Bundestag entlastet Millionen Betriebsrentner
Der Bundestag hat kurz vor Weihnachen noch ein Gesetz verabschiedet, das Millionen Betriebsrentner entlasten soll. Sie müssen nun weniger Krankenkassen-Beitrag auf ihre Betriebsrenten abführen. Wenig begeistert zeigen sich die gesetzlichen Krankenversicherer selbst: Sie haben Milliarden Euro weniger im Topf.
Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, wonach die Krankenkassen-Beiträge auf Betriebsrenten sinken: zumindest für viele Rentnerinnen und Rentner. Demnach wird ein Freibetrag auf Betriebsrenten eingeführt, wenn sie sich in der Auszahlungsphase befinden. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien.
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Freibetrag statt Freigrenze
Konkret soll bereits ab dem 1. Januar 2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro auf Betriebsrenten gelten. Wer weniger Rente hat, für den entfallen die Krankenkassen-Beiträge komplett. Dieser Freibetrag soll jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, durch die neue Regel würden sich für ein Drittel der Betriebsrentner die Krankenkassenbeiträge halbieren. Aktuell müssen die Ruheständler auf ihre Bezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten: sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Ein Umstand, der die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge enorm schmälert.
Zwar gilt bereits heute eine Freigrenze von 155,75 Euro im Monat. Aber Freigrenze heißt eben nicht Freibetrag. Der Unterschied: Wenn die Betriebsrente über diesem Betrag liegt, und sei es nur um einen Cent, müssen die Ruheständler Stand jetzt den vollen Beitrag auf die komplette Betriebsrente zahlen.
Mit einem Freibetrag ist das anders: künftig muss der Kassenbeitrag nur noch auf jenen Anteil der Betriebsrente gezahlt werden, der tatsächlich diesen Freibetrag übersteigt. Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt folglich auf weniger als 10 Euro Kassenbeiträge. Es profitieren also alle, die entsprechende Anwartschaften erworben haben: auch jene Betriebsrentner mit sehr hohen Bezügen.
Das neue Gesetz soll auch einmalige Kapitalausschüttungen der Betriebsrente umfassen, sofern sie nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Keine Entlastung findet hingegen bei der Pflegeversicherung statt. Hierfür muss weiterhin der volle Betrag geleistet werden.
Freiwillig GKV-Versicherte werden nicht entlastet
Wenig Begeisterung findet die neue Regel bei den Krankenkassen. Laut tagessschau.de warnt der GKV-Spitzenverband, dass die technische Umsetzung zum 1. Januar 2020 nicht machbar sein: die Kassen würden schlicht mehr Zeit brauchen. So würde anfangs wie gewohnt der volle Beitrag abgebucht: Die Versicherten sollen das Geld dann später wieder zurückerstattet bekommen.
Auch gehen den Krankenversicherern deutliche Einnahmen verloren. Nach Schätzungen der Bundesregierung fehlen künftig 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, die aber über den Gesundheitsfonds ausgeglichen werden sollen. Reicht das Geld nicht, könnten sich die gesetzlich Krankenversicherten schon bald mit steigenden Zusatzbeiträgen konfrontiert werden.
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Ärgerlich ist die neue Regel für Rentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Für sie soll die Entlastung nämlich nicht gelten. Weiterhin müssen sie den vollen Kassenbeitrag zahlen, wenn die Freigrenze überschritten ist.