harte Linie führt zu Vertrauensverlust
Der BDVM gibt zu bedenken, dass sich die ablehnende Haltung der Versicherungsbranche als Bumerang entpuppen könnte. Behalten die Versicherer ihre harte Linie bei, müssten sie einerseits lange Rechtsstreite über mehrere Instanzen fürchten, bei denen letztendlich doch eine Niederlage drohe. Sogar eine Musterfestellungsklage sei denkbar: Dass sich viele Firmen unter einem Verband organisieren, um gemeinsam gegen die Versicherer zu klagen.
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Noch schwerer aber wiege der drohende Vertrauensverlust bei Bürgern und Politik - Der sich in der Annahme manifestiert, Versicherer seien Neinsager und vor allem auf ihren eigenen Profit bedacht:
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„Eine Vielzahl von Kunden, die von der Leistungsablehnung betroffen sind, werden ihr Vorurteil bestätigt sehen, wenn es darauf ankommt, leisten Versicherer eben doch nicht. Gegen diese Sichtweise wird die Versicherungswirtschaft auch mit den besten Argumenten ihrer Aktuare und Versicherungsjuristen kaum gegen ankommen“, schreibt Jenssen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibe der Eindruck hängen, „in letzter Konsequenz kann man sich – wie in der Finanzkrise – nur auf den Staat verlassen“.
Ein Solidaritätsfonds - der gar nicht so gewaltig wäre
Für die Versicherungsbranche steht also viel auf dem Spiel - auch mit Blick auf andere Angebote, etwa die private Altersvorsorge. Aus Sicht des BDVM könnten die Versicherer aber ein Zeichen setzen und sich als verlässlicher Partner zeigen - mit einem Solidaritätsfonds, um daraus Kundinnen und Kunden zu entschädigen. Einen solchen Fonds über 200 Millionen Euro gibt es zum Beispiel bereits in Frankreich, berichtet Jenssen.
“Wäre es nicht für die Versicherungswirtschaft insgesamt eine Chance, jetzt zum Beispiel zu überlegen, für die Betroffenen der Betriebsschließungsversicherungen, die ja (angeblich) keinen Versicherungsschutz haben sollen, einen solchen Solidaritätsfond über zum Beispiel 200 Millionen Euro aufzulegen?“, fragt Jenssen. „Dann könnte die Versicherungswirtschaft die Auszahlungsregeln vorgeben, zum Beispiel, dass kleine Betriebe 75 Prozent der denkbaren Ansprüche eines bestimmten Zeitraums erhalten und größere Betriebe nur 50 Prozent und die maximal Entschädigung überdies gedeckelt wäre“.
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Bedingung, um Geld aus dem Fonds zu erhalten, sei freilich, dass die Firmen im Gegenzug auf Klagen gegen die Versicherer verzichten: also eine Art Vergleichsangebot. Ohnehin sei das Kostenrisiko für die Branche nicht so hoch. Im vielfach betroffenen Gastronomie- und Hotelgewerbe seien nur etwa 25 Prozent der Unternehmer mit einer Betriebsschließungs-Police abgesichert, berichtete BDVM-Präsident Thomas Haukje bereits vor wenigen Tagen dem Versicherungsmagazin. Zudem sei der Schutz oft auf wenige Tage limitiert und die vereinbarten Summen seien gedeckelt. Für die Versicherer voraussichtlich zu verschmerzende Beträge: jedenfalls leichter zu verschmerzen als ein massiver Vertrauensverlust.
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