Ende Januar 2020 hatte das Oberlandesgericht Köln Beitragserhöhungen der Axa für unwirksam erklärt. Diese waren laut Klägerseite mangelhaft begründet. Laut Versicherungssenat seien die Begründungen für die Anpassungen sogar "widersprüchlich" und "missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch". Das Urteil (9 U 138/19) ist jedoch noch nicht rechtskräftig und soll nun auf Wunsch der Axa vom Bundesgerichtshof aufgenommen werden.

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Dabei geht es dem Kölner Versicherer um Rechtssicherheit für die komplette Branche. Dabei zeigt man sich "zuversichtlich, das Verfahren in höherer Instanz zu gewinnen. Die gesetzlichen Vorgaben waren gemäß § 203 VVG erfüllt." Zudem sei die Richtigkeit der Kalkulation im Rahmen von Beitragsanpassungen von der Gegenseite in diesem Fall nicht bestritten worden.

Der Kern der Kritik bleibt jedoch bestehen. Denn viele Anbieter schaffen es nicht, die Beitragserhöhungen vernünftig zu erläutern. Einige Krankenversicherer hätten "ihre Kundeninformationen im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen verbessert beziehungsweise transparenter gestaltet", weiß Reichl. Einige Unternehmen teilten beispielsweise sogar die Höhe der auslösenden Faktoren mit. Doch selbst wenn die Branche es schaffen sollte, die Beitragserhöhungen perfekt zu erklären, werden die Mitteilungen dennoch keine Jubelsprünge bei den Versicherten auslösen. Denn eine Beitragserhöhung wird nie sexy.

Mehr Transparenz bei Beitragsanpassungen gefordert

Dennoch müssen Kunden künftig besser aufgeklärt werden. Hier sind Versicherer wie auch Vermittler gefragt. Denn grundlegend dürfen die PKV-Versicherer ihre Prämien nur anheben, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in zwei Situationen der Fall. Erstens, wenn die erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als zehn Prozent abweichen, die Versicherer also mit unerwarteten Mehrausgaben konfrontiert werden. Und zweitens, wenn die Versicherten im Schnitt älter werden, als es der Versicherer vorausberechnet hat: Dann steigen im statistischen Schnitt auch die Gesundheitsausgaben.

Hier fordern sowohl der PKV-Verband als auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) eine Korrektur vom Gesetzgeber. So solle nun auch die Zinsentwicklung als auslösender Faktor eingerechnet werden. Der Status Quo bewirke, dass die PKV-Prämien über viele Jahre nicht angehoben werden dürften, aber dann mit einem Schlag umso drastischer steigen, so die Kritik: eben deshalb, weil die Versicherer nur indirekt und verzögert auf den Kapitalmarkt reagieren können. Das belaste den Ruf der Versicherer. Hier soll eine Korrektur helfen, dass die Prämien gleichmäßiger angehoben werden.

Um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen abzufedern, müssen die Unternehmen in regelmäßigen Abständen die Beiträge nach oben schrauben. Gleichzeitig müssen die Krankenversicherer mindestens 80 Prozent der erzielten Überschüsse der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen. Diese Gelder sollen Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Versicherte finanzieren sowie Beitragsanpassungen limitieren.

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Sollte nun der BGH die Beitragserhöhungen der Axa kassieren, würde dies die Gewinne beeinflussen. Dadurch wäre auch die RfB betroffen. Es würde schlicht Geld fehlen. Folglich hätte der Krankenversicherer weniger oder gegebenenfalls nicht genügend Puffer, um Beitragsanpassung ausreichend abzufedern. "Auch eine Kürzung der Beitragsrückerstattung ist denkbar. Sollte der BGH im Fall Axa diesmal also zu Ungunsten der PKV-Branche entscheiden, käme dies für die Kunden eher einem Pyrrhussieg gleich.", erklärt Reichl in einem Blog-Beitrag.