Mehr Bezieher von Grundsicherung im Alter
Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, ist im Jahr 2019 weiter angewachsen. In Summe bezogen 1,085 Millionen Bundesbürger entsprechende Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Nie zuvor waren so viele Menschen in Deutschland auf die Grundsicherung angewiesen. Denn im Dezember 2019 waren in Summe 1.086.043 Personen auf entsprechende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach angewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Empfänger um 6.522 Personen oder rund 0,6 Prozent. Im Verlaufe des vergangenen Jahres war der Wert sogar noch höher. So wurden im März 1.090.173 und im Juni 1.090. 986 Empfänger gezählt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.
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Seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 hat sich die Zahl der Empfänger mehr als verdoppelt. Zum Vergleich: Ende 2003 bekamen weniger als eine halbe Million Menschen (438.831) diese staatliche Unterstützung zugesprochen. Lediglich 2016 war die Zahl gesunken. Im Vergleich zu 2015 hatte es 12.105 weniger Bezieher von Leistungen gegeben.
Grundsicherung: Zahl der Bedürftigen steigt
Angewachsen ist erneut die Zahl der Rentner, die zusätzliche Sozialleistungen erhalten, weil ihre Altersbezüge zum Leben nicht ausreichen. Waren im Vorjahr noch 559.419 Ruheständler betroffen, summierte sich ihre Zahl im Dezember 2019 bereits auf 561.969. Damit haben mehr als die Hälfte der Bezieher von Leistungen (51,8 Prozent) die Regelaltersgrenze bereits überschritten.
Weitere knapp 523.074 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2019 die Leistung aufgrund voller Erwerbsminderung, weil sie zu einer vorzeitigen Aufgabe ihres Berufes gezwungen waren. Auch hier ist ein leichtes Anwachsen von 3.972 Personen gegenüber dem Vorjahr zu beklagen.
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Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.
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