Ab dem 1. Januar 2021 sollen Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) von der BaFin beaufsichtigt werden. Das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.

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Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Inzwischen war der Plan des Bundesfinanzministeriums in einen Referentenentwurf gegossen worden. Eigentlich sollte sich das Bundeskabinett bereits am 19. Februar mit dem Entwurf befassen. Daraufhin war über das Scheitern der Pläne spekuliert worden. Zu diesem Zeitpunkt hieß es, dass die Union plane das Thema noch einmal mit der Koalition sowie den restlichen Fraktionen zu beraten.

Scharfe Kritik gab es von mehreren Vermittlerverbänden. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, monierte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der VOTUM Verband befürchtet, dass viele Vermittler durch den drohenden Wechsel aufgeben. Dadurch könne die Beratung von vielen Verbrauchern nicht mehr sichergestellt werden. "Dem Bundesfinanzminister ist offenbar auf Grund seines eigenen Anlageverhaltens die Berufsgruppe der Anlageberater fremd und er kann es sich nach eigener Aussage leisten, sein Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen. Breite Teile der Bevölkerung benötigen jedoch nicht nur in den aktuell turbulenten Börsenzeiten die Unterstützung von Beratern. Diese werden durch die zu erwartende Kostenexplosion nunmehr vor die Alternative gestellt werden, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben.", sagte Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand vom VOTUM Verband.

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Aus Sicht des AfW gäbe es keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht. „Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser.“, sagte Wirth und hofft gleichzeitig, "dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“