Für viele Versicherungsmakler ist die Weiterbildungspflicht eine dunkle Wolke, die zwölf Monate mit Gewitter drohend über ihnen hängt. Die Wenigsten haben den §7 VersVermV allerdings gelesen. Ich empfehle: Tun Sie es! Keine Angst, er ist gar nicht lang. Schnell geraten Sie vielmehr ins Staunen. Der Paragraph enthält gerade einmal drei Punkte auf 13 Zeilen verteilt.

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Das ist vielleicht schon die erste Überraschung. Ich bin mir sicher, dass rund um das Inkrafttreten der Vermittlerrichtlinie IDD im Februar 2018 wahrscheinlich 10.000 mal mehr Worte über Weiterbildungspflicht geschrieben wurden, als der entsprechende Paragraf selbst enthält. Die Wolke über uns verspricht also gar nicht immer zwingend Regenwetter.

Karsten Allesch ist geschäftsführender Gesellschafter des Deutschen Maklerverbunds (DEMV).DEMV

Warum Weiterbildung für Versicherungsmakler sinnvoll ist

Ziel der regelmäßigen Weiterbildung von mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr, ist die Verbesserung der Qualität in der Beratung. Deshalb wurde es vor etwas mehr als zwei Jahren zur Pflicht. Und hier bereits der zweite interessante Fakt: Die 15 Stunden sind nur die Minimalanforderung für die jährliche Weiterbildung.

In Anbetracht der Tatsache, dass Makler und Vermittler inzwischen in einem Wissens- und nicht mehr in einem Verhaltensberuf arbeiten, ist stetige Weiterbildung auch grundsätzlich sinnvoll. Der Beruf des Maklers erfährt zunehmend eine Wandlung und eine Annäherung an Kammerberufe, beispielsweise Anwälte oder Steuerberater. Die Produkte, die etwa in der privaten Krankenversicherung oder in der Altersvorsorge vermittelt werden, sind heutzutage sehr komplex. Das Durchdringen der Materie ist nicht nur für Kunden häufig eine Herausforderung; auch für den Makler selbst ist es nicht immer einfach, weshalb sich auch unter Maklern der Trend zu einer stetigen Spezialisierung fortsetzt.

Welche Themen bringen mich voran

Im Alltag zwischen Beratung, Dokumentation und Abrechnung, geht der Blick über den Tellerrand schon mal schnell verloren. Hier ein Telefonat, dann zwei eng getaktete Termine und die lästige Verwaltung zum Tagesabschluss, lassen einem wenig Spielraum, um allein auf dem Laufenden zu bleiben. Dabei gibt es mehr als genügend Themen, über die es sich mehr zu wissen lohnt: Rechtliche Veränderungen, die Digitalisierung des Unternehmens, neue Produkte von Versicherern oder Mitarbeiterführung.

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Sinnvollerweise gruppieren Sie die Themen die Sie interessieren und wo Sie Wissenslücken haben. Anschließend suchen Sie zielgerichtet die passenden Schulungen. So ist gewährleistet, dass Ihre Zeit zum Investment und nicht zur Zeitverschwendung wird. Gleiches gilt für Ihre Mitarbeiter: Besprechen Sie, welche Bereiche sie auf- oder ausbauen wollen und welche Mitarbeiter dafür in Frage kommen. Erst anschließend begeben Sie sich auf die Suche nach den passenden Weiterbildungen.

Existenz und Zukunft sichern

Auch wenn das Lesen des §7 VersVermV nicht aufwendig ist, das Finden der richtigen Weiterbildung kann es auf jeden Fall sein. Es gibt diverse Möglichkeiten und Angebote, um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen. Der erste Unterschied macht sich meistens beim eigenen Geldbeutel bemerkbar, denn es gibt eine Vielzahl kostenfreier und kostenpflichtiger Angebote. Das eine muss im Übrigen nicht besser oder schlechter sein, als das andere.

