Darf Check24 mit einer „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ um neue Kundinnen und Kunden für die Kfz-Versicherung werben? Gegen dieses Werbeversprechen hatte die HUK-Coburg geklagt, Marktführerin in der Autoversicherung. Die Franken listen ihre Tarife nicht beim Onlineportal, aber verfolgen selbst eine Politik der billigen Tarife. Entsprechend werteten sie die Behauptung, nirgendwo gebe es Autopolicen günstiger, als Irreführung der Verbraucher.

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Wer auf den Ausgang dieses Rechtsstreites wartet, muss sich aber weiter gedulden. Laut „Handelsblatt“ sollte ein Urteil bereits am gestrigen Mittwoch gesprochen werden. Dazu kam es nicht: Das Landgericht Köln verschob seinen Urteilsspruch und setzte stattdessen eine weitere mündliche Verhandlung an, so berichtet die Zeitung. Das habe eine Gerichtssprecherin bestätigt. Mit anderen Worten: Die Sache ist kompliziert, weitere Fragen müssen vorab geklärt werden.

Ordnungsmittelantrag hatte zunächst keinen Erfolg

Die HUK macht geltend, dass die eigen Tarife vereinzelt günstiger seien als die bei Check24 gelisteten Angebote, aber nicht über das Portal abgeschlossen werden können. Zudem sei nicht auszuschließen, dass ein Kunde bei anderen Anbietern eine günstigere Police finde, da das Vergleichsportal nicht den ganzen Markt abdecke.

Die Franken mussten aber in einem ersten Prozess bereits eine Schlappe einstecken: ein Ordnungsmittelantrag gegen den Werbeslogan hatte zunächst keinen Erfolg und wurde im Juni 2019 zurückgewiesen (der Versicherungsbote berichtete). Ursache für die Niederlage war, dass Check24 die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ verbesssert und erweitert hatte.

So verpflichtete sich das Portal, eventuelle Mehrkosten zu übernehmen, wenn ein Kunde ein preiswerteres Angebot findet. Im Beschluss der 31. Zivilkammer hieß es, das Portal „(…) bietet dem Verbraucher für den Fall, dass er irgendwo auf dem Markt ein vergleichbares, aber günstigeres Alternativprodukt findet, den Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen an, indem sie [CHECK24] die finanziellen Nachteile ausgleicht.“

Die HUK hält dies aber nicht für ausreichend. Und machte wiederholt auf Folgen des Preiskampfes durch derartige Onlineanbieter aufmerksam. Gerade ein Wettbewerber wie Check24 könne den Versicherern mit seiner Marktmacht besonders hohe Provisionen diktieren: ein Trend, der die Autopolicen grundsätzlich verteuere. Ein Grund, weshalb auch die HUK nicht ihre Kfz-Tarife über das Portal vertreiben will.

Sehr strenge Kriterien für die Nirgendwo-Günstiger-Garantie

Blickt man auf die konkreten Bedingungen der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“, so sind diese sehr streng: Auch das dürfte ein Grund sein, weshalb sich die HUK mit dem ersten Urteil nicht zufrieden gibt. So muss der Kunde bzw. die Kundin bereits einen Vertrag über das Portal abgeschlossen haben, um davon Gebrauch zu machen. Ganze drei Tage zeit bleiben dann, um sich nach einem günstigeren Tarif umzuschauen.

Eine Bedingung lässt besonders aufhorchen. Auf der Webseite des Vergleichsportals heißt es, die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ könne nur greifen, wenn die „beitragsrelevanten Inhalte des Alternativangebots (…) identisch mit der auf CHECK24 abgeschlossenen Police“ seien. Tatsächlich dürften sich kaum zwei KfZ-Verträge finden lassen, in denen „die wesentlichen Leistungsmerkmale“ tatsächlich identisch sind: inklusive der einzelnen Deckungssummen. Selbst bei standardisierten Tarifen wie Autoversicherungen sind kleine Abweichungen wahrscheinlich.

Der Versicherungsbote hatte bereits nach dem ersten Rechtsstreit zwischen HUK und Check24 das Vergleichsportal damit konfrontiert, dass „identische Leistungen“ ja de facto selten bis nie zu erwarten sind. Rein theoretisch könnte das Portal einen finanziellen Ausgleich sogar dann verweigern, wenn ein anderer Tarif bessere Leistungen bieten würde und dennoch günstiger wäre: „identisch“ bedeutet eben deckungsgleich.

Kann es sogar sein, dass die Verbraucher überhaupt keine Chance haben, diese Garantie jemals zu nutzen? Der Vorwurf der Verbrauchertäuschung läge nahe.

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“Grundsätzlich legen wir die Nirgendwo-Günstiger-Garantie im Sinne des Kunden kulant aus. Entsprechend würden wir in diesem Fall den Differenzbetrag erstatten", schrieb ein Check24-Sprecher vor drei Monaten an den Versicherungsboten, als wir ihn mit dem Verdacht konfrontiert haben, selbst bei einer günstigeren Police mit besseren Leistungen würde der Schutz nicht greifen. Wie viele Kundinnen und Kunden von der „Nirgendwo-Günstiger“-Zusage bisher Gebrauch gemacht haben, wollte Check24 hingegen nicht kommunizieren (der Versicherungsbote berichtete).