Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgewunken. Damit sollen ab dem 1. Januar 2021 Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) von der BaFin beaufsichtigt werden. Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

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Etwas überraschend hat nun die Bundestagsfraktion der FDP einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, die Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzberater zurückzuziehen. Das berichtet das Fachportal "VWheute".

Gleichzeitig zeigten die Liberalen auch eine Alternative auf. Demnach solle die bisherige zersplitterte Aufsicht von Gewerbeämtern und IHKen einheitlich auf die IHKen zu übertragen. Schließlich seien etwa 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler tätig und diese werden bereits von den IHKen beaufsichtigt.

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Durch den Antrag soll das Thema noch einmal vom Finanzausschuss und im Bundestag auf den Tisch kommen. Dann könnte auch die Union wieder aktiv werden. Denn von dort kamen zuletzt vermehrt Zweifel an der Übertragung der Aufsicht. "Bei einer schrittweisen Übertragung dieser Aufsicht auf die Bafin muss man tatsächlich die Frage nach dem Mehrwert und der damit verbundenen Bürokratie sowie der zusätzlichen Kosten stellen", sagte CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser am 12. Februar 2020 im Deutschen Bundestag. So solle sich die Übertragung auf die Einhaltung des Prüfungskataloges der dezentralen Aufsichtsbehörden beschränken. Die operative Beaufsichtigung der Vermittlungsaktivitäten könne damit "in den bewährten Händen" der Industrie- und Handelskammern (IHKen) sowie der Gewerbeämter verbleiben.