Es war mit Gerhard Schröder ein SPD-Bundeskanzler, der die staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt hat: Und mit der „Riester-Rente“ trägt sie sogar den Namen eines sozialdemokratischen Politikers. Doch nun könnte ausgerechnet die SPD der Riester-Rente den Garaus machen. Eine Parteikommission hat einen Zwischenbericht zur Zukunft der Altersvorsorge ausarbeiten lassen. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, wird darin das Aus für die Riester-Förderung erwogen.

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Mit Blick auf die private Vorsorge solle geprüft werden, "ob und wie die Subventionierung aus Steuermitteln sinnvoll ist", zitiert die Deutsche Presseagentur (dpa) aus dem SPD-Papier. Zwar solle der Bestand an Riester-Verträgen weiterhin gefördert werden. Aber: "Eine Subventionierung zukünftiger Verträge lehnen wir ab." Damit würde ein wesentliches Argument für den Vertragsabschluss wegfallen – sehr wahrscheinlich der Todesstoß für diese Versicherungsart.

“Hohe Erwartungen nicht erfüllt“

„Die hohen Erwartungen an die Riester-Rente haben sich nicht erfüllt“, zitiert „Welt Online“ Lothar Binding, den finanzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Hohen Kosten würden niedrige Erträge gegenüberstehen, außerdem seien die Verträge deutlich zu komplex.

Das SPD-Papier schlägt stattdessen vor die gesetzliche Rente weiter ausbauen, indem an der Einnahmeseite geschraubt wird. „Wir wollen Beschäftigte, die neu ins Beamtenverhältnis übernommen werden oder erst seit kurzer Zeit verbeamtet worden sind, in die Rentenversicherung aufnehmen", zitiert dpa aus dem Papier. Die gesetzliche Rente solle zu einer "Erwerbstätigenversicherung" werden – schon der Begriff legt nahe, dass auch Selbstständige damit in die Rentenkasse einzahlen sollen.

Ziel der "Erwerbstätigenversicherung" sei es, das Absinken des Rentenniveaus zu stoppen und bis zum Jahr 2025 eine "Sicherungslinie" von 48 Prozent einzuziehen. Ohne Reformen sinke der Wert bis 2035 laut offizieller Prognose auf 44,1 Prozent.

3,82 Milliarden Euro pro Jahr

Fest steht, dass sich der Staat die Riester-Förderung einiges kosten lässt. Nach vorläufigen Angaben des Bundesfinanzministeriums flossen 2016 knapp 3,82 Milliarden Euro an Steuermitteln in die Verträge, Steuervergünstigungen eingerechnet. Gegenüber dem Vorjahr ist das Fördervolumen sogar gesunken: ein Jahr zuvor wurden noch 3,83 Milliarden zugeschossen. Neuere Zahlen liegen aktuell nicht vor.

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen die Sparer einen Antrag stellen und mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttolohnes in den Vertrag einzahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro Eigenleistung pro Jahr. Die Grundzulage beträgt aktuell 175 Euro.

Eltern wird bei der Geburt eines Kindes zusätzlich eine Kinderzulage angerechnet, die jährlich zur Grundzulage obendrauf kommt: aktuell 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später zur Welt kamen. Für Gutverdiener kann sich auch der Blick auf den Fiskus lohnen: Riester-Beiträge und Zulagen lassen sich bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

CDU will Riester stärken, aber...

Die Vorschläge der Sozialdemokraten unterscheiden sich deutlich von jenen, die am Wochenende die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Leipzig beschlossen hat. Die Union will Riester ebenfalls reformieren: aber eher stärken. So soll das Antragsprozedere für die Förderung vereinfacht werden und ein einfaches Standardprodukt die Nachfrage nach Riester-Verträgen steigern.

Dringenden Reformbedarf sieht freilich auch die CDU. Die Partei orientiert sich dabei stärker an einem Fünf-Punkte-Plan, den der Versicherer-Dachverband GDV und andere Finanzverbände in der vergangenen Woche vorgestellt haben. Auch die Branche fordert unter anderem weniger Bürokratie und will im Gegenzug standardisierte Policen anbieten, die weniger beratungsintensiv und leichter verständlich sind.

Nicht übersehen sollte man, dass den Plänen der Union ursprünglich auch die Kritik an Riester vorausging. So wollte ein Antrag, den unter anderem der Arbeitnehmerverband VDA einbrachte, zwar eine Pflicht aller Bürger zur kapitalgedeckten Extra-Vorsorge für den Lebensabend vorschlagen. Im Kopf hatten die Antragsteller aber eher einen öffentlich organisierten Staatsfonds, wie er in Schweden und Norwegen bereits besteht. Dieser kann mit besonders niedrigen Kosten glänzen.

Entsprechend hat auch der CDU-Beschluss etwas von einer Gnadenfrist: Drei Jahre sollen die privaten Versicherer Zeit haben, die Situation zu verbessern. Gelinge dies nicht, solle eine staatlich organisierte Zusatzrente geschaffen werden, die obligatorisch ist. Die Versicherer wären dann wohl ausgeschlossen (der Versicherungsbote berichtete).

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Kündigt sich hier bereits ein neuer Konflikt in der großen Koalition an? Bis zum März 2020 soll eine zehnköpfige Kommission im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge ausarbeiten, wie die Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest gemacht werden kann. Hier positionieren sich bereits die Interessenvertreter der Regierungsparteien, vielleicht mit einem Vorgeschmack auf den kommenden Wahlkampf. Die nächste Bundestagswahl findet am 24. Oktober 2021 statt.

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