Viele Sparkassen und Banken berechnen ihren Kundinnen und Kunden falsche Zinsen in langfristigen Prämiensparverträgen. Das musste nun das Bundesfinanzministerium auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag einräumen. Über die Antwort der Bundesregierung berichten aktuell die „Rheinische Post“ und der „Bonner Generalanzeiger“.

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“Eine größere Anzahl von Instituten betroffen“

In der Antwort der Bundesregierung heißt es: “Mit Blick auf fehlerhafte Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen aufgrund unwirksamer Zinsanpassungsklauseln sind nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen der BaFin eine größere Anzahl von Instituten und eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen“. Mit anderen Worten: Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein weit verbreitetes Problem.

Die Bundesregierung stützt sich auf Erkenntnisse der BaFin. Die Aufsichtsbehörde habe die betroffenen Institute zu einer Stellungnahme aufgefordert. Allerdings seien die Ergebnisse noch nicht abschließend ausgewertet. Wenn die BaFin zu dem Schluss kommt, dass die Geldhäuser systematisch ihre Zinsen zum Nachteil der Kunden falsch berechnen, drohen der Branche hohe Nachzahlungen.

Die Antwort der Bundesregierung bestätigt Vorwürfe der Verbraucherzentralen. Sie monieren seit Monaten, dass Sparkassen und Banken zu niedrige Zinsen berechnen. “Allein die Verbraucherzentralen haben bis heute schätzungsweise an die 10.000 Fälle von falschen Zinsberechnungen festgestellt", sagte Beate Weiser von der zuständigen Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der „Rheinischen Post“. Sie geht bundesweit von einer hohen Dunkelziffer aus.

Ungenaue Formulierungen, falscher Referenzzins

Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf eine Musterfeststellungsklage, die aktuell vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) verhandelt wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt dort einen Prozess gegen die Sparkasse Leipzig. Rund 600 Kunden hatten sich dort bereits Ende September der Klage angeschlossen. Rund 3.400 Euro habe das Sächsische Institut im Schnitt zu wenig ausgezahlt, so hatte eine Sprecherin gegenüber dpa berichtet. Die Fehler würden aber von Vertrag zu Vertrag stark schwanken: von 200 Euro bis hin zu 36.000 Euro.

Konkret geht es um Verträge, wie sie die Sparkasse unter dem Namen „S Prämiensparen flexibel“ angeboten hatte. Oft in den 90er bis Anfang der 200er Jahre abgeschlossen, sahen sie einen variablen Zins und einen gestaffelten Bonus zum Jahresabschluss vor. Anfangs konnten sie bis zu fünf Prozent Jahreszins einbringen. Doch irgendwann lohnten sich die Verträge kaum noch. Das lag nach Auffassung der Verbraucherzentrale daran, dass die Sparkassen den variablen Zins stärker nach unten gedrückt haben, als sie von Rechts wegen gedurft hätten. Am Ende betrug er magere 0,001 Prozent: nahezu nichts.

BGH-Urteil erklärt Klauseln für unwirksam

Dabei können sich die Watchdogs auf Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) berufen. Die Sparkassen haben in den Verträgen recht ungenau formulierten Klausel verwendet, zum Beispiel: “Die Spareinlage wird variabel, zur Zeit mit 3 Prozent verzinst.“ Korrekturen des Zinses hängten die Institute dann einfach ans schwarze Brett in ihren Filialen.

So geht es aber nicht, befanden die Karlsruher Richter. Der Kunde könne nicht nachvollziehen, wie und unter welchen Bedingungen die Zinsen nach Vertragsabschluss angepasst werden. Folglich bestehe die Gefahr, dass die Sparkassen den Zins einseitig und zum Nachteil des Sparers anpassen. Die Klausel ist unwirksam (u.a. BGH-Urteil vom 17.02.2004, AZ: XI ZR 140/03 sowie BGH-Urteil vom 14.03.2017, XI ZR 508/15).

Verbraucheranwalt Kai Malte Lippke, der gemeinsam mit den Verbraucherzentralen die Verträge prüft, wirft dabei den Sparkassen vor sich am falschen Referenzzins zu orientieren. Die Einschnitte hätten auch kurzfristige Spareinlagen eingerechnet: Geldanlagen also, die in Zeiten niedriger Zinsen kaum etwas abwerfen. "Hierdurch werden fallende Zinsen schneller an die Sparer weitergegeben“, so Lippke. Dies sei bei langfristigen Sparverträgen aber unzulässig. Sie müssten sich vielmehr an einer Zeitreihe der Bundesbank orientieren, die ebenfalls für langjährige Anlagen gelte und Pfandbriefe mit zehnjähriger Laufzeit erfasse (WX 4260).

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Die Grünen werfen der Bundesregierung nun vor, zu lange tatenlos zugesehen zu haben: obwohl erste Urteile zu den Klauseln schon 2004 ergingen. "Anstatt dass die Bundesregierung hier pro aktiv vorgeht und den Gründen für falsch berechnete Zinsen auf die Spur kommt, sitzt sie das Thema lieber aus", sagte Grünen-Politiker Stefan Schmidt der "Rheinischen Post". "Dabei riskiert sie, dass Kommunen möglicherweise in akute finanzielle Schieflagen geraten und zusätzlich noch die Finanzstabilität ganzer Kreditinstitute gefährdet wird", so Schmidt.

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