Gemessen an der Einwohnerzahl werden in keiner deutschen Stadt so viele Räder gestohlen wie in Leipzig. In der sächsischen Stadt kamen im vergangenen Jahr 1.700 geklaute Räder auf 100.000 Einwohner - fünfmal so viele wie im Bundesdurchschnitt (335). Das geht aus einer Studie des Onlineportals Check24 hervor, das hierfür Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 ausgewertet hat.

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Auf Platz zwei der Diebstahlhochburgen liegt die Studentenstadt Münster, hier wurden pro 100.000 Einwohner 1.374 Räder gestohlen. Am dritthäufigsten ist mit 944 bestohlenen Radlern Bremen betroffen. Berlin platziert sich mit 788 geklauten Bikes pro 100.000 Einwohner auf dem vierten Rang (siehe Tabelle). Im Schnitt wird alle 90 Sekunden irgendwo in Deutschland ein Rad geklaut.

Nur neun Prozent Aufklärungsquote

Wenig erfreulich ist die Aufklärungsquote bei diesen Delikten. Nur neun Prozent aller Fahrraddiebstähle werden von der Polizei aufgeklärt, so geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Darüber hinaus wird eine hohe Dunkelziffer vermutet, weil nicht jeder Fahrrad-Diebstahl angezeigt wird.

"Zur Aufklärungsquote ist zu sagen, dass es regelmäßig bei Fahrraddiebstählen keine Spuren gibt, die zum Täter führen. Selbst zerstörte Schlösser nehmen Diebe mit, um keine Spuren zu hinterlassen. Dies macht jede Ermittlung schwer", sagt Polizeioberkommissar Alexander Bertram, Sachbearbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizeidirektion Leipzig, dem Versicherungsboten.

Die Städte mit den meisten Fahrrad-Diebstählen im Verhältnis zur EinwohnerzahlCheck24

Über die Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl gedeckt, wenn die Bikes aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen entwendet werden. Damit es auch auf offener Straße versichert ist, wo es zumeist geklaut wird, muss der Versicherungsnehmer in der Regel ein Aufpreis zahlen oder eine separate Fahrradversicherung abschließen.

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Auf Sonderklauseln in den Vertragsbedingungen sollte allerdings geachtet werden. Manche Verträge beinhalten eine sogenannte Nachtzeitklausel. Sie besagt, dass beispielsweise nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr ein umfassender Versicherungsschutz besteht. Dann muss der Radbesitzer nachweisen, dass das Fahrrad tagsüber entwendet wurde. Doch immer mehr Versicherungen verzichten auf eine solche Klausel.