Alle Tipps können über digitale Medien teils direkt zu Anwälten umgesetzt werden.

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Margit Winkler leitet als Geschäftsführerin das Institut Generationenberatung.Pressefoto Institut GenerationenberatungMit den folgenden Tipps gelangen Sie zu Ihrem Notfallkonzept, um rechtliches, finanzielles und medizinisches klar zu regeln. Das schafft Sicherheit und die Anerkennung der Familie.

  1. Vorsorgevollmachten errichten oder überprüfen: Seit 2017 gibt es neue Rechtsprechungen, damit die bevollmächtigte Person mehr Handlungsspielraum hat. Falls Sie bereits Vollmachten haben, über prüfen Sie diese auf Aktualität. Falls Sie keine haben, wird es höchste Zeit, diese beim Juristen errichten zu lassen.
  2. Dabei an Alltagsvollmachten denken, damit die bevollmächtigte Person diese „kleine Vollmacht“ für Kommunikation und Entbindung der ärztlichen Schweigeflicht von Anfang an hat.
  3. Professionelle Verwahrung ist entscheidend. Eine Vollmacht gilt ab Übergabe und die bevollmächtigte Person müsste diese dann immer bei sich tragen, um im Bedarfsfall zu agieren. Da das nicht möglich ist, empfehlen wir extra dafür ausgelegte Verwahrdienste, die per Notfallnummer die Originaldokumente vorlegen.
  4. Legen Sie in der Patientenverfügung den medizinischen Willen und Ihre Meinung zur Organsende fest. Dann kann die bevollmächtigte Person Sie gut vertreten. Nach Meinung der Ärzte sollte diese Patientenverfügung jährlich aktuell gehalten werden.
  5. Mit weiteren Verfügungen machen Sie Ihre Vertreter handlungsfähig: Das sind Pflege- und Trauerverfügung, Haus- und Großtierverfügung und bei Minderjährigen eine Sorgerechtsverfügung. Erst damit wissen Ihre Vertreter, was zu tun ist.
  6. Erstellen Sie Übersichten zu Vermögen, Versicherungen, Renten, wichtige Anschriften und evtl. Abonnements. Durch diesen Status Quo erleichtern Sie die Arbeit der bevollmächtigten Person und haben ein echtes Notfallkonzept geschaffen.
  7. Durch konkrete Zuweisung von Finanzmittel zu den Verfügungen schaffen Sie hilfreiche Strukturen:

    Patientenverfügung und Kranken-Zusatzversicherung

    Pflegeverfügung und Pflegeversicherung oder Vermögensteil

    Trauerverfügung und Sterbegeldversicherung

    Sorgerechtsverfügung und Kindergeldanlage

    Haus- und Großtierverfügung mit Hinweis auf Vertrag, Versicherung oder Konto für die Kosten des Tieres und der Person, die sich darum kümmert
  8. Errichten Sie ein Testament für den schlimmsten aller Fälle. Gerade Immobilienbesitzer verhindern durch ein konkretes Testament Erbengemeinschaften und damit Streit. Lassen Sie sich bei Juristen beraten und vertrauen Sie nicht einfach auf ein Berliner Testament, dass beim Zweitversterbenden zur Erbengemeinschaft führt.