Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Inzwischen hat das Bundeskabinett das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG durchgewunken. Damit werden Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin beaufsichtigt werden.

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Scharfe Kritik gab es darauf von mehreren Vermittlerverbänden. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, monierte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der VOTUM Verband befürchtet, dass viele Vermittler durch den drohenden Wechsel aufgeben. Dadurch könne die Beratung von vielen Verbrauchern nicht mehr sichergestellt werden.

Norman Wirth ist Rechtsanwalt bei der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem im Versicherungsrecht und Vermittlerrecht.Wirth-RechtsanwälteEin Kritikpunkt waren stets auch die hohen Kosten für Vermittler. Konkret sollen bei den aktuell 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro anfallen. Jährlich kämen dann nochmal 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht auf den einzelnen Vermittler zu. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hervor. Den Zahlen liege wiederum die Annahmen zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen. Die konkrete Höhe aber sei abhängig von verschiedenen Faktoren. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Die jeweilige individuelle Umlage hängt von der Anzahl der Umlagepflichtigen (an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzanlagedienstleister sind nicht selbst umlagepflichtig), der Kostenverteilung zwischen den Gruppen der Umlagepflichtigen und den jeweiligen Bemessungsgrundlagen ab.“

Überdies habe die Regierung weitere Zahlen in der Antwort genannt. Demnach müssten Vermittler für eine Erlaubniserteilung stolze 1.590 Euro in die Hand nehmen. Vertriebsgesellschaften koste die Erlaubniserteilung 2.485 Euro. Für eine Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis wären immerhin noch 740 Euro fällig. „Die Katze ist entgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von coronabedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“

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Weiterhin plane die Finanzaufsicht mit jährlichen Einnahmen durch die Prüfungen der Beaufsichtigten in Höhe von 13,1 Millionen Euro. „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Die Folgen für den Markt könnten verheerend sein. Denn laut einer Umfrage des AfW würde etwa die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin, eine Rückgabe ihrer Zulassung erwägen (Vermittlerbarometer 2019).