Wer von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Alters ausgezahlt bekam, erhielt nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 im Schnitt 951,96 Euro im Monat. Das zeigt die Statistik „Die Rentenbestände in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell veröffentlicht hat.

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Der Wert betrifft den sogenannten Rentenzahlbetrag: das heißt, der Beitragsanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurde bereits abgezogen, aber die Rente muss noch versteuert werden.

Frauen mit nur 764 Euro Rente im Bundesschnitt

Die aktuelle Statistik zeigt zugleich große Unterschiede zwischen den Altersrenten von Männern und Frauen sowie Ost und West. Im Bundesschnitt erhielten Männer eine Rente von 1.187,10 Euro, während Frauen 764,29 Euro monatlich ausgezahlt bekamen. Die Daten berücksichtigen keine Zahlungen der Knappschaftlichen Rentenversicherung - also der Altersvorsorge des Bergbaus. Auf die Statistik macht aktuell das Versicherungsjournal aufmerksam.

Bei näheren Blick ist aber zwischen einzelnen Rentenarten zu unterscheiden, damit die Zahlen aussagekräftiger werden. Die sogenannte Regelaltersrente fällt demnach noch niedriger aus. Sie erhält, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und zudem die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen kann. Frauen und Männer in Westdeutschland erhielten circa 610 Euro Regelaltersrente, in Ostdeutschland betrug sie circa 1.066 Euro. Anspruchsberechtigt waren bei dieser Rentenart 7,48 Millionen Personen.

Altersrente für besonders langjährige Versicherte

Deutlich mehr erhalten immerhin jene, die einen Anspruch auf „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erworben haben: Hierfür müssen die Ruheständler stark vereinfacht 45 Beitragsjahre zur Rentenkasse vorweisen und die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte betrug in Westdeutschland 1.409 Euro, in Ostdeutschland 1.222 Euro.

Zu bedenken ist: Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben: Wer regulär ohne Abschläge in Rente wollte, musste 2019 genau 65 Jahre und acht Monate alt sein. Mit einer Einschränkung: Seit dem 1. Juli 2014 kann die Altersrente bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch genommen werden, doch auch diese „Rente mit 63“ wird schrittweise raufgesetzt.

Allerdings erfüllen nur wenig Menschen die Voraussetzungen für diese abschlagsfreie Altersrente: Sie bekamen nur circa 1,25 Millionen Seniorinnen und Senioren.

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Altersrente für langjährig Versicherte

Schon leichter zu erfüllen sind die Bedingungen, um die Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten. Hierfür sind 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse notwendig. Entsprechend niedriger sind aber auch die Rentenzahlungen: Sie betrugen zum 1. Juli 2019 im Schnitt 1.153 Euro in West und 1.118 Euro in Ost. Hier waren 1,91 Millionen Menschen anspruchsberechtigt.

Altersrente für Frauen: 868 Euro West, 1.046 Euro Ost

Wie stark speziell weibliche Beschäftigte von niedrigen Renten bedroht sind, zeigt die Rubrik „Altersrente für Frauen“. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss strenge Kriterien erfüllen. Erstens muss die Frau vor dem 1.1.1952 geboren sein, diese Rentenart wird also gerade über das biologische Alter schrittweise abgeschafft. Zweitens muss die Bezieherin das 60. Lebensjahr vollendet haben, mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach Vollendung des 40. Lebensjahres geleistet haben sowie darüber hinaus eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt.

Trotz dieser strengen Vorgaben ist die „Altersrente für Frauen“ aktuell die Rentenart mit den meisten Leistungsbeziehern bzw. - in diesem Fall - Bezieherinnen. Immerhin 3,45 Millionen Seniorinnen hatten Anspruch darauf. Und sie erhielten im Schnitt nur 868 Euro pro Monat in Westdeutschland und 1.046 Euro in Ost. Bei den höheren Renten für Frauen in den "neuen" Bundesländern ist zu beachten, dass in Ostdeutschland vor der Wende mehr Frauen erwerbstätig waren.

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Altersrenten für Schwerbehinderte

Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bildet eine eigene Rubrik. Anspruch haben Versicherte, die das maßgebliche Lebensalter vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenzugang wird ab dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr und für die vorzeitige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) stufenweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben.

In Westdeutschland erhielten schwerbehinderte Männer und Frauen im Schnitt 1.203 Euro, in Ostdeutschland 1.114 Euro. Knapp 1,76 Millionen Seniorinnen und Senioren wurden zum Stichtag 1. Juli 2019 dieser Rentenart zugerechnet.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten vereinfacht Seniorinnen und Senioren, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben. Zudem müssen Versicherte innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenkasse nachweisen.

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Diese Rentenart ist in der Regel mit Abschlägen verbunden. Dennoch erzielten Frauen und Männer in West 1.361 Euro Durchschnittsrente, in Ost 1.284 Euro monatlich. Anspruch hatten 1,87 Millionen Personen.

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