Finanzanlagenvermittler - BaFin-Aufsicht kontraproduktiv?
Welche Folge hätte eine Übertragung der Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler von den IHKs auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)? Nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein keine positiven. Etwa die Hälfte der Vermittler würde ihre Erlaubnis zurückgeben - in einer ohnehin von Nachwuchssorgen geplagten Branche.
- Finanzanlagenvermittler - BaFin-Aufsicht kontraproduktiv?
- Bundesfinanzministerium bestreitet Mehrkosten für Vermittler
Am 23. Dezember 2019 - als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk - hatte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zu einem Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG-E) veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Bisher mussten sich Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) von den Industrie- und Handelskammern oder dem Gewerbeamt auf die Finger schauen lassen.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat sich nun mit einem Appell an die Bundestagsabgeordneten gewendet. Und spricht sich darin deutlich dafür aus, die Aufsicht nicht zu übertragen. Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen wird sich das Bundeskabinett voraussichtlich am Mittwoch, dem 19. Februar befassen.
“Aufsicht der BaFin wäre kontraproduktiv“
„Aus unserer Sicht besteht für eine Änderung der Aufsicht keine Notwendigkeit, dies wäre sogar kontraproduktiv“, heißt es in dem Brief des IHK-Hauptgeschäftsführers Jürgen Steinmetz. Nach Ansicht des Handelskammer-Funktionärs gibt es aktuell keine Defizite bei der Aufsicht. „Weder gab es in der Vergangenheit hierüber Beschwerden noch sonstige Anhaltspunkte“, betont Steinmetz.
Für seine ablehnende Haltung nennt Steinmetz vor allem zwei Gründe. Die BaFin sei als Aufsichtsbehörde zentral strukturiert und habe wenig Erfahrung mit Kleingewerbetreibenden. „Für die Aufsicht über 38.000 Vermittler müssten neue Strukturen aufgebaut werden, die wiederum von den Vermittlern getragen werden müssten“, sagt das CDU-Mitglied. „Die Kosten für eine Erlaubnis würden sich nach derzeitigen Berechnungen um das Vier- bis Sechsfache erhöhen.“
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Speziell kleine und mittelständische Vermittler könnten durch die Kosten überfordert werden, gibt Steinmetz weiter zu bedenken. Er beruft sich auf eine Umfrage des des Bundesverbands Finanzdienstleistung (AfW). Wenn Anfang 2021 jetzige Finanzanlagenvermittler (zukünftig „Finanzanlagendienstleister“) tatsächlich unter Aufsicht der BaFin kommen sollten, würde rund die Hälfte von ihnen ihre Vermittlungslizenz wieder zurückgeben. „Diese Ausdünnung des Angebots kann nicht im Sinne der Verbraucher sein“, schreibt Steinmetz.
Bundesfinanzministerium bestreitet Mehrkosten für Vermittler
Die IHK verweist auf ein weiteres Problem. Viele Finanzanlagenvermittler sind zugleich als Versicherungsmakler oder Immobiliardarlehensvermittler tätig. Die Finanzaufsicht über diese Berufe verbleibt aber auch über 2021 hinaus bei den Industrie- und Handelskammern. Die bei den Kammern gebündelte Aufsicht spreche für eine einheitliche Rechtsanwendung. Zudem würde sich die Zahl der Ansprechpartner für diese Multivermittler erhöhen - und damit der bürokratische Aufwand.
Im Referentenentwurf nennt das Bundesfinanzministerium bereits erste Schätzungen, mit welchen Gebühren die Finanzanlagenvermittler rechnen müssen. Demnach soll eine neue Erlaubnis ab 1.590 Euro kosten. Darüber hinaus seien in Summe laufende Gebühren von 36 Millionen Euro im Jahr zu erwarten. Die laufenden Kosten sollen „nach sachgerechten Kriterien wie Größe und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verteilt“ werden. Das macht weitere knapp 1.000 Euro für die Vermittler. Für das Erweitern oder Ändern einer Erlaubnis werden 740 Euro fällig.
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Andere Kosten würden entfallen
Dass es zu finanziellen Mehrbelastungen kommt, erwartet das Finanzministerium aber nicht. So würden andere Kosten für die Finanzanlagenvermittler wegfallen: etwa für das Beauftragen eigener Prüfer und Gebühren für die Entgegennahme und Prüfung der Prüfungsberichte. „Daher werden die betroffenen Unternehmen im Gegenzug voraussichtlich in einem vergleichbaren Umfang entlastet, so dass es insoweit nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommt“, verspricht der Referentenentwurf. Die Zahlen beruhen auf Schätzungen.
Zu den Befürwortern einer BaFin-Aufsicht zählt hingegen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht", sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Es sei richtig, "dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, so Mohn.
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