Swiss Life erweitert BU-Versicherung um Kurzarbeit und schwere Krankheiten
Die Swiss Life hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Dabei wurde unter anderem an den BU-Rentenhöhen für Schüler, Auszubildend und Studenten geschraubt. Überdies solle im Produkt BUprotect künftig auch Kurzarbeit verbaut sein.
Die Swiss Life hat der Produktwelt im Bereich der Arbeitskraftabsicherung einen neuen Anstrich gegeben. Dazu hat sich der Versicherer auch Input von Vermittlern geholt. "Im Austausch mit den Vermittlern kamen verschiedenste Punkte zur Sprache, die in der Entwicklung berücksichtigt wurden, unter anderem mehr Übersichtlichkeit und Struktur im Antrag, oder der Wunsch nach erweiterten Absicherungsmöglichkeiten für junge Menschen in Ausbildung oder die systematische Revisionsmöglichkeit von vergebenen Ausschlussklauseln.", sagt Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.
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Komplett umgebaut und vereinfachte habe Swiss Life die Antragsstrecke. Anträge sollen nun übersichtlicher und einfachte Fragen beinhalten. Aber auch an den Angeboten sei geschraubt worden. So könnten beispielsweise Schüler ab der 11. Klasse, Auszubildend und Studenten nun BU-Renten von bis zu 1.300 Euro versichern. Ausgewählte Master-Studenten und Doktoranden könnten sogar Rentenhöhen von bis zu 2.000 Euro absichern. Bei der Option BUprotect sollen ab sofort, neben der Überbrückung von Mutterschutz, Elternzeit und Arbeitslosigkeit, auch Kurzarbeit und Sabbatical eingeschlossen sein. Dies gelte auch für bestehende Verträge. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Zudem hat der Versicherer die Policen um eine Lösung für schwere Krankheiten erweitert. Diese solle bei der bedingungsgemäßen Diagnose von sechs definierten Krankheitsbildern leisten. Zu den Krankheiten gehören Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache. Erkrankte Kunden sollen dadurch Rente für eine Dauer von zwölf Monaten erhalten.
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"Eine optionale prämienpflichtige Schwere-Krankheiten-Zusatzversicherung, welche bei zehn schweren Krankheiten eine Kapitalzahlung vorsieht (z.B. für Umbau im Haus oder im Auto oder für Arzthonorare etc.) haben wir seit einigen Jahren bereits im Programm. Die neu eingeführte Akuthilfe hingegen ist ohne Mehrbeitrag künftig immer mitversichert! Sinn und Zweck ist es, dem Kunden in dieser Notlage schnell und unkompliziert zu einer Rentenzahlung zu verhelfen, ohne dass der klassische BU-Leistungsprüfungsprozess durchlaufen werden muss. Dieser kann und sollte aber dennoch zeitnah starten, damit der Kunde gegen Ende der Zahlung der zwölf Akuthilfe-Renten nahtlos seine BU-Rente erhält.", sagte Holzer.