Kreditprogramme: Die Hilfe zur Selbsthilfe für kreditwürdige Selbstständige und Unternehmen
Freilich: Bedingung für den Erhalt der Nothilfen ist, dass die Selbstständigen und Kleinunternehmen in der Regel keine Kredite erhalten würden. Aber auch für kreditwürdige Selbstständige und kleine oder auch mittelständige Unternehmen (KMU) sieht die Bundesregierung Hilfsmaßnahmen vor:
- Corona-Krise: Bundesrat genehmigt Hilfen für Selbstständige und Unternehmen
- Kreditprogramme: Die Hilfe zur Selbsthilfe für kreditwürdige Selbstständige und Unternehmen
So wurde ein Sonderprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, das in erheblichem Umfang Hilfskredite ermöglichen soll unter erleichterten Bedingungen. Da die KfW den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite übernimmt (80 Prozent bis 90 Prozent), sollen Selbstständige und KMUs leichter bei Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern Kredite erhalten können.
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Antrag über die Hausbank
Beantragt werden kann entweder ein KfW-Unternehmerkredit von Unternehmen, die mindestens fünf Jahren bestehen. Jüngere Unternehmen hingegen können einen so genannten ERP-Gründerkredit erhalten. Die Kredite sollen entweder für neue Investitionen in die Unternehmen genutzt werden oder aber in Betriebsmittel fließen – in laufende Kosten wie Miete für Gewerberäume oder Personalkosten, die nun in Zeiten der Krise schwer zu erwirtschaften sind.
Beantragt werden können die Kredite über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner – Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler. Nicht möglich ist hingegen eine Beantragung direkt bei der KfW. Allerdings prüft die KfW die Unterlagen und entscheidet über die Förderung, sobald ein Finanzierungspartner für den Kreditvertrag gefunden ist.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen federn zusätzlich Folgen der Corona-Krise ab
Doch nicht nur über Notzahlungen oder über Kreditprogramme will die Bundesregierung Selbstständigen und Unternehmen in Zeiten von Corona helfen. Zugleich wurden steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlossen wie die Stundung von Steuerzahlungen, die (insbesondere für Selbstständige hilfreiche) Anpassung von Vorauszahlungen auf die Steuer sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Wer plant, von einer Stundung oder einer Anpassung zu profitieren, kann dies auf Antrag beim zuständigen Finanzamt. Die Anträge sind möglich bis zum 31. Dezember 2020.
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Weitere Informationen zum Corona-Schutzschild der Bundesregierung und zu den geplanten Hilfsmaßnahmen sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums verfügbar.
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