BU-Schutz: Das „absolute Muss“ wird zu wenig nachgefragt

Zu einer der wichtigsten Versicherungen, die immer wieder dem Verbraucher nahegelegt werden, gehört die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Das wird sogar von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern stetig hervorgehoben, wie ein Zitat der gemeinnützigen Verbraucherzentrale NRW nahelegt: Ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz sei ein „absolutes Muss“, zu dieser Versicherung gäbe es „praktisch keine Alternative“. Und dennoch: Das "Muss" einer BU-Versicherung spiegelt sich nicht in der Nachfrage wieder. Darüber klagt aktuell auch eine Medien-Kampagne aus dem Hause des Versicherers Zurich.

Anzeige

So erinnert eine Presseerklärung an häufig genannte Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Auf rund 45 Millionen Erwerbstätige in Deutschland kommen lediglich gut 17 Millionen Versicherungsverträge mit vollem oder teilweisem BU-Schutz. Vermeintlich wichtige Ursache dieses Missstandes: Vorurteile und Wissenslücken. Der Versicherer hat sich demnach nun zur Aufgabe gemacht, auch im Dienste des eigenen Geschäfts über Irrtümer zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufzuklären.

Die Argumente der neuen Kampagne freilich sind bekannt: Im Oktober des zurückliegenden Jahres trommelte schon der verbrauchernahe Bund der Versicherten (BdV) mit ganz ähnlichen Hinweisen für den BU-Schutz und gegen verbreitete Irrtümer (der Versicherungsbote berichtete). Aber obwohl zentrale Fakten solcher Kampagnen in der Branche alles andere als Neuland sind, kann dennoch nicht oft genug daran erinnert werden.

Schutz bei Erwerbsminderung: Das löchrige soziale Sicherungsnetz

Einer der Irrtümer, über die der Versicherer in der neuen Kampagne aufklärt: „Der Staat oder die Krankenkasse werden mich bei Berufsunfähigkeit schon irgendwie auffangen.“ Die Kampagne informiert jedoch darüber, dass das gesetzliche Sicherungsnetz höchst tückische Lücken aufweist. Denn Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse ist auf maximal 72 Wochen begrenzt. Das Risiko „Berufsunfähigkeit“ hingegen ist gar nicht mehr durch staatlichen Schutz versichert.

Ursache harter Bedingungen ist eine Rentenreform im Jahr 2001 – seither leistet die Rentenkasse nur noch bei Erwerbsminderung. So informiert die Kampagne darüber: Wenn maximal drei Stunden täglich gearbeitet werden kann, erhalten Betroffene „gerade einmal ca. 40 Prozent des Nettoeinkommens“. Bei drei bis sechs Stunden sind es „sogar nur noch ca. 20 Prozent“. Betroffene erhalten also nur wenig Rente. Und Hürden des Gesetzgebers für eine solche Rente sind groß.

Anders als die Berufsunfähigkeit orientiert sich die Erwerbsminderung nämlich nicht am zuvor ausgeübten Beruf. Das bedeutet: Sobald nur irgendein Beruf für wenigstens sechs oder drei Stunden ausgeübt werden kann, entfällt der gesetzliche Rentenanspruch ganz. Ist ein Betroffener für einen solchen Fall nicht abgesichert, muss der Beruf im schlimmsten Falle ausgeübt werden.

Bei Berufsunfähigkeit nicht unrealistisch: Der Chirurg als Pförtner

Durch diese Regelung drohen ungeliebte Berufe weit unter dem bisherigen Status. So ist zum Beispiel vorstellbar, dass ein berufsunfähig gewordener Chirurg drei Stunden täglich als Pförtner arbeiten muss. Und diese Vorstellung ist keineswegs unrealistisch. Denn die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist höher als die Wahrscheinlichkeit der Erwerbsminderung. Bedingungen definiert Paragraph 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

In der Regel schreiben die Versicherungsbedingungen für die BU-Versicherung zudem fest: Geleistet wird, wenn Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls weniger als 50 Prozent berufsfähig sind. Häufig also gelten Menschen bereits als "berufsunfähig", ohne zugleich die harten Bedingungen der Erwerbsminderung zu erfüllen.

Eine letztjährige Erhebung des Analysehauses Franke und Bornberg für 32.800 Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen zeigte außerdem günstige Quoten für den privaten BU-Schutz. Denn in knapp 83 Prozent der eingereichten Fälle leisteten BU-Versicherer tatsächlich. Die Erhebung deckte sechs Versicherer und damit etwas mehr als die Hälfte aller eingereichten BU-Fälle von privat Versicherten ab (der Versicherungsbote berichtete).

