Pechvogel im Glück: Holger Badstuber, Fußballer mit einer schier unglaublichen Verletzungs-Historie von 650 Tagen Auszeit binnen fünf Jahren, gewinnt einen Rechtsstreit gegen die DKV. Der Krankenversicherer muss ihm 28.575 Euro nachzahlen, wie übereinstimmend mehrere Medien berichten. Auch die Anwaltskosten werden dem Profi erstattet. Dies hat das Landgericht München am 19.10.2019 verkündet.

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Streit um Auslandsaufenthalt

Holger Badstuber, aktuell im Kader des Zweitligisten VFB StuttgartVFB StuttgartIm verhandelten Rechtsstreit ging es um eine Zeit, in der Holger Badstuber noch beim FC Bayern München unter Vertrag stand. Nach schweren Verletzungen weilte er zwischen 2014 und 2016 insgesamt 27 Tage im Ausland, unter anderem über Silvester. Für diese Zeit wollte die DKV kein Krankentagegeld zahlen. Sie berief sich auf eine Klausel im Versicherungsvertrag, wonach kein Anspruch besteht, „wenn sich der Versicherte im Ausland befindet“. Eine solche Auslandsklausel ist auch in vielen anderen Krankentarifen festgeschrieben.

Gegen diese Klausel aber klagte der Abwehrspieler. Sein Anwalt hatte argumentiert, der Passus sei grob benachteiligend. Tatsächlich ließ die Vorsitzende Richterin des Landgerichtes bereits in einer mündlichen Verhandlung erkennen, dass sie im Sinne Badstubers urteilen werde (der Versicherungsbote berichtete).

Die Auslandsklausel stammt nämlich aus einer Zeit, als es keine Smartphones gab und Menschen in der Regel nicht so gut erreicht werden konnten, wenn sie sich außerhalb Deutschlands aufhielten. Sie sollte verhindern, dass ein Patient das Krankentagegeld weiter kassiert, ohne dass ein Anspruch besteht. Bei entsprechenden Zweifeln musste er sich binnen dreier Tage von einem Arzt untersuchen lassen, ob die Krankheit oder Verletzung weiterhin vorliegt.

"Das Konstrukt ist überholt!"

In Zeiten von Smartphones aber sind die Versicherungsnehmer in der Regel im Ausland schnell zu erreichen, zumindest in europäischen Staaten und vielen anderen ebenfalls. Entsprechend wertete die Richterin die Auslandsklausel als veraltet, wie sich im Gespräch deutlich machte. „Das Konstrukt ist überholt“, sagte die Juristin laut „TZ“ bei einer Anhörung im Oktober.

Sie begründete ihre Einschätzung auch anhand eines Beispiels: Wenn sich eine Sekretärin die Hand breche und sechs Wochen einen Gips tragen müsse, könne sie trotz Krankschreibung für ein paar Tage in die Schweiz fahren, um dort ihre Eltern zu besuchen. Warum in dieser Zeit kein Anspruch auf Krankentageld bestehe, sei nicht nachvollziehbar. Auch bei Holger Badstuber habe kein Zweifel bestanden, dass er weder Fußball spielen noch trainieren habe können.

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Auslandsklausel nicht grundsätzlich geprüft

Wer nun aber hoffte, Badstubers Urteil könnte Vorbildwirkung für ähnliche Rechtsstreite haben und der Auslandsklausel den Garaus machen, wurde enttäuscht. Der Richterspruch erging in Form eines sogenannten Anerkenntnisurteils, wie die „Süddeutsche“ schreibt. Soll heißen, die DKV zog die Reißleine und erkannte alle Forderungen des Fußballers an. Was gleichzeitig verhinderte, dass die Auslandsklausel in höherer Instanz verhandelt und überprüft werden konnte. Ein Präzedenzfall wurde so nicht geschaffen — andere Betroffene müssen selbst klagen.

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