Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Das Bundeskabinett hat das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG bereits durchgewunken. Ziel ist es, dass Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin beaufsichtigt werden.

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Scharfe Kritik gab es darauf von mehreren Vermittlerverbänden. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, monierte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der VOTUM Verband befürchtet, dass viele Vermittler durch den drohenden Wechsel aufgeben. Dadurch könne die Beratung von vielen Verbrauchern nicht mehr sichergestellt werden.

Ein Kritikpunkt waren stets auch die hohen Kosten für Vermittler. Konkret sollen bei den aktuell 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro anfallen. Jährlich kämen dann nochmal 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht auf den einzelnen Vermittler zu. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hervor. Den Zahlen liege wiederum die Annahmen zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen. „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nun haben der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Bundesrates geplanten Wechsel der Aufsicht für 34f-Vermittler genauer unter die Lupe genommen und kommen zu einem klaren Urteil. In einer gemeinsamen Schreiben erklären beide Ausschüsse, dass sich die bisherige Regelung mit Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHKen) und der Gewerbeämter bewährt habe. Auch ließen sich keine Missstände erkennen.Schließlich habe es sich bei den bekannten Finanzskandalen stets um Produkt- oder Institutsskandale gehandelt. Daher sei die Übertragung der Aufsicht in Richtung BaFin nicht zu rechtfertigen.

„Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin wäre mittelstandsfeindlich und würde auch aus Sicht des Verbraucherschutzes keine Verbesserung bringen.“, heißt es in dem Papier. Denn die neue Aufsicht wäre mit deutlich höheren Kosten für die Vermittler verbunden und dies könnte viele freie Finanzanlagenvermittler dazu bewegen, die Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung zurückzugeben. Vermittler in größeren Vertrieben sind regelmäßig unter einem Haftungsdach verbunden. Sie wären von diesem Plan weniger betroffen. Aus Verbrauchersicht wäre die Aufgabe der unabhängigen Vermittler jedoch ein schwerer Schlag. Dann würde sich der Anteil der gebundenen Vermittler am Vermittlermarkt deutlich erhöhen und es wäre für Kunden erheblich schwerer eine unabhängige Beratung zu bekommen. Ergo sei der geplante Transfer der Aufsicht abzulehnen.

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Ob und wie die Erklärung der beiden Ausschüsse in die Gesetzgebung einfließen, ist indes nicht abzusehen. Denn der Bundesrat muss sich der Empfehlung nicht anschließen. Zudem sei eine Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig. Der Bundesrat könne lediglich Einspruch einlegen und das Gesetzesvorhaben für den Bundestag somit erschweren.