Anzeige

Weit ungünstiger hingegen sind Zahlen für Leistungen des Staates bei Erwerbsminderung. Denn von überhaupt nur 342.000 Anträgen im Jahr auf eine Erwerbsminderungsrente werden laut Stiftung Warentest 44 Prozent abgelehnt. Eine solche Gegenüberstellung von BU-Leistungsquoten privater Versicherer und Leistungen der Rentenkasse bei Erwerbsminderung offenbart erneut: Der gesetzliche Schutz kann eine Versicherung wegen Berufsunfähigkeit bei weitem nicht aufwiegen.

Menschen mit Kopfarbeit: die neue Risikogruppe

Die Zurich informiert darüber, dass die BU-Versicherung auch dann leistet, wenn etwas in der Freizeit passiert. Spiele es doch für den Leistungsanspruch keine Rolle, ob die Ursache für eine Berufsunfähigkeit im beruflichen oder im privaten Umfeld liegt. Andererseits hingegen reiche aber der bloße Abschluss zum Beispiel einer Unfallversicherung nicht aus, um Risiken der Berufsunfähigkeit abzudecken. Denn eine Unfallversicherung greift nur bei Unfällen. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit jedoch sind Erkrankungen.

Ein Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft außerdem mehr denn je auf Menschen mit „Kopfarbeit“ zu. Diese Tatsache aber ist in der Bevölkerung nicht genügend bekannt. Hält sich doch als hartnäckischer Irrtum: „Ich werde schon nicht berufsunfähig. Ich arbeite doch im Büro.“

Anzeige

Früher kalkulierten auch Versicherer Prämien gemäß dieser Logik: Versicherungsnehmer wurden nach Berufsgruppen eingeteilt, je nach Unfallhäufigkeit im Beruf. Und Versicherungsnehmer mit unfall-intensiven Berufen oder mit hohem BU-Berufsrisiko (Bauarbeiter, Fliesenleger, Fleischer, Schornsteinfeger) mussten oft hohe Prämienaufschläge hinnehmen oder zum Teil sogar eine Ablehnung ihres Antrags für eine BU-Versicherung. Menschen mit Bürotätigkeit hingegen – der Bankkaufmann – galten als dankbare Kunden für Versicherer mit einem nur geringen Risiko, berufsunfähig zu werden. Das jedoch hat sich mittlerweile verändert.

Denn Zahlen der Versicherer zeigen: Psychische Erkrankungen sind mittlerweile der häufigste Grund, warum BU-Leistungen bezogen werden (der Versicherungsbote berichtete). Versicherungsnehmer mit Bürotätigkeiten aber sind oft von Erkrankungen wie Burnout und Depression betroffen und tragen demnach mittlerweile sogar ein vergleichsweise hohes Risiko, berufsunfähig zu werden.

Hinzu kommen sich stetig wandelnde Erwerbsbiographien mit zum Teil verschiedensten Tätigkeiten während eines Erwerbslebens. Aus diesem Grund ist die Zurich mittlerweile auch dazu übergegangen, auf eine Prämienkalkulation nach Berufsgruppen zu verzichten (der Versicherungsbote berichtete). Und der Versicherer warnt in seiner Kampagne folglich zusätzlich: Ein Bürojob schützt nicht vor Berufsunfähigkeit.

BU-Versicherung: Für Studenten empfohlen

Ganz in Übereinstimmung mit der Kampagne des verbrauchernahen Bunds der Versicherten richtet sich die Zurich auch explizit an Studierende als Zielgruppe für den BU-Schutz. Geht man doch gegen das Vorurteil vor: „Studenten und Auszubildende können noch nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.“ Die Zurich informiert aber darüber, dass die Tätigkeit eines Studenten oder eines Auszubildenden vom Versicherer als Beruf anerkannt wird. Und Prämien sind zudem noch günstig zu haben. Denn potentielle Versicherungsnehmer sind noch jung und leiden mit geringerer Wahrscheinlichkeit an Vorerkrankungen, die den BU-Schutz verteuern.

Anzeige

Hinzu kommt, dass Studenten und Auszubildende oft nicht einmal Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Denn dieser Anspruch besteht aufgrund einer Vorgabe des Sechsten Sozialgesetzbuchs (Paragraph 43 SGB VI) erst dann, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Somit sichert der zeitige Abschluss der BU-Versicherung einem Studenten überhaupt erst den notwendigen Schutz sowohl bei Berufsunfähigkeit als auch bei Erwerbsminderung. Der Versicherer pointiert in seiner Kampagne: Gerade Studenten und Auszubildende "dürften sich nicht auf den Staat verlassen", stattdessen gelte „Vorsorge statt Sorge“.

Seite 1/2/