Kostenfreie Weiterbildungsangebote haben häufig einen werblichen Charakter. Hier ist vom Makler immer auch ein Bewusstsein dafür gefragt, dass es gewisse Grade der Beeinflussung gibt. Gleichzeitig verstehen sich insbesondere Anbieter wie Maklerverbünde als Partner ihrer Mitglieder. Der Deutsche Maklerverbund bietet deshalb zum Beispiel hochwertige Webinare als zusätzlichen Service an. Hierfür wurde vor einigen Wochen extra eine kostenfreie Weiterbildungsplattform in das MVP Professional works integriert.

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Weiterbildung ist kein Luxus, sondern essentiell um wettbewerbsfähig zu bleiben

Das Coronavirus bestimmt seit mehreren Wochen die Medien und zunehmend den Arbeitsalltag in der Versicherungsbranche. Versicherungsmakler interessieren sich derzeit natürlich vor allem für digitale Lösungen rund um das Thema Weiterbildung. Kontaktlose Schulungen gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Nicht nur, dass es aktuell unmöglich ist Präsenzveranstaltungen durchzuführen, es bleibt die Frage, wann Veranstaltungen in welcher Form künftig durchführbar sind. Möchten Vermittler in Zukunft überhaupt noch an Massenveranstaltungen wie Messen teilnehmen? Wenn ja, ab wann fühlen diese sich wieder sicher, auf enger Fläche mit mehr als 100 oder 1.000 Menschen zusammen zu sein? Denken wir dabei an das Durchschnittsalter vieler Makler, wovon viele zur Corona-Risikogruppe zählen.

Lebenslanges lernen ist keine Pflicht, sondern ein Geschenk. Doch nur wer sich zielgerichtet weiterbildet und aus jeder Schulung Handlungen ableitet, um diese konsequent zu verfolgen, wird Weiterbildung als Geschenk erleben. Versicherungsmakler müssen sich hier und heute das eigene Geschäftsmodell sehr genau anschauen, um während und, noch viel wichtiger, nach der Krise auch als “Kleiner” weiter erfolgreich sein zu können. Es empfiehlt sich daher die aktuelle Situation als Chance anzunehmen und darüber nachzudenken, wie es möglich ist, sich professioneller aufzustellen. Die möglichen Themengebiete sind vielfältig und habe ich bereits angerissen.

Mit Weiterbildung die eigene Existenz und Zukunft sichern

Insbesondere Weiterbildungen können Maklern aktuell helfen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Vielfach sind Angebote inzwischen virtuell abrufbar und können in Form von Webinare genutzt werden. Angesichts der Corona Krise gibt es aktuell keine Möglichkeit klassische Präsenzveranstaltungen zu besuchen, die sich grundsätzlich noch immer großer Beliebtheit erfreuen. So bieten Vor-Ort-Events wie beispielsweise Roadshows eine Möglichkeit für den umfassenden Blick und Austausch mit Kollegen. Doch auch viele Webinare bieten inzwischen interaktive Möglichkeiten zum Austausch zwischen Veranstalter und Teilnehmern. Gleichzeitig spart man Zeit und auch Geld durch entfallende Fahrtkosten.

Was allerdings, ist angesichts der aktuellen Situation ratsam? Makler können jetzt die Gelegenheit nutzen, neue Vertriebsstrategien oder technische Möglichkeiten der Onlineberatung zu erlernen. Was lange liegen geblieben ist, weil vielleicht die Zeit fehlte, fällt derzeit vielen kleinen Maklerbüros auf die Füße. Ein Grund mehr, jetzt mit voller Motivation einzusteigen und sich den Möglichkeiten der Digitalisierung zu widmen.

Aus reiner Bequemlichkeit aufschieben, gilt jetzt nicht mehr! Es gibt einen Handlungsdruck, neuen Ideen offen gegenüberzutreten. Die Erhöhung des Digitalisierungsgrads ist der beste Schutz für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. So können beispielsweise Makler, die bisher wenig oder gar nicht im Gewerbebereich vermittelt haben, an Schulungen zu Produkten, Konzepten oder rechtlichen Rahmenbedingungen teilnehmen.

