Rente: Zusätzlichen Rentenbeitrag bis 31. März nachzahlen
Gesetzlich Rentenversicherte können freiwillig zusätzliche Rentenbeiträge zahlen und damit ihren Rentenanspruch erhöhen oder überhaupt erst einmal Rentenansprüche erwerben, wenn keine ausreichenden Versicherungszeiten vorliegen. Für das zurückliegende Jahr 2019 können noch bis zum 31. März 2020 entsprechende freiwillige Rentenzahlungen getätigt werden. Und tatsächlich nutzen diese Möglichkeit immer mehr Rentenversicherte.
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell nicht pflichtversichert ist, kann noch bis zum 31. März 2020 freiwillig Beiträge für das zurückliegende Jahr 2019 nachholen. Darauf weist aktuell die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern hin.
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Freiwillige Beitragszahlungen können sich aus mehreren Gründen lohnen. So lassen sich dadurch spätere Rentenansprüche erhöhen, indem man zusätzliche Anwartschaften erwirbt. Zudem können Lücken im Versicherungskonto geschlossen werden: etwa um Wartezeiten für die Altersrente auszugleichen oder Anrecht auf Reha-Leistungen zu sichern. Auch wer Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes angerechnet bekam, aber die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt hat, kann sich damit Rentenansprüche sichern.
Der freiwillige Beitrag ist dabei recht flexibel wählbar. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt aktuell 83,70 im Monat und der Höchstbeitrag 1.283,40 Euro. Frei wählbar ist auch die Zahl der Monate, für die man den zusätzlichen Beitrag entrichtet.
Flexirentengesetz: Ausgleichszahlungen ab 50 Jahren möglich
Mit dem Flexirentengesetz, seit 1. Juli 2017 in Kraft, sind die Möglichkeiten erweitert wurden, mittels freiwilliger Beitragszahlungen Abschläge bei der Rente auszugleichen. Wer früher in Rente will, ohne die Regelaltersrente zu erreichen, kann nun bereits ab dem 50. Lebensjahr eventuelle Abschläge mit Sonderzahlungen auffangen.
Hier gilt es zu bedenken: Wird eine Regelaltersrente vorzeitig in Anspruch genommen, ergeben sich gesetzliche Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat. Geht man ein Jahr früher in Rente, muss man demzufolge 3,6 Prozent Abschlag in Kauf nehmen: Bei einer erwarteten Regelrente von 1.145 Euro brutto verliert der Frührentner jeden Monat rund 41,20 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung vorrechnet. Maximal sind 14,4 Prozent Abschlag von der Rente möglich.
Damit nicht genug: Für das Jahr des früheren Renteneintritts werden auch keine weiteren Beiträge gezahlt. Dadurch gehen weitere Rentenansprüche verloren. Ein Durschschnittsverdiener würde so pro Jahr einen weiteren Rentenpunkt und entsprechende Anwartschaften einbüßen.
Doch diese Einbußen lassen sich dank Flexirentengesetz besser auffangen - und die Rente durch freiwilligen Beitrag sogar aufstocken. Die sogenannte Ausgleichszahlung einer Rentenminderung (nach § 187a SGB VI) erlaubt es, die Abschläge ganz oder teilweise zu korrigieren: indem der Versicherte zusätzliche Anwartschaften erwirbt.
Wie viel das kostet, kann direkt bei der Rentenkasse erfragt werden. Auf Antrag stellt der Rentenversicherungs-Träger eine Auskunft aus (Vordruck V0210), welcher Beitrag notwendig ist, um ein früheres Renteneintrittsalter auszugleichen. Der Höchstbeitrag von 1.283,40 Euro bringt aktuell, für ein Jahr gezahlt, ein monatliches Rentenplus von etwa 67,50 Euro (Stand: 2020).
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Tatsächlich machen immer mehr Rentenversicherte von freiwilligen Rentenzahlungen Gebrauch. Haben 2017 noch 11.620 Versicherte freiwillig Sonderbeiträge gezahlt, so waren es 2018 bereits 17.086 - also fast 50 Prozent mehr. Das berichtet am Dienstag die "Süddeutsche Zeitung" und beruft sich auf Zahlen der DRV. 291 Millionen Euro Extrabeitrag nahm die Rentenkasse dadurch ein. Aktuellere Daten liegen nicht vor.