Versicherungsbote: Aufgrund des Coronavirus wurden erste Veranstaltungen abgesagt, u.a. die Tourismusmesse ITB in Berlin. Wie sind Events und Veranstaltungen gegen Absagen und Ausfälle aufgrund von Pandemien versicherbar?

Anzeige

Matthias Glesel: In einer Veranstaltungsausfallversicherung sind Pandemierisiken erstmal ausgeschlossen und können dann bei wenigen Anbietern per Klausel wieder eingeschlossen werden. Derzeit ist das aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr möglich, es besteht bei allen mir bekannten Marktteilnehmern Zeichnungsverbot.

Matthias Glesel ist Geschäftsführer des Maklerbüros EventAssec. Der auf Veranstaltungs-Policen spezialisierte Makler hat seit 1990 rund 202.000 versicherte Events mit mehr als 210 Millionen Besuchern weltweit betreut.Die Versicherungswirtschaft berichtet, Veranstaltungen seien häufig noch nicht gegen Pandemierisiken abgesichert - weil der Schutz teuer sei und Pandemien bisher kaum aufgetreten, das Risiko also als gering bewertet wurde. Wie ist die Situation aktuell aus Ihrer Sicht? Bestehen hier Deckungslücken bzw. droht eine Unterversicherung bei aktuellen Events?

Die Deckungslücken dürften erheblich sein. Ohnehin besteht nur eine unzureichende Absicherung gegen Ausfallrisiken, weil diese recht kostenintensive Versicherungsform häufig einfach nicht ins Budget einkalkuliert wird. Ein fataler Fehler. Angebote innerhalb einer Bindefrist sind noch policierbar, neue Angebote gibt es nicht.

Wir hatten allein von Mittwoch bis heute über 1.200 diesbezügliche Anfragen, die wir ablehnen mussten. Dabei auch Staatskanzleien, Bundesministerien, große Messegesellschaften, sogar Versicherer mit ihren eigenen Veranstaltungen und Messen. Es ist einfach zu spät. Vor vier Wochen hätten wir noch Neuanfragen zeichnen können. Das eigentliche Risiko ist eher schwer einschätzbar, ich halte viele Maßnahmen für recht blinden Aktionismus. Wegen der saisonalen Gripperisiken hat noch nie jemand eine Pandemiedeckung erwogen.

Aber müsste ich schätzen, dann sind von 100 Veranstaltungen, Messen, Konferenzen und Konzerten keine 15 gegen Ausfall versichert und nur eine auch gegen Pandemierisiken.

Müssen Aussteller, Künstler etc. durch den Veranstalter entschädigt werden, wenn eine Veranstaltung wegen des Coronavirus sicherheitshalber abgesagt wird?

Erstmal sind Verträge einzuhalten, also alle Kosten zu tragen. Eine rein präventive Absage führt weder zu einer Lösung von Verträgen, noch zum Eintritt der Ausfalldeckung. Auch ist das Thema nicht per se höhere Gewalt, was von vertraglichen Verpflichtungen rechtlich entbinden würde.

Schadensersatz gibts nur bei verschuldeter Haftung, die sehe ich hier nicht, bzw. nur bei organisatorischen Fehlern. Die kann ich jemand, der vor einem Jahr eine Messelocation in Hongkong gebucht hat, schwerlich vorwerfen, bei einer kürzlich erfolgten Buchung schon eher.

Es ist anzunehmen, dass die Versicherer mit enorm hohen Kosten bei einer Pandemie kalkulieren müssen - weil die Pandemie vielfach und global auftritt, also viele Events auf einmal betreffen. Wer versichert solche Risiken - eher Konsortien mehrerer Anbieter? Kann es sein, dass dieses Risiko künftig nicht mehr versicherbar ist?

Es ist wohl eher ein Rückversichererthema, auch Konsortialzeichnungsgemeinschaften sind bei Erstversicherern da üblich. Wir haben für einen Kongress mit einer Million Euro Ausfallsumme üblicherweise ca. 0,8 Prozent Grundbeitragssatz, neben Optionen wie Terror, Pietät etc., dann Pandemieausfall für 0,2 Prozent. Also nicht eben übermäßig teuer. Das wird sich wohl deutlich ändern und einpegeln. Wichtig ist, dass die Organsiatoren dafür in gleicher Weise sensibilisiert werden wie für Terror- und Wetterrisiken. Das erfordert natürlich auch ein adäquates Angebot, das derzeit nicht existent ist.

Veranstalter müssen laut BGH für das Wohlbefinden der Besucher garantieren. Können hier Haftungsrisiken für Veranstalter drohen, wenn sie ein Event nicht absagen - und herauskommt, dass die Veranstaltung zur Ausbreitung des Coronavirus (massiv) beitrug?

Schwierig. Eher nicht. Dazu müsste die Prävention absolut gewährleistbar sein, das ist sie nicht. Wo Menschen zusammenkommen, bestehen Infektionsrisiken. Werden jetzt Kaufhäuser, Arztpraxen, Flughäfen, Bahnhöfe und Stadien auch -rein präventiv- geschlossen? Es muss ja immer noch erstmal jemand hingehen. Der Besucher entscheidet, ob ihm das theoretische Risiko die Teilnahme wert ist, das gilt ja für jegliche Gefahren, die er mit dem Besuch mehr oder weniger billigend in Kauf nimmt. Jede Arztpraxis und jede Rettungsstelle ist meines Erachtens kritischer für Infektionen jeder Art zu sehen. Grundlegende Hygienemaßnahmen sind zu gewährleisten, der Rest ist menschliches Verhalten. Eine "Verbreiterhaftung" lässt sich hier meines Erachtens schwer bis gar nicht konstruieren.

Anzeige

Die Fragen stellte Mirko Wenig