Was hat Generationenberatung mit Finanzdienstleistung zu tun?
Was hat Generationenberatung mit Finanzdienstleistung zu tun? Diese Frage beschäftigt viele Vermittler in den letzten Jahren. „Muss ich das jetzt auch noch machen?“ Wichtig ist doch, wie will ich als Vermittler, Makler wahrgenommen werden und was erwarten meine Kunden von mir? Ein Kommentar von Steffen Moser, Coach und Inhaber von Professionelle Generationenberatung.
- Was hat Generationenberatung mit Finanzdienstleistung zu tun?
- ...im Sinne der Familie beraten
Gerade durch und nach der Corona-Krise wird sich die Wahrnehmung und die Erwartung an unseren Beruf noch einmal verändern. Kunden werden noch mehr darauf fokussieren: „Was habe ich davon, Dir zu zuhören? Warum Du? Was bewirkt Dein Angebot für mich und meine Familie?“ Und da ist der pure Produktverkauf, wie es früher durchaus üblich war, nicht mehr die Erwartung unserer Kunden.
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Setzen wir uns noch einmal die Brille des Kunden auf: “…was wollen unsere Kunden wirklich?“
- Sie wollen gesund bleiben.
- Sie wollen Zeit mit der Familie und Freunden verbringen ohne Sorgen über die Zukunft.
- Sie wollen eine gute Mutter, ein guter Vater sein.
- Sie wollen, wenn mal was passiert, dass schnell alles wieder in Ordnung ist und das Leben so weitergehen kann wie vorher.
- Und wenn es mal ganz schlimm kommt, die Sicherheit alles geregelt zu haben, mit einem klaren Plan die richtigen Dinge zu richtigen Zeit zu tun und die Gewissheit, dass die Familie nicht „ins Rutschen kommt“.
Schauen wir uns mal ein paar Beispiele an, was Generationenberatung - speziell die rechtliche Vorsorge durch Vorsorgevollmachten - mit Finanzdienstleistung zu tun hat.
Für gewisse Zeit geschäftsunfähig
Nehmen wir einmal an, unser Kunde hat einen schweren Unfall oder Krankheit, oder muss durch eine Virusinfektion intensivmedizinisch behandelt und beatmet werden. Er oder sie liegt im Koma oder ist nicht in der Lage, sich um seinen Alltag zu kümmern. Die Folge: Er oder sie ist geschäftsunfähig, wenn auch nur für eine gewisse Zeit.
Jetzt hat unser Kunde für solche Fälle eine Personenversicherung (BU, DU, EU, GF, DD, KV, MultiRisk, UV usw.) abgeschlossen. Die Erwartung aus Sicht der Kunden ist nun, die Versicherung zahlt das Geld aus (laufende Rentenzahlung oder Einmalzahlung) und die Familie kann das Geld so einsetzen, wie es für die Situation am sinnvollsten ist. Entstehende Kosten decken, laufende Ausgaben bestreiten, notwendige Umbauten durchführen und den Alltag meistern.
Um Gelder aus den Versicherungen zu erhalten, muss ein Leistungsantrag bzw. eine Schadensanzeige gestellt werden. Unabhängig von Art und Versicherer muss auf diesen Vordrucken oder bei Onlinemeldung im Laufe der Leistungsprüfung immer die versicherte/verletzte Person unterschreiben. Was aber, wenn wie oben beschrieben dies nicht möglich ist? Dann muss dies der gesetzliche Vertreter tun.
Wenn Geld da ist, aber dennoch die Insolvenz droht
Beispiel: Ein Ehepaar, der Mann ist angestellt, die Frau ist selbständig. Sie hat zur Gründung ihres Unternehmens einen Kredit aufgenommen. Angenommen er ist durch einem Unfall geschäftsunfähig, die BU und Unfallversicherung zahlt die vereinbarten Leistungen. Wenn sie als Betreuerin eingesetzt wird, muss sie über die Vermögensverhältnisse und Verwendung der Versicherungsleistungen Rechenschaft ablegen lt. §§1840ff. BGB. Eine geordnete Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben und sämtlicher Belege.
