Thomas Fritsch, bereits verstorbener Anwalt der Schutzgemeinschaft, wählte in der Öffentlichkeit deutliche Worte. Er bezichtigte den Immobilien-Unternehmer öffentlich der Untreue und drohte, „Jagdfeld und seine Entourage entsorgen“ zu wollen. Der Versuch, ihn als Geschäftsführer abzusetzen, scheiterte 2011. Auch der Vorwurf der Untreue bestätigte sich nicht: das Landgericht Aachen wies eine entsprechende Klage ab.

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Jagdfeld wiederum revanchierte sich 2014, indem er gegen die Signal Iduna klagte. Unwahre und kreditschädigende Behauptungen habe der Versicherer über ihn verbreitet, so der Vorwurf. Infolgedessen sei der Kurs der Fondsanteile am Hotel Adlon abgestürzt. Die Behauptungen hätten zu "Reputations- und Vermögensschäden der Mitglieder der Familie Jagdfeld und deren Unternehmen" geführt.

Jagdfeld will in Berufung

Doch das Landgericht Dortmund sieht keine Belege, dass sich jemand aus der Signal Iduna negativ über Jagdfeld geäußert hat. Das Gericht weist die Klage ab: Eine Rufmordkampagne sei unplausibel. Ein Pressesprecher des Versicherers hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung betont: "Herr Jagdfeld wird von Signal Iduna keinen Cent Schadenersatz erhalten".

Das allerdings will nun das Jagdfeld-Lager anfechten und in Berufung gehen. Erneut erheben die Immobilien-Unternehmer schwere Vorwürfe gegen den Versicherer: So seien etwa Unterlagen vernichtet worden oder würden fehlen, wie es in einem Statement heißt. Jagdfeld sieht hierbei Parallelen zum Streit zwischen Medienunternehmer Leo Kirch und der Deutschen Bank. Auch hier habe sich Kirch erst nach mehreren Instanzen zum Teil durchsetzen können: 2014 mit einem außergerichtlichen Vergleich, nachdem er das Bankhaus zwölf Jahre lang mit Klagen überzogen hatte.

Kirch-Prozeß: Schadensersatz dank Vergleich

In den Prozessen von Kirch gegen die Deutsche Bank ging es um ähnliche Vorwürfe. So hatte der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer 2002 in einem Fernsehinterview angedeutet, dass die Kirch Gruppe finanzielle Probleme habe. Es folgte eine Pleitewelle von Kirch, die aber wesentlich aus Fehlplanungen und Missmanagement resultierten: Die finanziellen Probleme der Gruppe waren bereits zum Zeitpunkt des Breuer-Interviews gemeinhin bekannt. Obwohl Gerichte die Unschuld der Deutsche-Bank-Manager bestätigten und ebenfalls keinen Rufmord erkennen konnten, erhielten Kirchs Erben eine unbekannte Summe an Schadensersatz.

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Dieser Interpretation tritt der Signal-Iduna-Sprecher aber entgegen: "Es gibt auch keine Parallelen zum sogenannten Kirch-Prozess. Die Signal-Iduna-Gruppe hat durch Ihre Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft als eine Anlegerin von vielen lediglich berechtigte Interessen wahrgenommen. Das ist der Sinn von Anleger-Schutzgemeinschaften und absolut legitim", sagte der Sprecher dem Versicherungsboten.

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