Sturm: Darauf müssen Arbeitnehmer und Eltern achten
Das Orkantief Sabine hat am Sonntag und in der Nacht viele Orte erreicht. Dabei waren Sturmböen von über 100 Kilometern pro Stunde keine Seltenheit. In Hamburg fegten beispielsweise kräftige Windstöße von bis zu 130 km/h durch die Stadt. Der öffentliche Verkehr wurde dadurch stark eingeschränkt oder teilweise völlig eingestellt. Heute soll sich das Orkantief über ganz Deutschland legen. In großen Teilen der Republik wurden öffentliche Einrichtungen geschlossen. Aber auch Arbeitnehmer machen sich Gedanken um die Auswirkungen der Sturmfront. Worauf in den kommenden Tagen zu achten ist, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kreuzer.
Wie sind die Kleinsten von der Unwettersituation betroffen?
Bei extremen Witterungsverhältnissen, wie sie aktuell bei Sabine erwartet werden, können Eltern selbst entscheiden. Dabei liegt es im Ermessen der Erziehungsberechtigten, ob der Weg zur Schule oder Kita zumutbar ist oder ob ein erhöhtes Risiko für die Kinder vorliegt.
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Sollten Eltern sich dazu entscheiden, ihre Kinder aufgrund der Wetterlage zuhause zu lassen, muss die betroffene Schule oder Kindertagesstätte über die Abwesenheit des Kindes informiert werden. In einigen Regionen Deutschlands haben bereits die Einrichtungen selbst das Ausfallen des Betriebs kommuniziert. Sollten Sie nicht darüber informiert sein, kontaktieren sie die entsprechende Schule oder Kindertagesstätte.
Worauf müssen Arbeitnehmer achten?
Arbeitnehmer mit Kindern, die morgen nicht zur Schule oder in die Kindertagesstätte gehen, sind nicht automatisch vom Arbeitsbetrieb freigestellt. Arbeitnehmer tragen laut Gesetzgebung das sogenannte „Wegerisiko“. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit Kindern selbst in der Verantwortung stehen, eine Betreuung für ihre Kinder sicherzustellen. Sollte keine Betreuung sichergestellt werden können, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob der Dienstnehmer für die betroffene Zeit arbeitsfrei bekommt.
Zudem sind Arbeitnehmer verpflichtet, die Anreisezeit zur Arbeitsstätte so einzuplanen, dass keine zeitlichen Verzögerungen entstehen und die Arbeit nach den Vorgaben des Dienstgebers angetreten werden kann. Achtung: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist keine Möglichkeit, der Arbeit fernzubleiben. In diesem Fall würde es sich um Missbrauch handeln. Dies stellt einen fristlosen Kündigungsgrund dar. Aufgrund der morgigen Lage werden Arbeitgeber besonders darauf achten.
Welche Versicherung greift bei den Orkanschäden?
Bei Sturmschäden an der Eigenimmobilie haftet die sogenannte Wohngebäudeversicherung. Sind Möbel oder Einrichtungsgegenstände durch das Unwetter in Mitleidenschaft gezogen worden, haftet die Hausratversicherung.
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Bei Schäden an Fahrzeugen im Außen- und Innenbereich (z.B. Garage) kann die Kaskoversicherung geltend gemacht werden. Für Privatpersonen zudem relevant: Bei erwarteten Folgeschäden, die erst im Laufe der kommenden Tage nach dem Orkantief ersichtlich werden, greifen die bereits genannten Versicherungen für die jeweiligen Sachgebiete. Entscheidend ist, den Zeitpunkt und Ort des Schadens genau zu dokumentieren und diesen schnellstmöglich der Versicherung zu melden.