Dokumentation nicht auf die leichte Schulter nehmen

Nicht nur die Erfüllung der Weiterbildungspflicht ist wichtig. Gleiches gilt auch für die Dokumentation der eigenen Weiterbildungszeiten. Weit verbreitet ist beispielsweise eine Bescheinigung über die Initiative gut beraten. Diese Dokumentation ist allerdings kostenpflichtig für den Veranstalter, weshalb viele mit gut beraten nicht zusammen arbeiten. Neben gut beraten gibt es weitere Anbieter für die Dokumentation von Weiterbildungszeit.

Außerdem genießen Makler hinsichtlich der Dokumentation viele Freiheiten, wie auch schon der Blick auf den recht übersichtlichen §7 VersVermV bereits gezeigt hat. Bestenfalls ist das Weiterbildungskonto direkt aus dem Maklerverwaltungsprogramm ansteuerbar. Zudem sollten in dem Weiterbildungskonto alle Weiterbildungsmaßnahmen hinterlegt werden können - unabhängig davon, ob der Weiterbildungsträger mit gut beraten kooperiert.

Das Wichtigste jedoch: Versicherungsmakler sollten die Dokumentation nicht auf die leichte Schulter nehmen; nach dem Motto: “Kontrolliert ja eh keiner.” Mir sind aus dem letzten Jahr zwei Fälle im Großraum Köln-Bonn-Düsseldorf bekannt, wo Makler die Weiterbildungszeit nicht dokumentiert nachweisen konnten.

Ein Fall war hierbei besonders einprägsam: Die zuständige IHK hatte einen Makler aufgefordert seine Nachweise für das Vorjahr zu erbringen. Allerdings hatte er null Zeitstunden vorzuweisen. Daraufhin folgte seitens der IHK die Forderung, entweder eine Zahlung von 5.000 EUR als Ordnungswidrigkeit zu leisten oder die Abmeldung in der Handelskammer vorzunehmen. Der Makler hat die Zahlung der Geldstrafe bislang nicht akzeptiert und es läuft ein Rechtsstreit.

Dumm ist nur, wer Dummes tut

Bei vorhandenen - aber nicht ausreichenden - Zeiten, wäre in diesem Fall wahrscheinlich zunächst ein kleineres Bußgeld verhängt worden. Aber der Fall zeigt auch, dass die korrekte und vollständige Dokumentation der Weiterbildungszeit eine wichtige Aufgabe ist. Die Weiterbildung ist nicht nur eine Pflicht, sie ist mittlerweile eine Notwendigkeit, um qualitativ beraten zu können.

Suchen Sie sich daher Themen und Webinare, die Sie als Makler voranbringen und Ihnen helfen Bestands- und Neugeschäft auszubauen. Wenn Sie die Zeit in Präsenzveranstaltungen investieren, analysieren Sie den Mehrwert. Lernen Sie in einem Deep Dive beispielsweise Software kennen, die Ihren Alltag erleichtert, Zeit für die Beratung frei schaufelt oder mehr neue Tätigkeitsfelder eröffnet.

Es gibt Übersichten zu Weiterbildungen wie die MaklerUNI des Versicherungsboten, um einen Überblick über das breite Angebot zu gewinnen. Fortschrittliche Maklerdienstleister haben Weiterbildungsmodule und Weiterbildungsdokumentation in die eigene Maklersoftware integriert. Makler arbeiten täglich mit ihrem MVP und haben dank einer voll umfassenden Plattform die Möglichkeit auch die Weiterbildung nahtlos in den Alltag zu integrieren und vor allem nachzuhalten.

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Den ersten Schritt haben Sie mit dem Lesen der Kolumne gemacht - und sich zum Thema Weiterbildungen weitergebildet. Schreiben Sie am besten jetzt gleich Ihre Erkenntnisse auf und formulieren Sie die notwendigen Handlungen.

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