Not der Pensionskassen: Kürzungen für Rentner können existenziell sein
Die drastischen Sanierungspläne einiger Pensionskassen führen zu Kürzungen bei Renten und Anwartschaften. Für Arbeitnehmer ist dies in der Regel kein Problem: Die Arbeitgeber haften für die Leistungszusagen. Jedoch: Ein aktueller Artikel der WAZ zeigt, dass einige Rentner durchaus existenziell von den Kürzungen der Leistungen betroffen sind. Der Versicherungsbote hat sich den Artikel angesehen.
- Not der Pensionskassen: Kürzungen für Rentner können existenziell sein
- Ein Drittel der Kassen unter strenger BaFin-Aufsicht
Pensionskassen: Unter der Knute des Niedrigzins
Niedrigzins, Managementfehler, zu hohe Leistungsgarantien: Einige Pensionskassen rutschten in letzter Zeit schlagzeilenträchtig in die finanzielle Schieflage. So ging der Deutschen Steuerberater Versicherung ebenso das Geld aus wie der katholischen Caritas und deren Schwester, der Kölner Pensionskasse. Allen drei Anbietern hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Neugeschäft untersagt und einen Krisenplan zur Sanierung abverlangt. Und in Folge der Sanierung kündigten die betroffenen Pensionskassen an, ihre Leistungen drastisch zu kürzen (der Versicherungsbote berichtete).
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Ein solcher Schritt wird jedoch zunächst den Arbeitgebern zum Problem, was besonders für Leistungszusagen an Arbeitnehmer gilt. Denn Arbeitgeber haften gemäß Paragraph 1 Abs. 1 S. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für die Erfüllung der von ihnen zugesagten Leistungen – und zwar selbst dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über die Arbeitgeber erfolgt. Zwar müssen Arbeitnehmer die Ansprüche nach gekürzter Leistung gegenüber dem Arbeitgeber anmelden. Grund zur Sorge um die Renten gibt es allerdings erst dann, wenn einem Arbeitgeber selber die Zahlungsunfähigkeit droht.
Probleme der Pensionskassen: mitunter finanzielle Einschnitte existenzieller Art.
Und doch: Die Probleme der Pensionskassen bedeuten für einige Vorsorgesparer auch harte finanzielle Einschnitte existenzieller Art. Darauf macht aktuell die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) aufmerksam. Denn nicht nur Arbeitnehmer können Mitglieder der Pensionskassen sein, sondern auch deren Angehörige und – unter bestimmten Bedingungen – sogar Selbstständige. Zudem bieten manche Pensionskassen zusätzlich eine kapitalgedeckte freiwillige Zusatzversorgung an. In diesen Fällen sichert die Arbeitgeberhaftung nicht jenen Teil, den die Pensionskassen an der zugesagten Leistung kürzen.
Mediziner: Meinte sich bei Kirche besonders abgesichert
Mit einem der Betroffenen, einem 67-jährigen Rentner, macht nun der WAZ-Artikel vom letzten Donnerstag bekannt. Der Mediziner arbeitete, als Selbständiger, lange für Einrichtungen der Kirche. Da der Mann, wie viele Selbständige, von der gesetzlichen staatlichen Rente kaum etwas zu erwarten hatte – er erhält aktuell etwa 300 Euro durch die gesetzliche Rentenversicherung – schloss er in den 1990er Jahren just bei der nun in Schieflage geratenen Caritas Pensionskasse einen „privaten Altersvorsorgevertrag“ ab, wie es in dem Blatt der Funke Mediengruppe heißt. Der Rentner meinte sich abgesichert, weil hinter der Pensionskasse die Kirche stand. Schon diese Tatsache schaffte Vertrauen.
Freilich: Die Sicherheit, in der sich der Mediziner aufgrund seiner privaten Vorsorge meinte, war wohl etwas arg trügerisch. Denn die Caritas wies 2017 ein Minus von 142,5 Millionen Euro aus, wovon 122,8 Millionen Euro nicht mit Eigenkapital unterfüttert waren. Zum Vergleich: Ganze neun Millionen Euro nahm die Kasse von den Mitgliedern an Beiträgen ein (der Versicherungsbote berichtete). Erst im Mai 2019 konnte das Geschäftsjahr 2017 zum Abschluss gebracht werden – durch Beschluss eines Sanierungsplans, der letztendlich bedeutete: Für 17.200 Versicherte werden die Renten und Anwartschaften in der Summe um die fehlenden 122,8 Millionen Euro gekürzt.
Monatlich: 335 Euro weniger
Dass jedoch die Mitgliederversammlung der Caritas im Mai diesen Jahres einem Sanierungsplan zustimmte, der harte Einschnitte ermöglichte, davon hätte der Mediziner nach eigener Aussage „nichts mitbekommen“. Erst Anfang Oktober wurde ihm aufgrund eines Schreibens die Not seiner Kasse und damit die eigene Not bewusst. Das Schreiben kündigte dem Mann an, er werde 335 Euro weniger als bisher im Monat erhalten. Denn aufgrund der finanziellen Sanierung bei der Caritas würde seine Rente ab dem 01. Januar 2020 von derzeit 1.015 Euro auf 680 Euro im Monat gekürzt.
Eine für den Mann ausweglose Situation – er weiß nicht, wie es für ihn mit diesem geringen Betrag weitergehen soll. Der Mediziner wird nach eigener Aussage wohl wieder in seinen Beruf zurückkehren müssen. Das Schlimmste an seiner Situation sei, so äußerte er gegenüber der Zeitung, die Hilflosigkeit.
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Ein Drittel der Kassen unter strenger BaFin-Aufsicht
Probleme mit ihren Bilanzen haben nicht nur die drei genannten Kassen, sondern auch andere Anbieter. Etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen befand sich 2018 unter strenger Beobachtung der BaFin, wie der Versicherungsbote bereits berichtete. Und bereits im Mai 2018 hatte BaFin-Chefaufseher Frank Grund gewarnt: "Ohne zusätzliches Kapital von außen werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“.
Denn laut Grund sei die Situation der Pensionskassen insgesamt kritischer als die von Lebensversicherungen, weil es ausschließlich um langlaufende Rentenversicherungen gehe. Auch müssten Renten durch eine steigende Lebenserwartung immer länger bedient werden. Knapp 2,8 Millionen heutige und künftige Betriebsrentner sind folglich von Kürzungen aufgrund finanzieller Probleme ihrer Pensionskasse bedroht.
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Jedoch gilt laut Frank Grund auch: „Der weit überwiegende Teil der Pensionskassen wird nach derzeitigem Stand in der Niedrigzinsphase bestehen.“ Die beruhigende Aussage verdankt sich aber keineswegs einer entspannteren Lage. Stattdessen appellierte Frank Grund schon im Mai des vorigen Jahres an die bAV-Anbieter, in der Krise „bei Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern", damit Rentner nicht weniger erhalten müssten. Danach konnte er in der Tat feststellen: Stand halten die Kassen gegen den Niedrigzins „zum Teil auch dank klarer Unterstützung durch die Trägerunternehmen“.
Freilich: Diese Unterstützung erfolgt keineswegs aus selbstlosen Gründen. Denn durch das Betriebsrentengesetz würden die Träger ansonsten riskieren, selbst in Haftung für einen großen Teil der Leistungskürzungen genommen zu werden (der Versicherungsbote berichtete). Der Artikel der WAZ kann gebührenpflichtig auf der Webseite des Blattes heruntergeladen werden.
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- Ein Drittel der Kassen unter strenger BaFin-Aufsicht