...auch Sozialverbände klagen über strittige Krankengeld-Streichungen
Die Verbraucherzentrale ist mit ihrer Kritik nicht allein. In den letzten Jahren kritisierten auch wiederholt Sozialverbände wie der VdK und der SoVD, dass die Krankenkassen mit zweifelhaften Methoden den Patienten das Krankengeld streitig machen wollen.
- Krankenkasse: Krankengeld-Empfänger beklagen teils aggressive Kontrollanrufe
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So seien zum Beispiel Fälle bekannt, in denen die Krankenkassen Patientinnen und Patienten das Geld mit Verweis auf bestimmte Urteile strichen: Urteile freilich, die mit dem eigentlichen Krankengeld-Anspruch nichts zu tun haben. Der Bayrische Rundfunk nennt den Fall eines Bauarbeiters, der in seinem Job wegen Wirbelsäule-Schäden krankgeschrieben war und von seiner Krankenkasse aufgefordert wurde, sich eine neue Arbeit zu suchen: er könne ja zwischenzeitlich körperlich weniger anstrengende Tätigkeiten verrichten.
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Rat, Arbeitslosengeld zu beantragen
Der Sozialverband Schleswig-Holstein (SoVD) berichtet wiederum von Fällen, in denen arbeitsunfähig attestierte Arbeitnehmer aufgefordert wurden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nicht uneigennützig, denn dann muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die entsprechende Rente zahlen: Die Kassenanbieter sind fein raus. Ein solcher Schritt sei nur dann zu empfehlen, wenn sich abzeichne, dass man tatsächlich nicht mehr in den Job zurückkehren könne, schreibt der Sozialverband. Zudem sollen die Betroffenen bedenken, dass die Erwerbsminderungsrente in der Regel deutlich niedriger ausfalle als das Krankengeld.
Noch perfider sei die bereits beobachtete Praxis, wenn Mitarbeiter der Krankenkasse empfehlen: "Jetzt sind Sie schon so lange krank. Wollen Sie nicht Arbeitslosengeld beantragen?". Im Grunde würden die Kassen damit die Betroffenen zur Kündigung ihres Jobs drängen: Wozu sie überhaupt nicht berechtigt sind, warnt der Sozialverband. Paradox sei dieses Vorgehen auch deshalb, weil die Arbeitsagenturen nur Personen betreuen, die vermittelbar und arbeitsfähig sind. Die freiwillige Kündigung kann zudem dazu führen, dass man den Anspruch auf ALG I verliert.
Verbraucherzentrale rät zu schriftlichem Fragebogen - und Beschwerde
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen dazu, den Krankenversicherer aufzufordern, Fragen schriftlich per Selbstauskunftsbogen zu stellen. Auch dann sollten nur Fragen nach harten Fakten beantwortet werden: Zum Beispiel, liegt Arbeitsunfähigkeit vor? Wie lange schon? Ist abzusehen, wann sie beendet ist? Die Krankenkasse dürfe aber beispielsweise keine Fragen zur persönlichen Situation der Patienten, ihren Urlaubsplänen, ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber oder familiären Umfeld stellen: Das sei Tabu.
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Und wenn der Versicherer weiter Druck ausübt? "Meldet sich Ihre Kasse weiterhin telefonisch bei Ihnen, obwohl Sie darum gebeten hatten, nur schriftlich kontaktiert zu werden, reichen Sie eine Beschwerde ein", schreiben die Hansestädter. "Hierfür fertigen Sie am besten ein Anrufprotokoll an, das Sie gemeinsam mit dem Namen des Mitarbeiters, den Sie am Telefon hatten, an Ihre Krankenkasse schicken". Helfe das auch nicht, könne man sich beim Bundesversicherungsamt und Bundesdatenschutzbeauftragten über die Kasse beschweren.
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