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Das Gericht prüft dann die Verwendung der Gelder. Oftmals muss der Alltag in der Familie, besonders wenn Kinder da sind, komplett neu organisiert werden. Was passiert?: Die Ehefrau kann nicht mehr voll arbeiten, Einnahmen sinken. Wenn sie jetzt ihren Firmenkredit zurückzahlen könnte, um mit geringeren Kosten alles unter einen Hut zu bekommen, würde es leichter gehen. Aber nicht mit dem Geld aus seinen Versicherungen! Sie darf die Versicherungsleistungen nur für ihn verwenden. Nicht für ihre Verbindlichkeiten oder die Hobbys der Kinder. Gegebenenfalls droht die Insolvenz, obwohl eigentlich Geld da ist.
...im Sinne der Familie beraten
Im genannten Beispiel kann die Familie die abgeschlossene Vorsorge nicht in ihrem Sinne einsetzen. Ist es das, was unsere Kunden erwarten? Nein! Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert werden, weil dadurch die Ehefrau in unserem Beispiel nicht dem Betreuungsrecht unterliegt und die Gelder so verwenden kann, wie es für die Familie und die Situation am sinnvollsten wäre.
Unsere Familie hat Sparverträge in Fonds, fondsgebundene Rentenversicherungen, Beteiligungen oder ähnlich Vorsorgelösungen. Ein Betreuer ist lt. §§1806ff. BGB verpflichtet, die Gelder „mündelsicher“ anzulegen. Dies wird im Rahmen der Rechenschaftspflicht geprüft. Und aufgefordert die bestehenden Anlagen entsprechend umzuschichten. Damit gehen aufgrund fehlender Renditen und Vermögenswerte in der Zukunft die eigentlichen Sparziele verloren.
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Ist es das, was unsere Kunden erwarten? Nein! Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert werden, weil dann keine Verpflichtung besteht Gelder mündelsicher anzulegen. Und damit können bestehende Sparverträge grundsätzlich fortgeführt werden und so eingesetzt werden, wie es in der Situation sinnvoll ist oder wofür diese mal angedacht waren.
Viele Kunden haben eine eigene Immobilie. Diese ist oftmals Kredit finanziert. Beide Partner sind Darlehensnehmer. Häufig wird ein Darlehensvertrag über zehn, 15 oder 20 Jahre abgeschlossen und nach Ablauf der Zeit ist noch ein Restdarlehen übrig, was mit einer Anschlussfinanzierung weiterlaufen sollte. Die Bank erstellt ein Prolongationsangebot, welches die Kunden nur noch unterschreiben müssen. Aber bitte beide Kunden! Ist dies nicht möglich, läuft es wieder über das Betreuungsgericht und dieses prüft den Sachverhalt, oftmals werden noch mehrere Darlehensangebote angefordert.
Ist es das, was unsere Kunden erwarten? Nein! Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert werden, weil keine Rechenschaftspflicht über die Vermögensverhältnisse besteht.
So gibt es viele weitere Beispiele.
Diese Situationen haben oftmals auch Auswirkungen auf Eltern, Großeltern und Kinder, vieles muss im Alltag umorganisiert werden.
Der Ansatz der Generationenberatung liegt darin, rechtliche, organisatorische und finanzielle Vorsorge miteinander zu verbinden.
Wir können als Vermittler Krankheiten, Pflege, Unfälle, Pflegefälle oder Todesfälle nicht verhindern. Aber wir können die finanzielle Absicherung durch rechtliche und organisatorische Vorsorge ergänzen, dass unsere Kunden füreinander da sein dürfen, die Gelder aus den Versicherungen und Sparverträgen so einsetzen können, wie sie es in den Situationen am sinnvollsten brauchen. Damit der Traum vom selbstbestimmten Leben, vielleicht sogar im eigenen Heim, den den “Bach runter geht“ oder gar die finanzielle Existenz gefährdet ist. Das gibt dem Kunden auch eine wirkliche Antwort auf eine Frage: „Was habe ich davon?“
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Den vorherigen Kommentar von Steffen Moser: "Was ist Generationenberatung? Weit mehr als Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co." finden Sie hier.
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