sich der Anteil des steuerpflichtigen Erwerbs an diesem Vermögen vom Oktober 2012 bis Dezember 2014 – und das, obwohl in diesem Zeitraum wesentlich mehr Vermögen verschenkt wurde. Anders ausgedrückt: Mehr als in anderen Jahren wurde von 2012 bis Dezember 2014 vor allem jenes Betriebsvermögen verschenkt, das steuerlich besonders begünstigt war.

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Der Anteil des steuerpflichtigen Erwerbs am geschenkten Vermögen lag zwischen 2009 und 2012 bei 22 Prozent – schon dieser Wert spiegelt großzügige Verschonungsregelungen ab 2009. Weil aber ein Wegfallen der Regelungen drohte, nahmen ab 2012 Schenkungen zu, die noch vom alten Gesetzstand profitierten. Demnach sank der Anteil des steuerpflichtigen Erwerbs am geschenkten Vermögen zwischen Oktober 2012 und Dezember 2014 auf 14,9 Prozent. Ab Januar 2015 jedoch normalisierte sich der Effekt, obwohl noch immer die alten Regelungen Bestand hatten. So stieg der Anteil des steuerpflichtigen Erwerbs am geschenkten Vermögen wieder auf 22,5 Prozent. Eine solche Normalisierung könnte sich daraus erklären, dass nun Vorzieh-Effekte nachließen, weil bereits ab 2012 viel von dem begünstigten Betriebsvermögen übertragen wurde.

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